Europäische Dimension der Stromnetzausbauplanung in Deutschland
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Planungen des Stromnetzausbaus in Deutschland folgen sowohl nationalen Prognosen und Lastflussrechnungen, als auch europäischen Vorgaben aus dem 3. EU-Binnenmarktpaket und dem Szenariorahmen der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die europäische Netzausbauplanung zielt demnach auf den Abbau von Diskriminierungen beim Zugang zum EU-weiten Strommarkt ab. Daraus ergeben sich erhebliche Anforderungen an den Abbau von Handelshemmnissen, die u. a. mit dem Ausbau von Interkonnektorenkapazitäten zwischen Stromgebotszonen und der Verstärkung von Transitkapazitäten realisiert werden sollen (vgl. http://stiftung-umweltenergierecht.de/wp-content/uploads/2017/06/Stiftung_Umweltenergierecht_Vortrag_2015_09_22_Hemmnisse_Interkonnektoren_Friedrichsen.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wer war nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Erarbeitung des Entwurfes des ersten gemeinsamen Netzentwicklungsplans gemäß Verordnung (EG) Nr. 714/2009 (über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003) im Rahmen der Vereinigung der europäischen Netzbetreiber Strom (ENTSO-E) für die Bundesrepublik Deutschland bzw. der ihr zuzuzuordnenden Netzzonen beteiligt?
Erfolgt durch die Bundesnetzagentur als Mitglied der Vereinigung der europäischen Regulierungsbehörden ACER (= Agency for the Cooperation of Energy Regulators) eine eigene Prüfung der in den Scenario Reports und den publizierten Ergebnissen der europäischen 10-Jahres-Netzentwicklungspläne (Ten Years Network Development Plan – TYNDP) unterstellten europäischen Marktrahmen?
Wenn ja,
a) welche Annahmen und Methoden und welche Kriterien werden bei der Prüfung zu Grunde gelegt, und
b) kam die Bundesregierung in der Vergangenheit zu abweichenden Ergebnissen bzw. Einschätzungen als die letztendlich von der ACER gemeinsam vorgelegten Begründungen im Rahmen der Genehmigungen von Scenario Reports und TYNDPs?
Wenn ja, welche, und wie hat sie diese innerhalb der ACER vorgebracht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die im zuletzt genehmigten Scenario Report des TYNDP unterstellten europäischen Marktrahmen, insbesondere unterstellte Lastflüsse durch internationalen Stromhandel hinsichtlich
a) Plausibilität (verfügbare Erzeugungskapazitäten und Bedarfe),
b) volkswirtschaftlichem Kosten-Nutzen-Verhältnis,
c) Auswirkungen auf regionale Stromendkundenpreise durch steigende Netzentgelte,
d) Klimaverträglichkeit im Hinblick auf vermehrten Handel mit atomarem und fossilem Strom,
e) Umweltfolgekosten durch Landschaftsverbrauch wegen Trassenbaus und
f) Anreizen für die Investition in Stromerzeugungsanlagen außerhalb der EU?
Wie begründet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Status der im deutschen Netzgebiet als PCI (= Projects of Common Interests) geplanten Stromtrassen gemäß den Kriterien des Artikels 4 (Kriterien für Vorhaben von gemeinsamem Interesse) der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 (zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 713/2009, (EG) Nr. 714/2009 und (EG) Nr. 715/2009 (TEN-E-Verordnung)), (bitte Begründung für jedes Vorhaben einzeln entsprechend Absatz (1) Buchstaben und Doppelbuchstaben des Artikel 4 sowie gegebenenfalls Verweise auf Anhang IV der Verordnung mit jeweiligem Absatz und Buchstaben benennen und angeben)?
Sollte eines der Projekte aus vorangestellter Frage Bezug auf Anhang IV Satz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 nehmen: In welchem Maße erhöht es nach Kenntnis der Bundesregierung die grenzübergreifende Übertragungskapazität an welchen Netzknotenpunkten zu welchen Nachbarstaaten?
Welcher Anteil der von den Übertragungsnetzbetreibern im Netzentwicklungsplan Strom 2017-2030 prognostizierte und von der Bundesnetzagentur genehmigte Kostenrahmen von 33 Mrd. Euro (Szenario B 2030) für den Stromnetzausbau entfällt auf Projekte, die als Bestandteil des genehmigten Europäischen Netzentwicklungsplans (TYNDP) Einzug in den deutschen Netzentwicklungsplan hielten (bitte nach Projekten gemeinsamen Interesses (PCI) und restlichen Projekten des TYNDP aufschlüsseln)?
Welche Fördermittel aus der „Connecting Europe Facility“ (CEF) der Europäischen Kommission werden nach Kenntnis der Bundesregierung für die einzelnen Netzausbauvorhaben mit PCI-Status jeweils bereitgestellt (bitte einzeln benennen)?
Für welche Netzausbauvorhaben mit PCI-Status existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bisher keine Förderzusagen durch die Europäische Kommission?
Erfolgte durch die Bundesregierung eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Abschätzung der Ziele der als Erwägungsgrund für die Verordnung (EG) Nr. 714/2009 zitierten energiepolitischen Leitlinien der EU (Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 10. Januar 2007: „Eine Energiepolitik für Europa“), die als Teil des dritten EU-Binnenmarktpaketes bis heute ausschlaggebend für die Netzentwicklungsplanung innerhalb der EU sind?
a) Wenn ja, welche Prognosen, Studien oder Gutachten (bitte benennen) wurden hierfür zu Rate gezogen, und zu welchen Ergebnissen kommen diese?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Existiert seitens der Bundesregierung darüber hinaus eine konkrete Kosten-Nutzen-Analyse über die Durchführung des 3. Energie-Binnenmarkt-Pakets der Europäischen Union mit dem Fokus auf Netzausbaukosten und Strompreise in Deutschland?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt die Bundesregierung?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine Strompreiszonentrennung innerhalb Deutschlands, wie sie im Rahmen der EU-Energieministerkonferenz Ende 2017 im Falle des Fortbestandes der Netzengpässe angeregt wurde?
Wie würde sich nach Einschätzung der Bundesregierung eine Preiszonentrennung auswirken auf
a) den Börsenstrompreis je Preiszone,
b) die Netzentgelte je Preiszone,
c) die Redispatchkosten zwischen den Preiszonen,
d) die Endkundenstrompreise (Angabe bitte für Haushaltskundinnen und -kunden, Handwerk und KMU, Industrie – und Großverbraucher in Abhängigkeit von Netzanschlussebene und Strompreisermäßigungstatbeständen/Industrierabatten) und
e) den Übertragungsnetzausbaubedarf?
Wie hoch ist die derzeitige Übertragungskapazität zwischen den von der EU für Deutschland angeregten Preiszonen im Übertragungsnetz (bitte jeweils die maximale Kapazität zu allen Stromtrassenabschnitten und die theoretischer Maximalkapazität aller Trassen mit und ohne Berücksichtigung technische Einschränkungen, beispielsweise n-1 Kriterium und Blindstromkompensation, angeben)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die geschätzten Baukosten für die derzeit geplanten HGÜ (= Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung)-Trassen Ultralink, Südlink und Südostlink?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlich anfallenden Kosten für Wartung, Refinanzierung und garantierte Rendite je HGÜ-Trasse, und wie wirkt sich das auf die Netzentgelte aus (bitte in Euro bzw. Cent/kWh angeben)?
Wie würde sich der für die Beibehaltung der einheitlichen Preiszone notwendige Netzausbau nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Netzentgelte auswirken?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für den bis 2025 geplanten Netzausbau, von wann stammt die Schätzung, und wurde diese an gestiegene Baukosten angepasst?
Wenn nein, warum nicht?
Wie stark steigen nach Einschätzung der Bundesregierung durch den geplanten Übertragungsnetzausbau die von den verschiedenen Stromkunden zu zahlenden Übertragungsnetzentgelte je kWh nach Umsetzung aller derzeit geplanten Maßnahmen aus dem Bundesbedarfsplangesetz (bitte beruhend auf der Kostenabschätzung für HGÜ-Erdkabeltrassen und dem kalkulierten Stromverbrauch bei gleicher Höhe der „Industrierabatte“ je Kundengruppe in Cent/kWh angeben)?
Hat die Bundesregierung oder die Bundesnetzagentur einen volkswirtschaftlichen Gesamtkostenvergleich zwischen Preiszonentrennung einerseits und Preiszonenbeibehaltung plus dafür notwendigem Netzausbau andererseits durchgeführt, und wie ist das Ergebnis (bitte begründen)?
Wie plant die Bundesregierung zu gewährleisten, dass auch weiterhin Investitionen in regenerative Energien in Deutschland erfolgen können, wenn nach Ausbau und Vollendung des EU-Energiebinnenmarktes eine Ansiedlung nur über den Wettbewerb in den jeweils ertragsreichsten Standorten erfolgen sollte, und diese außerhalb Deutschlands liegen?
In welchem Umfang soll nach Auffassung der Bundesregierung Deutschland zukünftig in der Lage sein, sich eigenständig mit Strom zu versorgen – insbesondere, wenn von Seiten der Stromnachbarinnen und Stromnachbarn ebenfalls kein Stromexport nach Deutschland bereitgestellt werden kann?
Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung zu gewährleisten, dass künftig auch weiterhin ausreichend Resilienz im Energiesystem besteht?
Welche Kapazitäten an Groß-KWK (= Kraft-Wärme-Kopplung) sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei Stadtwerken oder in Industrieparks im Einsatz (bitte einzeln mit Leistung und Brennstoff angeben)?
Welche installierte Leistung haben nach Kenntnis der Bundesregierung in Summe KWK-Anlagen, die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vergütet werden?
Wie ist deren Leistung je Bundesland?
Welche Anlagenkapazitäten der Kraft-Wärme-Kopplung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die nicht nach KWKG vergütet werden?
Wie ist deren Leistung je Bundesland?