Datenschutz beim Lesen elektronischer Newsletter
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach Informationen der Zeitung „DER TAGESSPIEGEL“ (Ausgabe vom 5. September 2006) gehörte die Bundeskanzlerin zu den Abonnenten des von der CDU Brandenburg elektronisch versandten Newsletters. Wie es in dem Zeitungsbeitrag weiter heißt, konnte dabei die Brandenburger „CDU-Zentrale nachvollziehen, welcher Leser welchen Artikel wie oft angeklickt hat.“ Laut demselben Beitrag bestätigte der Brandenburger CDU-Generalsekretär diese Praxis und wird mit den Worten zitiert, dies sei legal gewesen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie bewertet die Bundesregierung unter datenschutzrechtlichen Aspekten die Möglichkeit, das Leseverhalten der Abonnenten elektronisch versandter Newsletter zu erfassen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, die Kontrolle des Leseverhaltens sei aus rechtlicher Sicht legal?
Welche Schlussfolgerungen für die Überprüfung der rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass auch die Bundeskanzlerin offenbar in ihrem Leseverhalten des elektronischen Newsletters der CDU Brandenburg erfasst werden konnte?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um künftig den Datenschutz der Bundeskanzlerin besser zu garantieren?