BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erweiterung der Beschäftigungsverordnung zur Qualifizierung ausländischer Fachkräfte in Deutschland

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

07.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/350420.07.2018

Erweiterung der Beschäftigungsverordnung zur Qualifizierung ausländischer Fachkräfte in Deutschland

des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die deutsche Industrie ist eine technologiegetriebene Branche mit einem sehr hohen Exportanteil und insofern auf das Auslandsgeschäft angewiesen. Um dauerhaft erfolgreich zu sein, sind die Unternehmen auf qualifiziertes Personal im Ausland angewiesen, die beispielsweise deutsche Produkte im Ausland montieren, warten und bedienen können. Ohne qualifiziertes Personal lassen sich die Vorteile der gelieferten High-End-Produkte nicht realisieren (vgl. Studie Gegenwart und Zukunft industrieller Wertschöpfung in Deutschland; eine vbw-Studie, erstellt vom Roland Berger Institute (RBI), Stand Oktober 2017; www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Volkswirtschaft/2017/Downloads/Studie-Gegenwart-und-Zukunft-industrieller-Wertschöpfung-in-Deutschland.pdf).

Mit über einer Million Beschäftigten im Inland, einer Produktion von rund 200 Mrd. Euro und einem Exportanteil von 76 Prozent (Stand 2014) ist der deutsche Maschinen- und Anlagenbau größter industrieller Arbeitgeber und einer der führenden Industriezweige der Bundesrepublik Deutschland (www.vdma.org/documents/105628/6872272/WirtschaftspolitischePositionen2015.pdf/af740a1c-0632-4c50-98ed-4993adfd549a).

Dazu kommen noch einmal rund 390 000 Beschäftigte (Stand 2014) in den Tochterunternehmen im Ausland (vgl. VDMA-Position, „Der deutsche Maschinenbau braucht eine aktive Außenwirtschaft“, Mai 2017, S. 4; https://berlin.vdma.org/documents/106109/17185053/Maschinenbau%20braucht%20eine%20aktive%20Außenwirtschaftspolitik/0fc2080a-90ca-4032-85a9-3f121d016ac6).

In vielen Schwellenländern, aber teilweise auch in entwickelten Märkten, ist die Qualifizierung vor Ort oft unzureichend, sodass die Unternehmen selbst dafür Sorge tragen müssen, dass den Mitarbeitern vor Ort entsprechendes Wissen vermittelt wird (vgl. „Fachkräftesicherung deutscher Unternehmen im Ausland-Erfahrungen bei der Übertragung dualer Ausbildungselemente“, August 2017; www.iwkoeln.de/fileadmin/publikationen/2017/363539/Gutachten_Fachkräftsicherung_2017_deutsch.pdf).

Gemäß § 17 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) dürfen sich im Ausland beschäftigte Fachkräfte eines international tätigen Konzerns oder Unternehmens zum Zweck einer betrieblichen Weiterbildung im inländischen Konzern- oder Unternehmensteil nur für bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr in Deutschland aufhalten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie viele Menschen haben sich in den Jahren 2016 und 2017 gemäß § 17 BeschV zum Zwecke einer betrieblichen Weiterbildung in Deutschland aufgehalten?

2

Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass deutsche Unternehmen an ihren verschiedenen Standorten im Ausland eine einheitliche Unternehmensphilosophie schaffen können, um die Bindung an das Mutterhaus zu erhöhen und langfristigen Erfolg zu sichern?

3

Plant die Bundesregierung, Rahmenbedingungen zu schaffen, um längere Qualifizierungsmaßnahmen über die bisherige gemäß § 17 BeschV 90-Tagesgrenze hinaus innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten in Deutschland für ausländische Facharbeiter zu ermöglichen, damit diese in wichtigen Auslandsmärkten zukünftig erfolgreich agieren können, und so die deutsche Wirtschaft gestärkt wird?

Wenn ja, welche?

4

Ist eine Erweiterung des § 17 BeschV in Verbindung mit § 30 Nummer 2 BeschV z. B. auf 180 Tage vorgesehen, damit die Anforderungen deutscher Unternehmen an Weiterbildung und Qualifizierung erfüllt werden können, und somit den Export weiter zu stärken?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 16. Juli 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen