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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Publikation zur AfD in der "Vielfalt-Mediathek"

Förderung einer Publikation gegen Rechtspopulismus im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!", Geltung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Informationstätigkeit der Bundeszentrale für politische Bildung, Maßstäbe für die Förderung von Publikationen durch das Bundesprogramm, Förderung von Maßnahmen gegen populistische Parteien<br /> (insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

03.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/347819.07.2018

Publikation zur AfD in der „Vielfalt-Mediathek“

der Abgeordneten Beatrix von Storch, Dr. Gottfried Curio, Volker Münz, Sebastian Münzenmaier, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Internetportal „Vielfalt-Mediathek“ präsentiert nach eigener Darstellung Materialien zur Demokratiepädagogik, die durch die Förderung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" oder seiner Vorgängerprogramme (www.vielfalt-mediathek.de/) entstanden sind.

Jüngst publiziert wurde dort eine Handreichung, die sich explizit gegen die AfD richtet, die als „parlamentarischer Arm einer neuen Bewegung von rechts“ dargestellt wird (Bundesverband Mobile Beratung e. V./Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) & Kulturbüro Sachsen e. V. (Hrsg.): „Wir holen uns unser Land und unser Volk zurück. Empfehlungen zum Umgang mit rechtspopulistischen Parteien in Parlamenten und Kommunen“).

Schon der Titel zeigt nach Auffassung der Fragesteller, dass die Publikation nicht auf Information, sondern auf parteipolitische Einflussnahme, und zwar konkret auf die Ausgrenzung der AfD abzielt. Zu diesem Zweck werden „gemeinsame Sprach- und Diskussionsregeln“ in den Parlamenten empfohlen, die „überparteilich abgestimmt“ sein sollten (ebd.).

Es erscheint den Fragestellern zweifelhaft, ob die Förderung einer solchen Publikation durch die Bundesregierung legitim und überhaupt rechtlich zulässig ist (www.vielfalt-mediathek.de/content/44/demokratie-leben.html). Die verfassungsrechtlich geforderte Chancengleichheit aller politischen Parteien verlangt nach ihrer Auffassung, dass diese durch den Staat grundsätzlich gleichbehandelt werden.

Wie die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 193/15) dargestellt haben, folgt daraus „eine grundsätzliche Neutralitätspflicht des Staates gegenüber Parteien, die es dem Staat untersagt, vorgefundene Unterschiede zwischen den Parteien zu vergrößern“. Die „Förderung von Aktionen und Projekten, die sich explizit gegen bestimmte Parteien richten“ sei deshalb „nur insoweit verfassungsrechtlich unbedenklich, als es sich um die sachliche Erörterung von deren verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung handelt“.

Eine solche sachliche Erörterung wird nach Ansicht der Fragesteller in der genannten Publikation nicht einmal versucht. Ansätze zu einer differenzierten Auseinandersetzung auf wissenschaftlicher Basis oder auch nur das Bemühen um ein Mindestmaß an Ausgewogenheit und sachlicher Information sind für sie nicht erkennbar. So wird unter anderem unterstellt, dass die AfD mit ihrer Forderung nach mehr Volksentscheiden „Grundpfeiler der Demokratie wie Gewaltenteilung, Minderheiten- und Menschenrechte“ angreifen wolle.

Wie die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages bereits 2015 dargestellt haben, dürfen sich Maßnahmen der Demokratieförderung „nicht gezielt gegen bestimmte Parteien richten“, solange „diese nicht für verfassungswidrig erachtet werden“. Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass „das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit selbst ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundordnung ist“ (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

In welcher Höhe ist die o. g. Publikation über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder über andere Förderwege aus dem Bundeshaushalt unterstützt worden?

2

Gelten die vom Bundesverfassungsgericht genannten Anforderungen an die Informationstätigkeit der Bundeszentrale für politische Bildung (v. a. Sachlichkeit, Ausgewogenheit der Darstellung und rechtsstaatliche Distanz) auch für die Publikationen im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“?

3

Falls nicht, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, dass hier andere Maßstäbe gelten sollen?

4

Nach welchen Maßstäben wird die Förderung von Publikationen im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“ beurteilt?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen Dienste, die eine „Förderung von Aktionen gegen sog. populistische Parteien, deren Verfassungswidrigkeit i. S. d. Artikel 21 Absatz 2 GG nicht ernsthaft erwogen wird“, als „problematisch“ beurteilt?

6

Falls nicht, wie wird die Förderung von Maßnahmen gegen sogenannte populistische Parteien begründet, wenn diese nicht als verfassungswidrig gelten können?

7

Wie begründet sich die Förderung der o. g. Publikation aus Mitteln der Bundesregierung?

Berlin, den 11. Juli 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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