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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bundeshaushaltsprogramm Antidiskriminierungsstellen

Ergebnisse und Evaluation der in den Jahren 2016 und 2017 durch die Antidiskriminierungsstelle bearbeiteten Fälle<br /> (insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

07.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/350320.07.2018

Bundeshaushaltsprogramm Antidiskriminierungsstellen

der Abgeordneten Nicole Höchst und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Gesetz wie im vorherigen Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Bundestagsdrucksache 18/13000) steht auf Seite 2513: „Im Kapitel 1711 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zentral veranschlagt. […] Unmittelbar beim Bundesministerium ist zudem organisatorisch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Kap. 1715) angesiedelt.“

Laut Bundeshaushaltsplan 2018 ist ein Budget in Höhe von 4 426 000 Euro dafür vorgesehen. Davon entfallen für 2018 allein auf die Leiterin der Stelle 116 000 Euro.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

In wie vielen Fällen musste die Antidiskriminierungsstelle in den Jahren 2016 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung tätig werden (bitte nach Jahresscheiben getrennt auflisten)?

2

Welche Ergebnisse erzielte diese Stelle?

3

Wie und von wem wird der Erfolg der Antidiskriminierungsstelle evaluiert?

Berlin, den 16. Juli 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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