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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Politische Rahmenbedingungen für die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe im Irak

Finanzmittel auf bi- und multilateraler Ebene für Maßnahmen der humanitäre Hilfe in Irak, Situation von Flüchtlingen in Irak, Zugangsschwierigkeiten für humanitäre Organisationen, Lage in der Region Kurdistan: Flüchtlingszahlen, Inhaftierung ehemaliger IS-Kämpfer, Vollstreckung der Todesstrafe, Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, Beziehungen zur Regionalregierung, Zusammenarbeit zw. Sicherheitsbehörden, Bilanz des Bundeswehreinsatzes zur Ausbildung der Peschmerga, Minenräumung; Wiederaufbau in den IS-befreiten Gebieten, Korruption bei EZ-Projekten, Minderheitenschutz, Integration der Volksmobilsierungseinheiten in die Streitkräfte, Parlamentswahlen, militärische Aktivitäten der Türkei im Nordirak<br /> (insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/344718.07.2018

Politische Rahmenbedingungen für die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe im Irak

der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Michael Leutert, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Irak ist ein Schwerpunktland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Seit 2015 hat die Bundesregierung über 225 Mio. Euro für den wirtschaftlichen Wiederaufbau von irakischen Gebieten bereitgestellt, die vom sogenannten Islamischen Staat (IS) befreit wurden. Davon wurden über 180 Mio. Euro über die Stabilisierungs- und Wiederaufbaufazilitäten der Vereinten Nationen (UNDP) sowie rund 44 Mio. Euro über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 19/350).

Auch anderthalb Jahrzehnte nach dem von den USA und ihren damaligen Verbündeten begonnenen Krieg, ist der Irak nach Ansicht der Fragesteller noch immer ein tief gespaltenes Land. Die sunnitische Minderheit wurde nach dem Sturz der Saddam-Diktatur von den nachfolgenden, schiitisch dominierten Regimen systematisch benachteiligt und marginalisiert. Erst dadurch konnte es der IS-Terrormiliz gelingen, sich vor allem unter der in der westirakischen Provinz al-Anbar angesiedelten, sunnitisch-arabischen Bevölkerung gesellschaftlich zu verankern und von dort nach Syrien und in andere Teile des Irak auszubreiten. Obwohl der IS im Irak inzwischen militärisch besiegt ist, ist die humanitäre Situation erschütternd. Es gibt im Land noch über drei Millionen Binnenvertriebene, von denen ein Großteil humanitäre Hilfe bzw. Übergangshilfen benötigt. Humanitäre Hilfsorganisationen beklagen mittlerweile einen starken Rückgang der internationalen Finanzhilfen (vgl. https://amnesty.de/jahresbericht/2018/irak, abgerufen am 14. Juni 2018).

Die kurdische Selbstverwaltung im Nordirak wurde als Konsequenz aus den Erfahrungen mit dem staatlichen Massenterror (sogenannte Anfal-Operationen des irakischen Militärs) des Saddam-Regimes geschaffen, das die kurdische Bevölkerung mit chemischen Kampfstoffen angriff und zwischen 50 000 bis 180 000 Menschen massakrierte (vgl. http://spiegel.de/einestages/giftgasangriff-auf-halabdscha-1988-a-951065.html, abgerufen am 14. Juni 2018). Die Beziehungen zwischen der irakischen Zentralregierung und der Regierung der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak sind seit längerem angespannt. Strittig sind vor allem die Verteilung der Öl-Einnahmen, die administrative Zugehörigkeit von Gebieten der Provinzen Ninive, Kirkuk, Salah ad-Din und Diyala sowie der Grad an politischer Selbstverwaltung. Nachdem die kurdische Regionalregierung am 25. September 2017 ein international nicht anerkanntes Referendum über die staatliche Unabhängigkeit Südkurdistans durchführen ließ, marschierten die irakischen Streitkräfte und die mit ihnen verbündeten schiitisch-islamistischen Milizen der sogenannten Volksmobilisierungseinheiten in diese umstrittenen Gebiete ein (vgl. https://de.reuters.com/article/irak-kurden-ninive-idDEKBN1CN0U4, abgerufen am 14. Juni 2018).

Die Bundesregierung will im Zusammenhang mit der jüngsten Mandatsverlängerung für den Anti-IS-Einsatz („Counter Daesh“) die bisherige militärische Ausbildungsmission der Bundeswehr für die kurdische Peschmerga im Nordirak zum 30. Juni 2018 beenden, und stattdessen auf die regulären Streit- und Sicherheitskräfte des Zentralirak ausdehnen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1093). Die Fraktion DIE LINKE. hat das Bundeswehrmandat von Anfang an abgelehnt. Nach Ansicht der Fragesteller ist mit der Mandatsausweitung auf die zentralirakischen Streitkräfte zudem die Gefahr verbunden, dass militärische Fähigkeiten an die von Iran gesteuerten islamistischen Volksmobilisierungseinheiten weitergegeben werden könnten, die auf Betreiben der irakischen Regierung in die regulären Streitkräfte integriert wurden (https://de.qantara.de/inhalt/parlamentswahlen-im-irak-kippt-der-irak-richtung-iran?nopaging=1, abgerufen am 14. Juni 2016).

Die innenpolitische Situation bleibt nach den jüngsten Parlamentswahlen im Mai 2018 angespannt. Die überraschende Wahlgewinnerin ist die „Sairun-Koalition“ unter Führung des schiitischen Klerikers Muqtada al-Sadr, der sich allerdings vom iranischen Mullah-Regime deutlich distanziert hat und mit den irakischen Kommunisten und anderen säkularen Kräften ein Wahlbündnis eingegangen ist (vgl. http://spiegel.de/politik/ausland/irak-wahl-muqtada-al-sadrs-wandlung-von-hardliner-zum-versoehner-a-1207894.html, abgerufen am 14. Juni 2018). Daraus könnten sich nach Ansicht der Fragesteller neue Chancen für die Bildung einer inklusiveren irakischen Regierung und für die Überwindung der konfessionellen Spaltung in der irakischen Gesellschaft eröffnen.

Angesichts der komplexen Konfliktlagen steht die deutsche EZ mit dem Irak vor besonderen Herausforderungen. Aus Sicht der Fragesteller sollte die EZ im Rahmen eines ganzheitlichen und inklusionsorientierten Ansatzes insbesondere zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zur nachhaltigen Befriedung der vielschichtigen innerirakischen Konflikte beitragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

In welchem finanziellen Umfang unterstützt die Bundesregierung aktuell Maßnahmen der humanitären Not- und Übergangshilfe im Irak, und welche humanitären Schwerpunktvorhaben werden hierbei in welchen Schwerpunktregionen realisiert (bitte nach Maßnahme bzw. Programm, Finanzvolumen und Einsatzort bzw. Schwerpunktregion auflisten)?

2

Welcher Deckungsgrad wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 bei den internationalen Finanzhilfen für die humanitäre Hilfe im Irak insgesamt erzielt, und wie hoch (auch schätzungsweise) ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Finanzbedarf für dieses Jahr?

3

Wie viele Binnenvertriebene und ggf. auch Kriegsflüchtlinge aus Syrien sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Irak aktuell auf internationale humanitäre Hilfe angewiesen, und wie viele Menschen werden davon (auch schätzungsweise) über welche internationalen Hilfsorganisationen derzeit tatsächlich erreicht?

4

In welchen Regionen des Irak ist nach Kenntnis der Bundesregierung für internationale Hilfsorganisationen aus welchen Gründen derzeit kein humanitärer Zugang bzw. nur ein stark eingeschränkter Zugang zu hilfebedürftigen Personen möglich (bitte erläutern)?

5

Welche Kapazitäten zur medizinischen Grundversorgung und ambulanten bzw. stationären Krankenhausbehandlung von Binnenvertriebenen und Kriegsflüchtlingen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in oder im näheren Umfeld von Flüchtlingslagern im Irak vorhanden, und in welchen Bereichen besteht aktuell der größte Bedarf?

6

In welchem Umfang werden von der Bundesregierung bislang Maßnahmen bzw. Programme zur therapeutischen Behandlung und psychosozialen Betreuung von Trauma-Erkrankten, insbesondere unter besonders schutzbedürftigen Gruppen wie Minderjährigen, Halb- oder Vollwaisen, finanziell unterstützt, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der tatsächliche Bedarf in diesem Bereich?

7

Welche Möglichkeiten zum Schulunterricht bzw. Besuch von Bildungseinrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in oder im näheren Umfeld von Flüchtlingslagern im Irak vorhanden, und wie hoch ist der tatsächliche Bedarf?

8

Wie viele Lehrkräfte stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den Schulunterricht in den Flüchtlingslagern zur Verfügung, und in welchen Regionen besteht aktuell der größte Lehrkräftemangel?

9

Wie viele Menschen im Irak (über die unmittelbaren Binnenvertriebenen und Kriegsflüchtlinge hinaus) sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell auf die Versorgung mit Nahrungsmitteln angewiesen, von Unterernährung oder Mangelernährung betroffen bzw. vom Verhungern bedroht (bitte ggf. auch Schätzungen)?

10

Wie viele irakische Binnenvertriebene und syrische Kriegsflüchtlinge haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Zuflucht in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak gefunden, und wie sieht ihre humanitäre Versorgungssituation aus (bitte erläutern)?

11

Wie ist die Bevölkerung mit Fluchthintergrund in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak nach Kenntnis der Bundesregierung in ethno-religiöser Hinsicht zusammengesetzt, und wie gestalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die sozialen Beziehungen zur ortsansässigen kurdischen Bevölkerung?

12

Welche entwicklungspolitischen Schwerpunktvorhaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak über Projekte der GIZ bzw. über Projektpartner umgesetzt, und welche weiteren Vorhaben sind derzeit ggf. noch beantragt (bitte nach Projektart und Finanzvolumen auflisten)?

13

In welchem Umfang hat die Bundesregierung im EZ-Rahmen bislang auch Projekte mit Genderbezug bzw. zur Stärkung der Rechte von Frauen in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak gefördert, worin bestanden bzw. bestehen deren wesentliche Schwerpunkte, und wie bilanziert die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse (bitte nach Projektart und Finanzvolumen auflisten)?

14

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Haftbedingungen und den Umgang mit mutmaßlichen bewaffneten Kriegsteilnehmern (Kombattanten), insbesondere ehemaligen IS-Kämpfern, in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak?

a) Wie viele mutmaßliche ehemalige IS-Kämpfer sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch in Gefängnissen in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak inhaftiert, wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsangehörige, und welche Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit der kurdischen Regionalregierung zur Überstellung dieses Personenkreises nach Deutschland getroffen (bitte detailliert ausführen)?

b) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak inhaftierte, mutmaßliche ehemalige IS-Kämpfer mit deutscher Staatsbürgerschaft zu Strafverfolgungszwecken bereits nach Deutschland überstellt?

c) Wie viele Ehefrauen bzw. Familienangehörige von mutmaßlichen ehemaligen IS-Kämpfern werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak festgehalten, wie viele Mitglieder dieses Personenkreises haben die deutsche Staatsbürgerschaft, und welche Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit der kurdischen Regionalregierung zur Rückführung von mutmaßlichen Familienangehörigen von ehemaligen IS-Kämpfern nach Deutschland getroffen (bitte detailliert ausführen)?

d) Wie viele Todesurteile wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak gegen ehemalige IS-Kämpfer verhängt, wie viele Todesurteile davon wurden tatsächlich vollstreckt, und in wie vielen Fällen befanden bzw. befinden sich darunter ggf. auch IS-Kämpfer mit deutscher Staatsbürgerschaft (bitte getrennt angeben)?

15

Ist die Anwendung der Todesstrafe im Irak nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich dem gesamtstaatlichen Recht vorbehalten, oder lassen die Autonomiegesetzgebungskompetenzen in der Region Kurdistan/Nordirak ggf. auch eine davon abweichende Rechtspraxis zu, und was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um gegenüber der irakischen Zentralregierung und der kurdischen Regionalregierung für die Abschaffung der Todesstrafe im Irak einzutreten (bitte erläutern)?

16

Welche darüber hinausgehenden Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak hat die Bundesregierung getroffen, und wie bilanziert die Bundesregierung die bisherige Zusammenarbeit zwischen den deutschen und den kurdischen Sicherheitsbehörden (bitte erläutern)?

17

Wie haben sich die Beziehungen zwischen der Bundesregierung und der kurdischen Regionalregierung seit der Durchführung des kurdischen Unabhängigkeitsreferendums vom 25. September 2017 entwickelt, und welche Bilanz zieht die Bundesregierung für die bisherige Ausbildungsmission der Bundeswehr für die kurdische Peschmerga (bitte erläutern)?

18

Wie ist der aktuelle Stand bei dem geplanten Migrationsberatungszentrum in der Hauptstadt Erbil der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak, und welche wesentlichen Beratungstätigkeiten sollen dort künftig mit welcher Personalausstattung insgesamt angeboten werden (vgl. Antworten zu Frage 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/476)?

19

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der humanitären Minenräumung in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak, und in welchem finanziellen Umfang bzw. mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Kampfmittelbeseitigung in der Region?

20

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der humanitären Minenräumung in den vom IS-befreiten Gebieten, aus denen sich die kurdische Peschmerga im Oktober 2017 zurückgezogen hat, und in die die irakischen Streitkräfte sowie mit ihnen verbündete Milizen eingerückt sind (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/350), und welche auf die Minenräumung spezialisierten Organisationen bzw. Projektpartner führen in den betreffenden Gebieten die Dekontaminierungsarbeiten durch?

21

Welche humanitären Hilfsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den vom IS-befreiten Gebieten des Irak aktiv, welche maßgeblichen strukturbildenden Wiederaufbaumaßnahmen wurden nach deren Rückgewinnung von der irakischen Zentralregierung bislang dort selbst durchgeführt, und in welchem Umfang hat dies nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zur Rückkehr von irakischen Binnenvertriebenen beigetragen (bitte detailliert ausführen)?

22

Für welche maßgeblichen, strukturbildenden Wiederaufbauvorhaben in den IS-befreiten Gebieten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die über die Stabilisierungs- und Wiederaufbaufazilitäten der UNDP abgewickelten über 180 Mio. Euro konkret verausgabt (vgl. Antwort zu Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 19/350), und wie hat sich dies bislang auf die Rückkehrpraxis von irakischen Binnenvertriebenen ausgewirkt (bitte nach Projektart, Finanzvolumen und Schwerpunktregion bzw. Ort auflisten)?

23

Welche weiteren strukturbildenden Wiederaufbauvorhaben wurden seitdem mit finanzieller-technischer Unterstützung der Bundesregierung bzw. unter der Mitwirkung von Durchführungsorganisationen der deutschen EZ in den IS-befreiten oder in anderen zentralirakischen Gebieten realisiert bzw. sind aktuell beantragt (bitte nach Projektart, Finanzvolumen und Schwerpunktregion bzw. Ort auflisten)?

24

Mit welchen Maßnahmen trägt die Bundesregierung in ihrer bilateralen EZ dem Umstand Rechnung, dass der Irak im Korruptionsindex von Transparency International 2017 den 169. Platz von 180 untersuchten Staaten belegte (https://transparency.de/korruptionsindizes/cpi-2017/?L=0, abgerufen am 22. Juni 2018), und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 bei EZ-Projekten Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts eingeleitet, und in wie vielen Fällen hat sich ein anfänglicher Korruptionsverdacht bestätigt und zu welchen Konsequenzen geführt (bitte erläutern und pro Jahr und Projekt auflisten)?

25

In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den vom IS-befreiten Gebieten des Irak weiterhin IS-Terrorzellen mit wie vielen (auch schätzungsweise) Kämpfern im Untergrund aktiv, und welche spezifischen Projekte zur Bekämpfung der IS-Ideologie bzw. zur Deradikalisierung und Wiedereingliederung von ehemaligen IS-Anhängern sind aktuell im Irak vorhanden und werden ggf. durch die Bundesregierung unterstützt (bitte detailliert ausführen)?

26

Welche besonderen Programme zum Schutz der jesidischen Bevölkerung bzw. zum Schutz von weiteren Minderheiten im Irak werden aktuell von der Bundesregierung unterstützt, wer sind die humanitären Projektpartner vor Ort, und wie bilanziert die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse dieser Programme (bitte erläutern)?

27

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Haftbedingungen und den Umgang mit mutmaßlichen ehemaligen IS-Kämpfern im Irak (ohne die Autonome Region Kurdistan/Nordirak, hierzu siehe die Fragen 14a bis 14d)?

a) Wie viele mutmaßliche ehemalige IS-Kämpfer sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch in irakischen Gefängnissen inhaftiert, wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsangehörige, und welche Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit der irakischen Zentralregierung zur Überstellung dieses Personenkreises nach Deutschland getroffen (bitte detailliert ausführen)?

b) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor im Irak inhaftierte, mutmaßliche ehemalige IS-Kämpfer mit deutscher Staatsbürgerschaft zu Strafverfolgungszwecken bereits nach Deutschland überstellt?

c) Wie viele Ehefrauen bzw. Familienangehörige von mutmaßlichen ehemaligen IS-Kämpfern werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch im Irak festgehalten, wie viele Mitglieder dieses Personenkreises haben die deutsche Staatsbürgerschaft, und welche Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit der irakischen Zentralregierung zur Rückführung von mutmaßlichen Familienangehörigen von ehemaligen IS-Kämpfern nach Deutschland getroffen (bitte detailliert ausführen)?

d) Wie viele Todesurteile wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im Irak gegen ehemalige IS-Kämpfer verhängt, wie viele Todesurteile davon wurden tatsächlich vollstreckt, und in wie vielen Fällen befanden bzw. befinden sich darunter ggf. auch IS-Kämpfer mit deutscher Staatsbürgerschaft (bitte getrennt angeben)?

28

Über wie viele Kämpfer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die „Volksmobilisierungseinheiten“, und in welchem Umfang wurden diese bislang in die regulären irakischen Streitkräfte integriert (vgl. https://de.qantara.de/inhalt/parlamentswahlen-im-irak-kippt-der-irak-richtung-iran?nopaging=1, abgerufen am 14. Juni 2016)?

29

Werden die in die irakischen Streitkräfte integrierten „Volksmobilisierungseinheiten“ nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin vom Iran gesteuert (vgl. https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2016A52_sbg.pdf), und falls ja, wie sehen die Einflussmechanismen aus, die eine iranische Führungsrolle ermöglichen (bitte erläutern)?

30

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die politisch-ideologische Ausrichtung der „Volksmobilisierungseinheiten“, wie viele (auch schätzungsweise) Anhängerinnen und Anhänger der „Volksmobilisierungseinheiten“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Bundesrepublik politisch aktiv, und erfüllen die „Volksmobilisierungseinheiten“ nach Rechtsauffassung der Bundesregierung die Kriterien für eine ausländische terroristische Vereinigung nach Paragraf 129a Strafgesetzbuch (bitte mit Begründung)?

31

Welche konkreten Vorkehrungen hat die Bundesregierung bislang getroffen, um einen möglichen Fähigkeits- und Ressourcentransfer bei der militärischen Ausbildungshilfe der Bundeswehr für die irakischen Streitkräfte zugunsten der „Volksmobilisierungseinheiten“ auszuschließen (bitte erläutern)?

32

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Parlamentswahlen im Irak am 12. Mai 2018 für die künftige deutsche EZ-Unterstützung für den Irak, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Regierungsbildung im Irak (vgl. https://zdf.de/nachrichten/heute/schiitische-listen-einig-regierung-im-irak-nimmt-formen-an-100.html, abgerufen am 28. Juni 2018; bitte erläutern)?

33

Welche Möglichkeiten hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die irakischen Binnenvertriebenen, an den Parlamentswahlen im Irak am 12. Mai 2018 tatsächlich teilzunehmen, und in welcher Weise hat dies nach Kenntnis der Bundesregierung den Wahlausgang beeinflusst (bitte erläutern)?

34

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die sozialpolitischen Vorstellungen und die Vorschläge des schiitischen Klerikers Muqtada al-Sadr zur Überwindung der interkonfessionellen Konflikte im Irak, und welche Projekte zur Unterstützung des innerirakischen Aussöhnungsprozesses werden von der Bundesregierung aktuell im Rahmen der zivilen Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung bzw. im Rahmen der EZ gefördert (bitte nach Projekt und Finanzvolumen auflisten)?

35

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuelle Auseinandersetzungen der türkischen Streitkräfte mit Kombattanten und Kombattantinnen der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (Partiya Karkerên Kurdistanê/PKK) auf dem Territorium der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak (vgl. http://fr.de/politik/tuerkei-luftschlaege-im-nordirak-a-1524601, abgerufen am 28. Juni 2018), und inwieweit waren die militärischen Aktivitäten des NATO-Partners Türkei im Nordirak nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Gegenstand von Beratungen in NATO-Gremien, mit welchem Ergebnis (bitte erläutern)?

36

Welche Position nimmt die Bundesregierung zu den militärischen Aktivitäten des NATO-Partners Türkei im Nordirak aus Sicht des Völkerrechts ein, und wie haben die irakische Zentralregierung und die kurdische Regionalregierung nach Kenntnis der Bundesregierung bislang auf die militärische Präsenz und die Kampfhandlungen der türkischen Streitkräfte auf ihrem Territorium reagiert (bitte erläutern)?

37

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der zivilen Opfer des Irak-Kriegs, des innerirakischen Bürgerkriegs und von Terroranschlägen im Irak seit der militärischen Invasion der USA und ihrer Verbündeten im Jahr 2003 (bitte pro Jahr auflisten)?

Berlin, den 11. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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