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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abschiebungen nach Afghanistan

Einzelfragen zur Lage in Afghanistan, u.a. Sicherheit, Justizwesen, Migrationsbewegungen, Ernährungssicherheit, Regierungsführung, innerafghanische Fluchtalternativen, Minderheiten, Rekrutierung Minderjähriger, geschlechtsspezifische Gewalt, Arbeitslosigkeit; Unterstützung von Rückkehrern nach Afghanistan, Rückführungen von Afghanen durch EU-Staaten, Asylbewerber aus Afghanistan in Deutschland, mit deutschen Entwicklungsgeldern getätigte Bauprojekte, afghanische Partnerunternehmen, Verhinderung von Korruption<br /> (insgesamt 69 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

12.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/360430.07.2018

Abschiebungen nach Afghanistan

der Abgeordneten Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Debatte um Abschiebungen in das Kriegsland Afghanistan dauert in Deutschland an (www.sueddeutsche.de/politik/lagebericht-des-auswaertigen-amt-afghanen-droht-wieder-abschiebung-1.3998925). Während die Bundesregierung einen zeitweise geltenden Abschiebestopp in Folge der teilweisen Zerstörung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kabul bei einem Anschlag Ende Mai 2017 inzwischen beendet hat, wenden sich einige Minister der Länder gegen Abschiebungen in das zentralasiatische Land (www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlingspolitik-kein-abschiebestopp-mehr-fuer-afghanen-1.4004013).

Besonders umstritten sind in diesem Zusammenhang erzwungene Rückführungen von Familien mit Kindern. Die Bundesregierung bleibt dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine nachvollziehbare und transparente Erklärung schuldig, wie Abschiebungen nach Afghanistan mit dem Schutz von Menschen- und vor allem mit Kinder- sowie Frauenrechten vereinbar sein sollen. Dazu trägt auch der Umstand bei, dass Einschätzungen der Bundesregierung und parlamentarische Dokumente mit Auszügen der Einschätzung der Bundesregierung über die Lage in Afghanistan in zahlreichen Fällen einer Schutzstufe zugeordnet und damit der Öffentlichkeit vorenthalten werden.

In der Befragung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 6. Juni 2018 im Deutschen Bundestag verwies Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel lediglich auf einen neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes für Afghanistan. Es habe sich gezeigt, „dass dieser Bericht im Grunde qualitativ ein ähnliches Bild zeigt wie der Bericht, den wir vorher hatten“. Auf dieser Grundlage und angesichts der Tatsache, dass die deutsche Botschaft nach dem schweren Anschlag jetzt wieder besser arbeitsfähig sei, habe die Bundesregierung die Beschränkungen bei Rückführungen nach Afghanistan aufgehoben. „Aus unserer Sicht sind die Einschränkungen entfallen“, so die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/19/19035.pdf).

Menschenrechtsorganisationen fordern dementgegen einen vollständigen Abschiebestopp nach Afghanistan. Erzwungene Rückführungen seien angesichts der gegenwärtigen Sicherheits- und Menschenrechtslage unverantwortlich und verstießen gegen das Völkerrecht und die europäische Menschenrechtskonvention, schreibt Amnesty International (www.amnesty.de/informieren/aktuell/deutschlandinnenministerkonferenz-muss-alle-weiteren-abschiebungen-nach; www.amnesty.org/en/documents/asa11/6866/2017/en/). Die von der Bundesregierung vorgenommene Unterscheidung in sichere und unsichere Gebiete in Afghanistan bleibe eine Illusion, Abschiebungen verstießen daher gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Völkerrecht. Unterstützt wird diese Position von der United Nations Assistance Mission in Afghanistan (UNAMA), nach deren jüngsten Informationen 2017 in Afghanistan durch Kampfhandlungen und Anschläge über 10 000 Verletzte und Todesopfer zu beklagen waren (https://unama.unmissions.org/print/afghanistan-10000-civilian-casualties-2017-un-report-suicide-attacksand-ieds-caused-high-number).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben vor diesem Hintergrund den von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der o. g. Befragung erwähnten Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Afghanistan eingesehen. Sie kommen zu dem Schluss, dass dieser Bericht gegenüber der vorherigen Einschätzung von 2016 eine deutliche Verschlechterung der Lage in Afghanistan erkennen lässt. Dies macht sich an konkreten Zahlen zu Rückkehrern, Binnenvertriebenen und dem Arbeitsmarkt aus. In Konsequenz steht auch die Schlussfolgerung der Fragestellerinnen und Fragesteller dem Urteil der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel entgegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen69

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Sicherheitslage in Afghanistan, und was bedeutet die mehrfach geäußerte Einschätzung, es bestehe eine „volatile“ Situation (www.morgenpost.de/politik/article214456745/Bund-sieht-volatile-Sicherheitslage-in-Afghanistan.html)?

2

Kann die afghanische Regierung nach Einschätzung der Bundesregierung ihrer Schutzverantwortung gegenüber der Bevölkerung in einem hinreichenden Maße nachkommen, und wenn nein, in welchen Bereichen nicht (bitte einzeln auflisten)?

3

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zugang zur Justiz in Afghanistan umfassend gewährleistet?

a) Welche Rechtsquellen finden Anwendung?

b) Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung in Afghanistan eine einheitliche und korrekte Anwendung der verschiedenen Rechtsquellen?

c) Gestaltet sich die Ausbildung von Justiz- und Vollzugsbeamten und Vollzugsbeamtinnen in Afghanistan nach Ansicht der Bundesregierung mängelfrei? Wenn nein, welche Mängel lassen sich feststellen?

4

Wie viele Rückkehrer aus Iran, Pakistan und aus innerafghanischen Fluchtgebieten waren in den Jahren 2016 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung zu verzeichnen, und wie wirken sich diese Migrationsbewegungen auf die Sicherheitslage und die gesellschaftliche sowie soziale Entwicklung in Afghanistan aus (www.dw.com/de/sie-nennen-uns-die-schmutzigenafghanen/a-41670496)?

5

Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Lebensbedingungen dieser Rückkehrer, und wie gestaltet sich insbesondere der Zugang zu sozialen Dienstleistungen, darunter vor allem Bildung, Arbeit und Wohnraum (bitte nach Geschlecht und Alter sowie für Minderjährige einzeln aufführen)?

6

Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung eine Unterversorgung der Bevölkerung in Konfliktgebieten, und über welche entsprechenden Daten verfügt die Bundesregierung?

7

Welche Perspektive besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für die Ernährungssicherheit in Afghanistan angesichts eines zu erwartenden Einbruchs der Ernteerträge im Jahr 2018 in Folge einer Dürreperiode (www.zeit.de/news/2018-05/26/un-duerre-in-afghanistan-bedroht-zwei-millionenmenschen-180526-99-461500)?

8

Welche Auswirkung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Dürre auf die Ernährungssituation von Kindern vor allem im Süden und Osten Afghanistans?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung Qualität und Transparenz der Regierungsführung und der demokratischen Prozesse in Afghanistan?

10

Ist Korruption in Afghanistan nach Ansicht der Bundesregierung eingedenk des Umstandes ein Problem, dass das Land auf dem Transparency International Corruption Index 2017 Platz 177 von 180 belegte (www.transparency.org/news/feature/corruption_perceptions_index_2017)?

11

In welchem Maße ist die Sicherheitslage in Afghanistan nach Informationen der Bundesregierung von terroristischer Gewalt, organisierter Kriminalität und lokalen Stammeskonflikten geprägt, und welche Verwaltungsgliederungen sind nach Ansicht der Bundesregierung sicher, eingeschränkt sicher oder unsicher?

12

Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Rückkehrer besonderer Gewalt durch oppositionelle bewaffnete Kräfte (Opposing Military Forces – OMF) ausgesetzt?

13

Welche innerafghanischen Gebiete dienen nach Ansicht der Bundesregierung als interne Fluchtalternative, um bewaffneten Auseinandersetzungen zu entgehen?

14

Sind nach Ansicht der Bundesregierung die Anforderungen des UNHCR an interne Fluchtalternativen, also etwa Relevanz und Zumutbarkeit (www.unhcr.org/dach/wp-content/uploads/sites/27/2017/04/AFG_042016.pdf, Seite 93 ff.), erfüllt (wenn ja, bitte bei jedem eventuell ausgewiesenen Gebiet einzeln begründen)?

15

Führt die Bundesregierung ein Monitoring darüber durch, was mit aus Deutschland zurückgeführten Afghanen weiter passiert, und wenn nein, weshalb nicht?

16

Wie aufwändig ist es nach Kenntnis der Bundesregierung, sich eine „Tazkira“, also einen afghanischen Identitätsnachweis, zu beschaffen, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller sich in Deutschland aufhält?

17

In welchem Maße hat die afghanische Zentralregierung nach Kenntnis der Bundesregierung Einfluss auf lokale Machthaber und Kommandeure, und welches Ausmaß hat Machtmissbrauch der letztgenannten Akteure?

18

Wie sind die staatlichen Sicherheitskräfte in Afghanistan unter menschenrechtlichem Gesichtspunkt zu bewerten, hier vor allem die Afghan Local Police (ALP; www.hrw.org/tag/afghan-local-police)?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der 1,5 Millionen Nomaden der Volksgruppe der Kutschi, vor allem in Hinsicht auf ungeklärte Boden- und Wasserrechte (www.aljazeera.com/indepth/features/2013/05/20135711117803823.html)?

20

Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan oder Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit abgelehnten Asylbescheiden in Deutschland gehören der Volksgruppe der Kutschi an?

21

Mit welchem Strafmaß wird Apostasie in Afghanistan nach Kenntnis der Bundesregierung geahndet, und welche Gefahr erwächst für Menschen in Afghanistan aus einer Abkehr vom Islam?

22

Inwiefern behaupten Antragsteller in Asylverfahren nach Kenntnis der Bundesregierung eine Abkehr vom Islam, um ihre Chancen zu verbessern, und sind in Folge bei Abschiebung dadurch besonderer Gefährdung ausgesetzt?

23

Stellt die Rekrutierung von Kindern für militärische Dienste in Afghanistan nach Ansicht der Bundesregierung ein Problem dar, und welche Akteure sind für die Rekrutierung von Kindern verantwortlich (bitte einzeln auflisten)?

24

Über welche generellen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zur Rekrutierung Minderjähriger in Afghanistan, und auf welche Informationsquellen greift die Bundesregierung zurück?

25

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Berichten der US-amerikanischen Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW), denen zufolge die Rekrutierung von Kindern zugenommen hat (www.hrw.org/news/2016/02/17/afghanistan-taliban-child-soldier-recruitmentsurges)?

26

Hält die Bundesregierung die Information von HRW, nach der zwangsrekrutierte Kinder von Taliban-Kämpfern vor allem zur Produktion und Verbringung von Sprengfallen gezwungen werden, für zutreffend?

27

Welches Ausmaß hat nach Kenntnis der Bundesregierung sexueller Missbrauch Minderjähriger durch Vertreter von Polizei, Armee und OMF in Afghanistan?

28

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nach Angaben der unabhängigen afghanischen Menschenrechtskommission AIHRC zuletzt 51,8 Prozent der Kinder arbeiten mussten (www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vfgh/JFT_20170921_17E02130_00/JFT_20170921_17E02130_00.pdf)?

29

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Kinder im Jahr 2017 rund 30 Prozent der zivilen Opfer des bewaffneten Konfliktes in Afghanistan ausmachten (vgl. www.efe.com/efe/english/portada/number-of-childrenkilled-amid-afghanistan-conflict-up-by-17-percent-in-2017/50000260-3249772)?

30

Leitet die Bundesregierung aus Ihrer Einschätzung der Sachverhalte in den Fragen 25 bis 29 ein besonderes Schutzbedürfnis Minderjähriger aus Afghanistan in laufenden Asylverfahren ab, und wenn nein, warum nicht?

31

Wie verbreitet ist sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt in Afghanistan nach Kenntnis der Bundesregierung?

32

Wird sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt in Afghanistan nach Kenntnis der Bundesregierung hinreichend dokumentiert?

33

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nach Informationen des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) 87 Prozent der Frauen in Afghanistan Gewalt erfahren, 62 Prozent von ihnen mehrfach (www.easo.europa.eu/sites/default/files/publications/coi-Afghanistan-targeting-society.pdf)?

34

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nach Auskunft der UNAMA im Jahr 2017 in 58 Fällen Zivilistinnen Opfer von gezielt gegen sie gerichteter Gewalt von regierungsfeindlichen Gruppen wurden (https://unama.unmissions.org/sites/default/files/afghanistan_protection_of_civilians_annual_report_2017_final_150218.pdf)?

35

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass in Afghanistan viele Fälle von Gewalt gegen Frauen nicht vor Gericht landen, sondern mit Verweis auf traditionelle Streitbeilegungsformen, Schuren oder Jirgas, verhandelt werden?

36

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Rechte der Frauen durch das in Frage 35 geschilderte Vorgehen hinreichend gewahrt sind?

37

Welche Folgen auf die Rechte von Frauen haben nach Ansicht der Bundesregierung sogenannte Zina-Anklagen in Folge von Fällen sexueller Gewalt, die den angeklagten Frauen als Opfer dieser Gewalttaten außerehelichen Geschlechtsverkehr zur Last legen (www.ecoi.net/en/document/1185671.html)?

38

Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung darüber hinaus zu frauenfeindlicher Justiz in Afghanistan, vor allem der Verfolgung von Ehebruch sowie außerehelichen und vorehelichen Beziehungen, und wie hat sie sich um diese Informationen bemüht?

39

Welches Ausmaß haben nach Ansicht der Bundesregierung Zwangsheirat oder die erzwungene Verheiratung von Mädchen, und verfügt die Bundesregierung über entsprechende statistische Zahlen, etwa der zuständigen afghanischen Ministerien (bitte in diesen Fall Zahlen detailliert aufführen)?

40

Welche Auswirkung auf die Rechte von Frauen in Afghanistan hat nach Ansicht der Bundesregierung der traditionelle paschtunische Ehrenkodex, der Paschtunwali, nach dem die Frau als Objekt der Streitbeilegung herangezogen werden kann?

41

Leitet die Bundesregierung aus ihrer Einschätzung der Sachverhalte in den Fragen 31 bis 40 ein besonderes Schutzbedürfnis von Frauen aus Afghanistan in laufenden Asylverfahren ab?

wenn nein, warum nicht?

42

Welche Provinz wies nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 die höchste absolute Zahl von Opfern durch Kampfhandlungen oder Anschläge auf?

43

Haben Rückkehrer nach Afghanistan nach Ansicht der Bundesregierung uneingeschränkte Möglichkeiten, der im Land herrschenden Gewalt auszuweichen?

44

Wie viele der afghanischen Distrikte sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von OMF kontrolliert, beeinflusst oder umkämpft (bitte einzeln aufführen)?

45

Wie viele Menschen sind in Afghanistan nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit zum Tode verurteilt und warten auf die Vollstreckung?

46

Geht die Bundesregierung davon aus, dass alle diese Urteile nach rechtsstaatlichen Kriterien erfolgt sind?

47

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Situation für laufende Asylverfahren?

48

Wie viele Binnenflüchtlinge gibt es in Afghanistan nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit, und wie sind ihre Lebensumstände?

49

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Afghanistan nach dem Human Development Index derzeit lediglich Platz 169 von 188 belegt (http://hdr.undp.org/en/countries/profiles/AFG)?

50

Wie hoch ist die Arbeitslosenquote in Afghanistan derzeit, und wie hat sie sich – etwa laut Weltbankzahlen – seit 2004 entwickelt?

51

Welcher Prozentsatz der Bevölkerung ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf humanitäre Hilfe angewiesen?

52

Welche Zwischenbilanz zieht die Bundesregierung aus einem von der EU geförderten Programm der Internationalen Organisation für Migration (IOM), das seit März 2017 Rückkehrer nach Afghanistan unterstützen soll?

53

Welche Zwischenbilanz zieht die Bundesregierung aus dem „Rückkehrerprogramm“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) mit dem Titel „Perspektive Heimat“, und welche Zielvorgaben gibt es (www.bmz.de/de/themen/Sonderinitiative-Fluchtursachenbekaempfen-Fluechtlinge-reintegrieren/deutsche_politik/aktionsfeld_4/index.jsp?follow=adword)?

54

Welche EU-Mitgliedstaaten schieben nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan ab?

55

Welche EU-Mitgliedstaaten schieben nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnte Asylbewerberfamilien aus Afghanistan mit Kindern ab?

56

In welche dieser Staaten haben deutsche Behörden in den Jahren 2017 und 2018 (bis dato) Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Afghanistan abgeschoben, und wurde dabei erfasst, wie viele dieser Personen weiter nach Afghanistan verbracht wurden?

57

Wie viele Asylanträge von Bewerberinnen und Bewerbern aus Afghanistan liegen deutschen Behörden derzeit vor, wie viele davon wurden positiv, wie viele negativ beschieden?

58

Wie viele sowie welche Bauaufträge wurden mit Geldern deutscher Entwicklungszusammenarbeit (EZ) seit dem 1. Januar 2008 in Afghanistan vergeben, und wie viele sowie welche dieser Vorhaben wurden in diesem Zeitraum abgeschlossen?

59

Welche Beträge aus dem Einzelplan 23 oder anderen Einzelplänen (bitte jeweils aufführen) sind seither jährlich in Bauvorhaben in Afghanistan geflossen?

60

Welche Firmen waren auf afghanischer und deutscher Seite beteiligt?

61

Wie viele der im genannten Zeitraum in Angriff genommenen Vorhaben konnten planmäßig abgeschlossen werden?

62

Welche Durchführungsorganisationen waren an den aufgeführten Bauvorhaben in Vorbereitung, Durchführung, Monitoring, Nachbetreuung oder anderweitig beteiligt?

63

Welche Vorhaben und Mittel entfielen im genannten Zeitraum auf die Provinz Balkh?

64

Welche der afghanischen Unternehmen, die an Bauaufträgen mit deutschen Entwicklungsgeldern beteiligt waren, gehörten zum Firmennetzwerk des ehemaligen Gouverneurs der Provinz Balkh, Atta Mohammed Nur?

65

Hat die Bundesregierung bei eigenen EZ-Projekten vorab in Erfahrung gebracht, ob Partnerunternehmen in Afghanistan zum Firmennetzwerk Atta Mohammed Nurs gehören?

66

Standen Vertreter der Bundesregierung seit Ende seiner Amtszeit Anfang 2018 in Kontakt mit Atta Mohammed Nur, Familienangehörigen oder Vertretern seiner Firmen, oder hat die Bundesregierung Kenntnis über entsprechende Kontakte deutscher Durchführungsorganisationen?

67

Welche Kriterien müssen afghanische Partnerunternehmen bei Bauprojekten im Zuge der deutschen EZ erfüllen, und wie findet die Auswahl statt?

68

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Korruption und Mittelmissbrauch bei diesen Vorhaben zu verhindern?

69

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass EZ-Gelder oder sonstige Haushaltsmittel für Bauprojekte in Afghanistan im Zielland bleiben?

Berlin, den 18. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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