Pfandfreier Dosenverkauf im deutsch-dänischen Grenzhandel
der Abgeordneten Kerstin Kassner, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Thomas Lutze, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem 1. Januar 2003 gilt eine bundesweite Pfandpflicht für Getränkedosen in Deutschland. Dennoch verkaufen seit nunmehr über 15 Jahren sogenannte Bordershops im deutsch-dänischen Grenzhandel Getränkedosen pfandfrei an skandinavische Kunden. Die skandinavischen Kunden müssen hierzu ihren Wohnsitz in einem skandinavischen Land nachweisen und die von den Grenzgeschäften selbst ausgestellten Exporterklärungen ausfüllen. Jährlich kaufen dänische Kundinnen und Kunden so mindestens 650 Millionen Dosen Bier sowie Softdrinks in den deutschen Bordershops (vgl. www.welt.de/regionales/hamburg/article153314558/Daenen-und-Deutsche-streiten-ueber-Dosenpfand.html).
Die pfandfreien Dosen führen zu einer erheblichen Belastung der Umwelt, da der Anreiz zur Rückgabe der Dosen entfällt. Zwei von drei in deutschen Bordershops gekauften Dosen werden nicht ordnungsgemäß entsorgt und somit auch nicht recycelt. Bei einer aktuellen Sammelaktion des dänischen Naturschutzverbandes, Danmarks Naturfredningsforening, welche auch die zuvor gemachten Erfahrungen bei vergleichbaren Aktionen widerspiegelt, wurden nachweislich 90 Prozent aller in der dänischen Natur gesammelten Dosen in deutschen Bordershops gekauft (siehe www.dn.dk/nyheder/graensebajere-giver-naturen-tommermaend/).
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Pfandpflicht auf Getränkedosen erhalten deutsche Bordershops einen Wettbewerbsvorteil sowohl gegenüber deutschen als auch dänischen Einzelhandelsunternehmen, da auch in Dänemark eine Pfandpflicht besteht. Ferner entgehen durch die derzeitige Praxis auch dem deutschen Staat Steuereinnahmen.
Im Mai 2015 unterzeichneten die Umweltminister Dänemarks, Deutschlands und Schleswig-Holsteins ein Abkommen, welches das bestehende Problem des Verkaufes von pfandfreien Dosen in Norddeutschland lösen sollte. Auf die in den deutschen Bordershops verkauften Dosen soll das dänische Pfand – mit entsprechendem dänischen Pfandsiegel – erhoben werden, wobei hierauf die deutsche Mehrwertsteuer erhoben wird. Die Bordershopbetreiberinnen und Bordershopbetreiber können die entrichtete Mehrwertsteuer in ihrer Steuererklärung nicht geltend machen, da an sie keine Pfanddosen zurückgegeben werden. Ferner ist Mecklenburg-Vorpommern nicht Teil des Abkommens, obwohl auch in Mecklenburg-Vorpommern Bordershops existieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Getränkedosen in deutschen Bordershops, die an Konsumenten mit skandinavischem Wohnsitz verkauft werden, der in Deutschland geltenden Pfandpflicht unterliegen (bitte begründen)?
Weshalb wurde die seit dem 1. Januar 2003 geltende Pfandpflicht in den Bordershops nicht umgesetzt?
Wieso bedurfte es der Verabschiedung eines gesonderten Abkommens im Mai 2015 trotz der seit dem 1. Januar 2003 geltenden Verpackungsverordnung für Einwegpfand?
Wie kam es zu dem Abkommen, und warum wurde bei dem Abkommen vom Mai 2015 nicht die Erhebung des deutschen Pfands beschlossen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Abkommen vom Mai 2015 noch nicht umgesetzt wurde?
Welche konkreten Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich, um das bestehende Abkommen umzusetzen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Abkommen mit der Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (2006/112/EG) vereinbar ist, da gemäß dem Abkommen die anfallende deutsche Umsatzsteuer auf das zu erhebende dänische Pfand in Dänemark nicht erstattet werden kann?
Wenn nein, warum nicht?
Welche rechtliche Bindung entfaltet das Abkommen?
Sollte nach Auffassung der Bundesregierung eine einheitliche Regelung gefunden werden, da das derzeitige Abkommen nicht von Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet wurde und in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls Bordershops existieren, die als Schlupfloch bei einer Umsetzung des Abkommens genutzt werden könnten (bitte begründen)?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, warum Mecklenburg-Vorpommern nicht Teil des von Dänemark, Deutschland und Schleswig-Holstein unterzeichneten Abkommens ist, obwohl auch dort Bordershops existieren?