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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Konversion der Rüstungsindustrie

(insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/347619.07.2018

Konversion der Rüstungsindustrie

der Abgeordneten Kathrin Vogler, Simone Barrientos, Michel Brandt, Birke Bull-Bischoff, Fabio De Masi, Brigitte Freihold, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Zaklin Nastic, Bernd Riexinger, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Laut dem Rüstungsexportbericht der Bundesregierung wurden im Jahr 2017 Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von rund 6,24 Mrd. Euro erteilt. Auch wenn das minimal weniger Rüstungsexporte als 2016 waren, ist es trotzdem die bisher drittgrößte Gesamtmenge an Rüstungsgütern in der Geschichte der Bundesrepublik überhaupt. Die Details zeigen deutlich, dass die Genehmigungspolitik der Bundesregierung zunehmend Länder mit Waffen und Militärgerät ausstattet, die sich als Nicht-EU- und Nicht-NATO-Staaten einer politischen Kontrolle weitgehend entziehen und/oder sich aufgrund ökonomischer, ökologischer, sozialer, geostrategischer oder ethnischer Problemlagen am Rande von – oder schon mitten in – gewaltvollen Konflikten bewegen: So genehmigte die Bundesregierung 2017, dass der größte Anteil von Rüstungsexporten für insgesamt 3,795 Mrd. Euro an Drittstaaten außerhalb von NATO und EU ging; eine Steigerung von 53 auf 61 Prozent. Das Ausfuhrvolumen von Rüstungsgütern an Entwicklungsländer hat sich dabei von 2016 auf 2017 fast verdoppelt, von 581,1 Mio. Euro im Jahr 2016 auf 1,048 Mrd. Euro im letzten Jahr. Die Genehmigungswerte für die Gruppe der ärmsten Entwicklungsländer beliefen sich 2017 auf 39,1 Mio. Euro (2016 7,2 Mio. Euro) und stiegen damit innerhalb nur eines Jahres auf mehr als das Fünffache.

Neben außenpolitischen Argumenten wird diese Politik insbesondere mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen gerechtfertigt.

Dass eine friedlichere Welt nicht durch den Export von immer mehr Waffen erreicht werden kann, liegt für die Fragestellerinnen und Fragesteller auf der Hand. Die Konversion der Rüstungsindustrie in der Bundesrepublik ist daher von herausragender Bedeutung. Nach Zahlen des Bundesverbands der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e. V. (BDSV) gibt es je nach Definition zwischen 17 260 und 320 000 (http://gleft.de/2kE) Arbeitsplätze in der Rüstungsindustrie, in einer Studie für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) werden 65 700 Beschäftigte genannt (http://gleft.de/2kS). In die Forschung, Entwicklung und natürlich den Absatz von Rüstungsgütern fließen Jahr für Jahr Milliarden an Steuermitteln. Diese Arbeitsplätze hängen also ohnehin in beträchtlichem Maß von Ausgaben des Bundes ab. Die Beschäftigten in der Rüstungsindustrie sind überwiegend hochqualifizierte Fachkräfte, die auch in der zivilen Industrie Beschäftigung finden könnten. Zudem sind viele Rüstungsbetriebe Mischkonzerne, die Beschäftigte in zivilen Bereichen weiterbeschäftigen könnten. Die nachhaltige Umstellung der Produktionsanlagen auf die Produktion ziviler Güter nach einem Verbot aller Rüstungsexporte ließe sich mit einem Bruchteil der Mittel bewerkstelligen, die bis jetzt in den Rüstungsbereich fließen.

Die Bundesregierung setzt stattdessen auf eine „Stärkung der Verteidigungsindustrie in Deutschland“. So lautet auch der Titel eines entsprechenden Strategiepapiers (http://gleft.de/2kG). Es gelte, so heißt es dort, „die erforderlichen militärischen Fähigkeiten und die Versorgungssicherheit der Bundeswehr sowie die Rolle Deutschlands als zuverlässigem Kooperations- und Bündnispartner technologisch und wirtschaftlich sicherzustellen“. Entsprechende Schlüsseltechnologien leiteten „sich aus dem militärischen Bedarf der Bundeswehr, den außen-, sicherheits- und europapolitischen Interessen, unseren Bündnisverpflichtungen sowie der Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland ab“. Einer der zehn Punkte des Strategiepapiers empfiehlt, die sich nach Auffassung der Bundesregierung den Unternehmen der Verteidigungsindustrie bietenden Chancen auf den weltweit stark wachsenden Märkten für Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen durch Diversifizierung zu nutzen. Dem dient ein 2016 von der Bundesregierung aufgelegtes „Innovationsprogramm zur Unterstützung von Diversifizierungsstrategien von Unternehmen der Verteidigungsindustrie in zivile Sicherheitstechnologien“. (http://gleft.de/2kH)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Von welchen Beschäftigtenzahlen im Kernbereich der Rüstungsindustrie geht die Bundesregierung aus?

2

Mit welchen Mitteln ist der vom Bundeswirtschaftsministerium eingerichtete Innovationsfonds für Diversifikationsprojekte in der Verteidigungsindustrie ausgestattet?

Wer ist antragsberechtigt?

Welche Mittel wurden verausgabt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

Welche Projekte wurden im Einzelnen gefördert?

Was waren aus Sicht der Regierung besonders bedeutsame Projekte, die aus dem Fonds finanziert wurden?

Welche Stelle entscheidet nach welchen Kriterien über die Vergabe der Fördermittel?

Ist eine tatsächlich ausschließlich zivile Nutzbarkeit der geförderten Produkte Ziel des Fonds?

Wenn ja, wie wird die ausschließlich zivile Nutzbarkeit der geförderten Produkte sichergestellt?

Wird die ausschließlich zivile Nutzbarkeit im Antragsprozess überprüft?

Gibt es hinsichtlich dieses Aspekts Überprüfungen im Nachgang der Förderung?

3

Gibt es in der Bundesregierung über den o. a. Innovationsfonds hinausgehende Überlegungen, wie eine Konversion der Rüstungsindustrie, wenn sie infolge einer restriktiveren Auslegung der Rüstungsexportrichtlinien erforderlich würde, zu gestalten wäre?

Welche ministeriellen Abteilungen arbeiten zu diesem Thema?

Existieren entsprechende Planungspapiere? Wenn ja, welche?

Hat die Bundesregierung Mittel zurückgestellt, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können?

4

In welcher Höhe unterstützt die Bundesregierung die Forschung zur Rüstungskonversion, also zur Umstellung von militärischer auf zivile Produktion (bitte für die letzten fünf Jahre einzeln angeben)?

5

In welcher Weise werden die Gewerkschaften in entsprechende Überlegungen der Bundesregierung einbezogen?

6

Sind der Bundesregierung erfolgreiche industrielle Konversionsprojekte bekannt? Wenn ja, welche?

7

Was sind aus Sicht der Bundesregierung Kriterien für erfolgreiche Konversionsprojekte?

8

Wie bewertet die Bundesregierung den 2014 vom Bundeswirtschaftsministerium gestarteten industriepolitischen Dialog zur Entwicklung der wehr- und sicherheitstechnischen Industrie?

Was soll mit dem Dialog erreicht werden?

Wer ist daran beteiligt?

Was sind die wesentlichen Ergebnisse oder Zwischenergebnisse?

Berlin, den 11. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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