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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Barrierefreiheit auf Fernbuslinien

Zulassung von Omnibussen mit der vom PBefG (§ 42b) seit 2016 geforderten technischen Ausstattung (Stellplätze für Rollstuhlfahrer), Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben von allen Fernbussen ab 2020, Kontrollmaßnahmen, Vorgehen bei Verstoß gegen die Auflage, bisherige Verstöße, Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, finanzielle Belastung der Unternehmen für Nachrüstung, Unterstützungsmöglichkeiten, technische Anforderungen für die Garantie von Barrierefreiheit an Haltestellen, geplante gesetzliche Vorgaben, Existenz von EU-Programmen zur Barrierefreiheit in Fernbussen und an Haltestellen<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

26.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/337212.07.2018

Barrierefreiheit auf Fernbuslinien

der Abgeordneten Thomas Lutze, Fabio De Masi, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Sören Pellmann, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit der Novellierung des Personenfördergesetzes (PBefG) im Jahr 2012 ging eine Verpflichtung zu mehr Barrierefreiheit für Fernbuslinien einher. Alle neu zugelassenen Busse mussten ab dem 1. Januar 2016 zwei Stellplätze für Rollstuhlfahrer bieten; ältere Busse müssen alle bis zum 1. Januar 2020 umgerüstet sein (§ 42b, § 62 Absatz 3 PBefG). In der Vergangenheit wurde Unmut von Seiten der Fernbusbetreiber gegenüber den neuen Gesetzesvorgaben geäußert und ein mögliches Entgegenkommen des Gesetzgebers diskutiert (www.swr.de/swraktuell/fuer-flixbus-unwirtschaftlich-keine-rollis-im-fernbus/-/id=396/did=15141024/nid=396/h3nn2s/index.html). Darüber hinaus regelte die Novellierung des PBefG nur die Barrierefreiheit der Busse, die Barrierefreiheit der Bushaltestellen hingegen nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Busse wurden mit der vom PBefG geforderten technischen Ausstattung (§ 42b PBefG) nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2016 zugelassen (bitte nach Bundesland und Unternehmen aufschlüsseln)?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ab dem 1. Januar 2020 die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 42b PBefG i. Verb. mit § 61 Absatz 3 PBefG von allen Fernbussen vollständig erfüllt werden?

3

Welche Maßnahmen zur Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben des § 42b PBefG ergreift die Bundesregierung?

Falls keine Maßnahmen ergriffen wurden, wieso nicht?

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Bundesländer bei der Kontrolle?

Wie viele Kontrollen haben seit dem 1. Januar 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung stattgefunden?

4

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Auflage in § 42b PBefG, und wie viele Verstöße gegen § 42b PBefG sind der Bundesregierung bekannt?

5

Wurden Ausnahmeanträge gestellt, um die technischen Anforderungen gemäß § 42b PBefG nicht erfüllen zu müssen, und falls ja, wie viele solcher Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt (bitte nach Bundesländern, Unternehmen und Grund der Erlaubnis aufschlüsseln)?

6

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die finanzielle Belastung der Unternehmen, um ältere Busse den technischen Anforderungen gemäß § 42b PBefG anzupassen?

7

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die ihre Busse nachrüsten?

Falls ja, welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?

Falls ja, welche Unternehmen haben eine solche Unterstützung erhalten (bitte nach Unternehmen, Höhe der Unterstützung und Grund aufschlüsseln)?

Falls nein, wieso werden Unternehmen nicht bei der Umrüstung unterstützt, wenn gleichzeitig die Deutsche Bahn AG beim Ausbau ihrer Barrierefreiheit durch den Bund unterstützt wird (www.allianz-pro-schiene.de/presse/pressemitteilungen/108-kleine-bahnhoefe-werden-barrierefrei/)?

8

Welche technischen Anforderungen sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um Barrierefreiheit an Haltestellen zu garantieren?

Wie viele Bushaltestellen auf Fernbuslinien sind nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß dieser Anforderungen barrierefrei (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Werden Kommunen beim Ausbau von barrierefreien Haltestellen nach Kenntnis der Bundesregierung unterstützt (finanziell oder durch Beratung)?

Falls nein, wieso gibt es keine Unterstützung des Bundes?

Falls rechtliche Regelungen eine Unterstützung verhindern, beabsichtigt die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen zu verändern, um Kommunen beim Ausbau von barrierefreien Haltestellen zu unterstützen?

9

Erwägt die Bundesregierung gesetzliche Vorgaben, um Barrierefreiheit an Haltestellen zu garantieren?

Falls ja, welche konkreten Vorgaben werden erwogen?

Falls nein, warum werden solche Vorgaben nicht erwogen?

10

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Programme der EU, um Barrierefreiheit in Fernbussen und an Haltestellen sicherzustellen?

Werden diese Programme genutzt?

Wird in anderen Mitgliedstaaten der EU der Ausbau von Barrierefreiheit unterstützt?

Falls ja, von welchen Mitgliedstaaten (bitte nach Mitgliedstaat, Name des Förderprogramms und Höhe des Budgets aufschlüsseln)?

Berlin, den 5. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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