Unfallversicherungsschutz Promovierender
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Jutta Krellmann, Dr. Petra Sitte, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Sören Pellmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Promovierende sind im Rahmen ihrer promotionsbezogenen Tätigkeit sehr unterschiedlich und den Regelungen verschiedener Versicherungsträger entsprechend, zum Teil aber auch gar nicht versicherungstechnisch abgesichert (vgl. Bundestagsdrucksache 17/9639). Besonders an so genannten An-Instituten, die von Hochschulen gegründet, ihnen aber nur angegliedert sind, scheint die Frage der Verantwortung für den Versicherungsschutz Promovierender, die sich nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Institut befinden, den Beteiligten – Promovierenden, Hochschulen wie Institutsleitungen – immer wieder unklar zu sein. Die Hinweise und Warnungen von Verbänden (z. B. www.gew.de/fileadmin/media/ publikationen/hv/Hochschule_und_Forschung/Broschueren_und_Ratgeber/ Ratgeber_Sozialversicherung_fuer_Promovierende.pdf) erreichen nicht alle Betroffenen. In Einzelfällen muss immer wieder gerichtlich geklärt werden, ob oder welchen Unfallversicherungsschutz verunglückte Promovierende genießen. Deren Risiko, körperliche Verletzungen zu erleiden, ist besonders hoch in bestimmten naturwissenschaftlichen und medizinischen Fächern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Hochschulen unterhalten bzw. betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung so genannte An-Institute (bitte nach Bundesländern sowie Fachbereichen bzw. Fakultäten aufschlüsseln)?
Wie viele Promovierende waren nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten statistisch erfassten Ein-Jahres-Zeitraum als Teil ihrer Promotion in so genannten An-Instituten tätig?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten statistisch erfassten Ein-Jahres-Zeitraum in den Fächern Human- sowie Veterinärmedizin, Chemie, Pharmakologie promoviert?
Wie viele dieser Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Promotion studienbegleitend begonnen?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass Promovierende grundsätzlich und ausnahmslos unfallversichert sind?
Wenn ja, welche rechtliche Grundlage sieht die Bundesregierung hierfür?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Sozial- und Unfallversichertenstatus Promovierender, insbesondere im Bereich der Human- sowie Veterinärmedizin, die nicht aufgrund eines dem Zwecke ihrer Promotion dienenden Arbeitsverhältnisses sozial- und unfallversichert sind?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf hinsichtlich des in der Praxis oft fehlenden Unfallversicherungsschutzes Promovierender, besonders in potentiell gefahrenträchtigen Fächern wie der Human- sowie Veterinärmedizin, Pharmakologie oder der Chemie?
Wenn nicht, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Hinblick auf den auf Bundestagsdrucksache 17/9639 als Antwort zu den Fragen 8 und 9 dargelegten Tatbestand, dass zwar „die meisten gewerblichen Berufsgenossenschaften und viele Unfallkassen“, aber tatsächlich nicht alle, von der Möglichkeit Gebrauch machen, Promovierende kraft Satzung zu versichern, so dass bei Weitem nicht alle Promovierenden Unfallversicherungsschutz genießen?
Wenn nicht, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung eine praktikable Möglichkeit, Promovierende in den Genuss eines Unfallversicherungsschutzes kommen zu lassen, in deren Aufnahme in die in § 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch aufgeführten Gruppen?
Wenn nicht, warum nicht?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Anzahl, Art und Schwere der Unfälle, die Promovierende bei ihrer promotionsbezogenen Tätigkeit in den vergangenen zehn Jahren erlitten haben?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die unterschiedliche Praxis des Unfallversicherungsschutzes für Promovierende in den einzelnen Bundesländern bzw. Regionen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass, aufgrund der ungeklärten bzw. oftmals strittigen Stellung von An-Instituten zwischen Hochschulanbindung und Eigenständigkeit, der Versicherten- und insbesondere der Unfallversichertenstatus von Promovierenden, die dort im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Promotion tätig sind, unklar und immer wieder gerichtlich umstritten ist?