Pogrome gegen Roma in der Ukraine
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Menschenrechtsgruppen beobachten eine erhebliche Zunahme rechtsextremistischer Gewalt in der Ukraine. LGBTI (lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle und intersexuelle Menschen), politische Aktivistinnen und Aktivisten und Angehörige ethnischer oder religiöser Minderheiten sehen sich zunehmender Gewalt durch rechtsextreme Gruppierungen ausgesetzt. Besonders dramatisch entwickeln sich Pogrome gegen Roma, die sich 2018 bereits mehrfach ereignet haben. Bei einem solchen Pogrom in der Nähe von Lwiw ist am 23. Juni 2018 ein Roma ermordet worden, mehrere Personen wurden verletzt (http://khpg.org/en/index.php?id=1529848824).
In den Wochen zuvor war es bereits an anderen Orten zu pogromartigen Überfällen gekommen: Unweit von Kiew (Lysá hora) vertrieben Angehörige der Neonazi-Gruppe C14 (S14) am 20. April 2018 15 Roma-Familien und zündeten ihre Zelte an. Die Polizei bestritt zunächst, dass es Gewalt gegeben habe, und sprach lediglich von einer „Aufräum“-Aktion. Ein Angehöriger von C14 gab selbst an, die Aktion sei in Abstimmung mit Kräften der sogenannten Munizialnaja Warta (etwa: Stadtwache, deren Führer ebenfalls ein C14-Aktivist ist) und der Verwaltung des Holosijiw-Distriktes erfolgt (http://khpg.org/en/index.php?id=1524441220). Erst nachdem Bilder des Verbrechens auftauchten, nahm die Polizei Ermittlungen auf (http://khpg.org/index.php?id=1524694064).
In der Nacht vom 9. auf den 10. Mai 2018 brannten etwa 30 maskierte Männer eine Roma-Siedlung in Rudne (nahe Lwiw) nieder. Nach Angaben der Charkiwer Menschenrechtsgruppe ermittelte die Polizei lediglich wegen „Hooliganismus“ (http://khpg.org/en/index.php?id=1526086152).
Am 22. Mai 2018 ereignete sich ein ähnlicher Angriff in der Ortschaft Velyka Berezovytsa nahe Ternopil, bei dem erstmals auch Schusswaffen gegen die Roma eingesetzt wurden (http://khpg.org/en/index.php?id=1527126540&w=ternopil). Auch hier nahm die Polizei Ermittlungen wegen „Hooliganismus“ auf, obwohl die ukrainische Menschenrechtsbeauftrage, wie auch im Fall des Pogroms bei Rudne, deutliche Anzeichen für ein Hassverbrechen mit rassistischer Motivation sah (www.ombudsman.gov.ua/ua/all-news/pr/23518-fo-lyudmila-denisova-vidkrilaprovadzhennya-za-faktom-napadu-na-romskij-t/).
Mit Äxten und Vorschlaghämmern zerstörten am 7. Juni 2018 Angehörige der extrem-nationalistischen „Nazyonalny Druschini“ („Національні Дружини“, etwa „Nationale Bürgerwehr“, bestehend aus früheren Angehörigen des rechtsextremen Asow-Bataillons) ein weiteres Roma-Lager im Holosiivskyi-Park in Kiew (http://khpg.org/en/index.php?id=1528485728&w=roma).
Der Kiewer Wissenschaftler Wjatscheslaw Lichatschew konstatiert in einer im Mai 2018 veröffentlichten Studie für Freedom House: „Nach der ukrainischen Euromaidan-Revolution 2014 und der sich daran anschließenden Aggression Russlands haben extrem-nationalistische Ansichten und Gruppierungen […] in weiten Teilen der Gesellschaft erheblich an Legitimität gewonnen“ (https://freedomhouse.org/sites/default/files/ukraine%20brief%20final.pdf). Der Wissenschaftler beklagt unter anderem, dass die Straftaten der Rechtsextremen durch die Behörden bislang in keinem Fall sanktioniert worden seien. Die Sicherheitsbehörden legten vielmehr eine „inakzeptable Passivität“ an den Tag und unternähmen nichts oder jedenfalls viel zu wenig, um die Opfer der rechtsextremen Gewalttaten zu schützen und gegen die Täter vorzugehen. Der Forscher konstatiert eine „schrittweise Annäherung zwischen einigen rechtsextremen Gruppierungen und dem Staat“ und befürchtet eine weitere Zunahme rechtsextremistischer Gewalttaten im Vorfeld der Parlamentswahlen im kommenden Jahr.
Die Neonazi-Organisation C14 wird, wie auch andere rechtsextreme bzw. rechtsextrem beeinflusste Organisationen, einem Bericht von Hromadske TV zufolge mit mehreren Zehntausend Euro vom ukrainischen Jugend- und Sportministerium für „nationalpatriotische Erziehungsprojekte“ gefördert (https://en.hromadske.ua/posts/far-right-group-c14-wins-funding-from-ukrainian-government).
Auch der UN-Menschenrechtskommissar Seid bin Ra’ad Seid Al-Hussein beklagt das Klima der Straflosigkeit für Verbrechen an Roma und anderen Minderheiten (www.ohchr.org/en/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=23166&LangID=E). Der Verfolgung von Roma durch Neonazis entgegenzutreten, ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller angesichts des historischen Hintergrundes auch eine Aufgabe für die Bundesrepublik Deutschland. Bei den Roma, die in der Ukraine leben, handelt es sich häufig um Überlebende des von deutschen Soldaten und Polizisten während des Zweiten Weltkrieges mit Unterstützung örtlicher Kollaborateure ausgeübten Völkermordes. Die ukrainischen Sicherheitsbehörden werden von Deutschland und der EU seit Jahren unterstützt – es kann daher nicht hingenommen werden, dass diese Behörden dann nicht gegen Rechtsextreme vorgehen, sondern ein Klima der Straflosigkeit für sie schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gezielte Angriffe auf Roma bzw. deren Unterkünfte in der Ukraine seit dem Regierungswechsel im Februar 2014 (bitte soweit möglich diesbezügliche Vorfälle vollständig auflisten)?
Welche der Überfälle auf Roma, wie sie von Menschenrechtsgruppen bilanziert werden, werden nach Kenntnis der Bundesregierung von a) der ukrainischen Menschenrechtsbeauftragten, b) dem ukrainischen Innenministerium und c) den örtlich mit der Ermittlung beauftragten Polizeibehörden als politisch motivierte Hassverbrechen eingestuft?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Monitoring politisch motivierter Hassverbrechen in der Ukraine, welche Behörden bzw. Nichtregierungsorganisationen führen ein Monitoring durch, welche Ressourcen stehen ihnen dafür von Seiten der Behörden zur Verfügung, mit welchen Defiziten sehen sie sich konfrontiert und für wie verlässlich schätzt die Bundesregierung die Ergebnisse ein?
Wie ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Bereitschaft oder Fähigkeit ukrainischer Sicherheitsbehörden (auch auf lokalem Niveau) ausgeprägt, rechtsextrem oder rassistisch bzw. antiziganistisch motivierte Straftaten (Hassverbrechen) als solche zu erkennen und zu verfolgen und von solchen Straftätern bedrohte Roma zu schützen, und welche Defizite erkennt sie diesbezüglich?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Aufklärungsquote von Hassverbrechen in der Bundesregierung?
Inwiefern erkennt die Bundesregierung eine politische Einflussnahme auf die Justizorgane in der Ukraine, und welchen Einfluss hat dies auf die Einstufung eines Delikts als Hassverbrechen, die Ermittlungen und auf die Urteilspraxis?
Inwiefern führt nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ukraine die Einstufung einer Straftat als Hassverbrechen zu einer Strafverschärfung (bitte Gesetzeslage und Urteilspraxis darstellen)? Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Empfehlungen des Komitees zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierung (http://undocs.org/en/CERD/C/UKR/CO/22-23, 4. Oktober 2016) umgesetzt, insbesondere a) die Aufnahme von nationaler Herkunft bzw. Abstammung als Grund für rassistische Diskriminierung, b) die Untersuchung aller Hassverbrechen gemäß Artikel 161 des Ukrainischen Strafgesetzes, und c) die Einschränkung des vorgenannten Artikels, dass als Fall rassistischer Diskriminierung nur solche Fälle zählen, die während einer öffentlichen Veranstaltung stattgefunden haben, und eine Expertenmeinung eingeholt werden muss, weil diese Einschränkungen dazu führten, dass rassistische Hassverbrechen häufig als „Hooliganismus“ eingestuft würden?
Kann die Bundesregierung aus ihrer Kenntnis heraus die Einschätzung mehrerer Beobachter bestätigen, dass die ukrainischen Sicherheitsbehörden unangemessen auf rechtsextreme Straftaten bzw. Hassverbrechen reagieren (siehe Vorbemerkung), und wenn ja, woran macht sie dies fest, und welche Ursachen sieht sie hierfür?
Welche Unterstützung in Form von Ausbildungen und Ausrüstungen haben deutsche Sicherheitsbehörden sowie nach Kenntnis der Bundesregierung andere Sicherheitsbehörden von EU-Mitgliedstaaten bzw. EU-Institutionen seit dem Regierungswechsel im Februar 2014 ukrainischen Sicherheitsbehörden gewährt (bitte möglichst ausführlich darstellen), und wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die ukrainische Polizei dennoch nach Meinung vieler Beobachter (siehe Vorbemerkung) unzureichend auf Hassverbrechen von Neonazis reagiert? Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Aktivitäten, Aktivisten- bzw. Mitgliederpotentiale, Finanzierung, Bewaffnung und gesellschaftliche Resonanz (auch hinsichtlich ihrer Darstellung in Massenmedien) ukrainischer rechtsextremer Gruppierungen wie Swoboda, Nationaler Korpus, Rechter Sektor, Freiwilligenbewegung der OUN (Organisation Ukrainischer Nationalisten), Bruderschaft, C14, Karpathen-Sitsch, Sozial-Nationale Vereinigung, UNA-UNSO (Ukrainische Nationalversammlung – Ukrainische Nationale Selbstverteidigung), Tradition und Ordnung, Rache, Revolutionäre Rechte Kräfte (die in der erwähnten Studie von Wjatscheslaw Lichatschew als gewaltorientierte extremistische Vereinigungen gewertet werden) sowie weiteren rechtsextremen Gruppierungen wie der „Nazyonlny Druschini“, Asow und anderen sowie deren jeweiliges Verhältnis zu Behörden (bitte möglichst vollständig beantworten)? Inwiefern werden diese Organisationen von den ukrainischen Sicherheitsbehörden als rechtsextrem oder gewalttätig eingestuft?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Formen vereinbarter Zusammenarbeit zwischen rechtsextremen Gruppierungen und Behörden in der Ukraine (bitte möglichst vollständig darstellen), und worauf bezieht sich diese Zusammenarbeit? In welchem Umfang ist es zutreffend, dass solche Gruppierungen von den Behörden als gesellschaftliche Vereinigungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung anerkannt sind (vgl. https://en.hromadske.ua/posts/whats-behind-ukraines-shocking-national-druzhyna-militia) und dabei auch gewisse hoheitliche Befugnisse ausüben dürfen (bitte vollständig anführen, auf welche rechtsextremen Gruppierungen in welchen Städten bzw. Regionen dies zutrifft)?
Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die rechtsextreme Vereinigung C14 sowie die rechtsextreme Partei Swoboda Anfang Juni 2018 Förderzusagen des ukrainischen Ministeriums für Jugend und Sport in Höhe von mehreren Zehntausend Euro für sogenannte nationalpatriotische Erziehungsprojekte erhalten haben? Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der Abteilungsleiter für Nationalpatriotische Erziehung im Ministerium für Jugend und Sport, Mikola L., Verbindungen zur rechtsextremen UNA-UNSO hat (https://en.hromadske.ua/posts/far-right-group-c14-wins-funding-from-ukrainian-government)? Welche weiteren rechtsextremen Vereinigungen bzw. rechtsextrem beeinflussten Vereinigungen erhalten nach Kenntnis der Bunderegierung in der Ukraine staatliche oder regionale bzw. kommunale Fördergelder bzw. haben diese in der Vergangenheit (seit 2012) erhalten, und für welche Projekte (bitte konkret Summen und Organisationen benennen und nach Jahren aufgliedern)?
Wie viele (auch ehemalige) Angehörige der vorgenannten bzw. weiterer rechtsextremer Organisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zugleich Angehörige welcher Sicherheitsbehörden, und welche hiervon nehmen in diesen höhere Positionen ein? Wie bewertet dies die Bundesregierung?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, welche rechtsextremen Gruppierungen in der Ukraine den offiziellen Status als NGO (Nichtregierungsorganisationen) haben, und welche Bedeutung hat dieser Status, und inwiefern verleiht er einer Organisation mehr Rechte als solchen ohne diesen Status?
Wie bewertet die Bundesregierung die Verbindungen zwischen Behörden und rechtsextremen Gruppierungen, inwiefern thematisiert sie diese gegenüber der ukrainischen Regierung, und wie reagiert die ukrainische Regierung auf diesbezügliche Vorhaltungen der Bundesregierung? Welche Interessen verfolgen ukrainische Behörden nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Förderung rechtsextremer Organisationen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Verbindungen zwischen ukrainischen Behörden und rechtsextremen Gruppierungen in Bezug auf Unterstützungs-, Ausbildungs-, Finanz- und andere Hilfsangebote gegenüber der Ukraine, und inwiefern kann sie ausschließen, dass die von ihr geleistete Hilfe direkt oder mittelbar ukrainischen Rechtsextremisten zugutekommt?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Kontakte ukrainischer rechtsextremer Gruppierungen zur rechtsextremen Szene in Deutschland bzw. der EU (bitte möglichst vollständig auflisten)?
Welche finanzielle Förderung erhielten seit 2012 nach Kenntnis der Bundesregierung Organisationen ukrainischer Roma durch die ukrainische Regierung (bitte konkret Summen und Organisationen benennen und nach Jahren aufgliedern)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den Defiziten bei der Implementierung der Strategie zum Schutz und für die Integration der Roma bis 2020 insbesondere auf lokaler Ebene (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1147)? Inwiefern kann die Bundesregierung ihre Antworten zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/1147 aktualisieren bzw. ergänzen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der sozialen Lage von Angehörigen der Roma-Minderheit in der Ukraine, und inwiefern erfahren (welche Gruppen von) Roma in der Ukraine besondere Diskriminierung seitens Gesellschaft, Medien, Behörden, Bildungseinrichtungen, dem Zugang zu Dokumenten und auf dem Arbeitsmarkt? Welche Auswirkungen auf die soziale Lage der Roma hatte die Unabhängigkeit der Ukraine und der Regierungswechsel im Februar 2014 (bitte möglichst konkrete Angaben machen und ggf. statistisches Material angeben)?
Welche Initiativen unternimmt die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung zur sozialen bzw. beruflichen und politischen Förderung von Angehörigen der Roma-Minderheit, welchen finanziellen Umfang nehmen diese Förderungen seit 2012 ein (bitte nach Jahren aufgliedern), und wie beurteilen Roma-Organisationen selbst den Effekt dieser Maßnahmen?
Inwiefern lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Situation von Roma in der Ukraine als Gruppenverfolgung beschreiben? Wie viele Roma aus der Ukraine haben seit 2014 in Deutschland Asyl beantragt, und welchen Ausgang haben die Verfahren gehabt (bitte Ablehnungen aus formalen Gründen getrennt aufführen und Angaben bitte quartalsweise aufschlüsseln)?
Welche Anstrengungen unternimmt bzw. fördert die Bundesregierung, um Angehörige der Roma-Minderheit in der Ukraine zu unterstützen und gegen Antiziganismus in der Ukraine vorzugehen, und mit welchen Behörden bzw. zivilgesellschaftlichen Organisationen kooperiert sie dabei (bitte die Maßnahmen vollständig aufzählen und hierfür jährlich seit 2013 vorgesehenes Budget angeben)? Welche weiteren Anstrengungen will sie angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Roma in der Ukraine in dieser Richtung unternehmen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um auf die ukrainischen Behörden einzuwirken, Roma vor rechtsextremen Gewalttätern zu schützen und gegen die Tatverdächtigen entschlossen vorzugehen?