Vorfälle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Jens Kestner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die bisherigen Erkenntnisse zu Missständen und Fehlentscheidungen bei der Bewertung von Asylanträgen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2015, die insbesondere durch die aktuellen Vorkommnisse in der Bremer Außenstelle des BAMF an die Öffentlichkeit gekommen sind, erfordern dringend Aufklärung (vgl. stellvertretend www.tagesschau.de/inland/bamf-205.html).
Vorwürfe des Gesamtpersonalratsvorsitzenden des BAMF, dass amtsintern die Weisung erteilt worden sei, Schnelligkeit über Sorgfalt und Qualität zu stellen (vgl. „SPIEGEL ONLINE“, 6. Juni 2018, www.spiegel.de/politik/deutschland/ frank-juergen-weise-ex-bamf-chef-kritisiert-seine-vorgaenger-a-1211414.html), lassen nach Ansicht der Fragesteller vermuten, dass bislang aufgedeckte Fehlentscheidungen nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Missstände abbilden.
Nach Zeitungsberichten haben Anwaltskanzleien auf kriminelle Art und Weise zu stattgebenden Entscheidungen verholfen (www.bild.de/regional/hannover/ bundesamtfluechtlinge/was-wusste-pistorius-56253498.bild.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bereits 2015 Asylanträge mit Wissen über Nicht-Qualifikation, bzw. nicht ausreichender Qualifizierung von Mitarbeitern und bzw. oder Dolmetschern meist positiv entschieden wurden, weil das damalige Zeitmanagement angeblich keine andere Option zuließ?
Wie viele Fehlentscheidungen welcher Art sind der Bundesregierung bis dato bekannt geworden, und welche Kosten erwartet sie für die Behebung dieser Fehlentscheidungen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, nach denen es Asylsuchende gibt, die Rechtsanwälten jeweils je Vorgang eine Gebühr von 1 000 Euro gezahlt haben, und falls ja, wie viele?
Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung – für den Fall, dass Frage 4 bejaht wird – durch die Anwälte eingereicht, und wie groß ist der Prozentsatz dieser Anträge, die durch die BAMF-Außenstelle in Bremen stattgebend entschieden wurden?
Hat das BAMF Strafanzeige gegen im Asylrecht tätige Rechtsanwälte gestellt, die mutmaßlich illegal handelten?
Was wird die Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung unternehmen, um zu garantieren, dass sich durch zu Unrecht stattgebenden Asylentscheidungen des BAMF, keine Gefährder und registrierte Gewalttäter im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten?
Bis wann werden durch diese Maßnahmen zumindest die Altfälle aus 2015 und davor vollständig überprüft worden sein?