Nach wie vor ungeklärte Fragen im „Fall Skripal“
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Fabio De Masi, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Fall Skripal hatte zu einer dramatischen Verschlechterung der diplomatischen Beziehungen zwischen Russland und zahlreichen westlichen Staaten geführt. Nachdem die britische Regierung erklärt hatte, sie sei überzeugt, dass Russland für den Giftanschlag auf Sergej Skripal und seine Tochter Julia Skripal verantwortlich sei, waren über 140 russische Diplomaten aus insgesamt 26 europäischen Ländern, den USA, Kanada und der NATO ausgewiesen worden – ein in dieser Größenordnung einzigartiger Vorgang. Auch Deutschland hatte sich beteiligt und vier russische Diplomaten ausgewiesen. Die Bundesregierung hat in ihrer Erklärung vom 26. März 2018 behauptet, dass sie die Entscheidung zur Ausweisung der russischen Diplomaten nicht leichtfertig getroffen habe, „aber die Fakten und Indizien weisen nach Russland“ (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/bm-skripalausweisung-russische-diplomaten/1797546). Mit den Ausweisungen sende Deutschland „ein Signal der Solidarität mit Großbritannien“, so Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) (www.rheinpfalz.de/nachrichten/politik/artikel/westlichestaaten-weisen-russische-diplomaten-aus-1/).
Doch die Bundesregierung hat nach Presseberichten bislang keine Beweise aus London zum Fall Skripal bekommen (www.tagesschau.de/ausland/skripal-159.html). Die deutschen Nachrichtendienste haben keine Erkenntnisse, dass Russland für den Giftanschlag verantwortlich sein könnte. Weder könne die britische Regierung belegen, dass das verwendete Gift aus Russland stamme, noch dass der Kreml für den Anschlag verantwortlich sei (www.tagesschau.de/ausland/skripal-159.html). Das einzige Indiz der Briten, das sie als Beleg für eine russische Täterschaft anführten, war die Behauptung, dass es sich bei dem Anschlag auf die Skripals verwendeten Gift um ein Nervenkampfstoff aus der hochgefährlichen Nowitschok-Klasse handelt und nur Russland im Besitz dieser zu Zeiten der Sowjetunion entwickelten Substanz sei. Das gemeinsame Rechercheteam von „Süddeutsche Zeitung“, „NDR“ und „WDR“ deckte allerdings am 16. Mai 2018 auf, dass der BND bereits in den 1990er Jahren in den Besitz des Nowitschok-Kampfstoffs gelangte und neben Russland, mindestens auch Großbritannien selbst, Frankreich, Deutschland, die USA, Tschechien und Schweden Zugang zu dieser Substanz hatten (www.tagesschau.de/inland/skripal-nowitschok-bnd-101.html).
Selbst zu dem, was schon bekannt ist, schweigt sich die Bundesregierung aus („DER SPIEGEL“ vom 16. Juni 2018, S. 41). Parlamentarische Fragen zum „Fall Skripal“ wurden und werden mit dem Verweis darauf, dass der Gegenstand der Fragen „solche Informationen [sind], die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren“ und selbst „[e]ine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen“ (Bundestagsdrucksache 19/1992, Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Fragen 6 sowie 8 bis 12). So auch die Frage, was es mit der BND-Aktion in Schweden auf sich habe, und ob andere Nato-Mitglieder über Nowitschok-Proben verfügten (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/2419).
Vier Monate nach dem Anschlag auf Sergej Skripal und dessen Tochter gab es einen neuen Vorfall mit dem Nervenkampfstoff Nowitschok. Dabei sind ein Mann und eine Frau mit dem Nervengift in Kontakt geraten und schweben in Lebensgefahr. Sie werden im selben Krankenhaus in Salisbury behandelt, in dem auch die Skripals und ein Polizist, der ihnen zu Hilfe gekommen war, behandelt wurden. Die Skripals und der Polizist sind mittlerweile wieder entlassen worden. Unklar sei, ob sich jemals feststellen lasse, ob das Gift aus derselben Charge wie im Fall Skripal stamme („AFP“ vom 5. Juli 2018). Notwendig sind nach Ansicht der Fragesteller unabhängige Untersuchungen und tatsächliche Aufklärung statt Informationsverweigerung und politisch motivierte Vorverurteilung (www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/1390245/linke-bezweifelt-verantwortungrusslands-fuer-fall-skripal).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Trifft es nach Kenntnissen der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) zu, dass es sich bei dem Überläufer, von dem die „Süddeutsche Zeitung“ und andere Blätter im März 1997 berichteten, um Sergej Skripal handelte, wie „DER SPIEGEL“ am 16. Juni 2018 schrieb („DER SPIEGEL“ vom 16. Juni 2018, S. 40)?
Handelte es sich nach Kenntnissen der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) bei der Probe des „völlig neuartigen Giftgases“, die mit besagtem Überläufer in den Westen kam, um ein Nervenkampfstoff bzw. ein Vergleichsmuster oder Analoga der Nowitschok-Klasse („DER SPIEGEL“ vom 16. Juni 2018, S. 40)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass ein Nervenkampfstoff aus der hochgefährlichen Nowitschok-Klasse auch bei dem Mord an dem Banker Iwan Kiwelidi 1995 in Moskau verwendet wurde (www.stern.de/politik/ausland/fall-skripal--rache-war-nicht-das-motiv--so-spionage-experte-nehring-7946942.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über mögliche Kontakte von Sergej Skripal zur Firma Orbis Business Intelligence Limited, deren Gründer ehemals beim bzw. für den britischen Geheimdienst MI6 als Diplomat getarnt in Russland, Paris sowie im Außenministerium in London tätig war (www.fnp.de/nachrichten/politik/Enttarntund-abgetaucht;art673,2421447)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die Firma Orbis Business Intelligence Limited bzw. ihr Gründer im Fokus der Diskussion um ein vermeintlich hoch umstrittenes Papier steht, das schwere Anschuldigungen gegen Donald Trump erhebt (www.fnp.de/nachrichten/politik/Enttarnt-und-abgetaucht;art673,2421447)?
Trifft es nach Kenntnissen der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) zu, dass, anders als behauptet, Nowitschok nicht nur in Russland, sondern ebenfalls im Westen verfügbar war oder produziert wurde bzw. gar noch wird („DER SPIEGEL“ vom 16. Juni 2018, S. 40)?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlichen) ausschließen, dass der bei dem Angriff auf die Skripals verwendete Nervenkampfstoff aus der hochgefährlichen Nowitschok-Klasse aus einem anderen Land als Russland wie zum Beispiel den USA, Großbritannien, Frankreich, Tschechien, Schweden, die Slowakei stammt (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 55 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/2766)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der bei dem Angriff auf die Skripals verwendete Nervenkampfstoff aus der hochgefährlichen Nowitschok-Klasse aus Deutschland stammt (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 55 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/2766)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass die „Verantwortung Russlands sehr wahrscheinlich ist und es keine andere plausible Alternative gibt“, unabhängig von der Herkunft des verwendete Nervenkampfstoff aus der hochgefährlichen Nowitschok-Klasse (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 55 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/2766)?
Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Herkunft des verwendete Nervenkampfstoffs aus der hochgefährlichen Nowitschok-Klasse maßgebliches Indiz für die Zuordnung bzw. Ausmachung der bzw. des Verantwortlichen?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass ein russischer Chemiker, der selbst an der Entwicklung von Chemiewaffen beteiligt gewesen sein, und sie selbst 1994 synthetisiert haben soll, Kampfstoffe der Nowitschok-Gruppe Mitte der 90er-Jahre an mutmaßliche Kriminelle weitergegeben hat (www.derstandard.at/story/2000076654800/zeitung-russischer-chemiker-gab-nowitschok-an-kriminelle-weiter)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob es deutliche Belege gibt, ob der russische Präsident Wladimir Putin dem Doppelagenten Sergej Skripal die Ermordung angedroht hat?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob Sergej Skripal keineswegs ein beschauliches Rentnerleben geführt hat, sondern dem Agentengewerbe treu geblieben ist?
Inwieweit trifft es nach Kenntnissen der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) zu, dass sich Sergej Skripal wie die „New York Times“ und die tschechische Wochenzeitung „Respekt“ berichteten, mit Geheimdienstlern aus Tschechien, Estland, möglicherweise auch aus Spanien traf (www.nytimes.com/2018/05/14/world/europe/sergei-skripal-spying-russia-poisoning.html?emc=edit_mbe_20180515&nl=morning-briefing-europe&nlid=5009889620180515&te=1&login=email&auth=login-email)?
Ist die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 22 der Abgeordneten Canan Bayram (Plenarprotokoll 19/38), dass sich „[d]ie Bundeswehr […] im Rahmen ihres verfassungsrechtlichen Auftrages und in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen, unter anderem mit dem Chemiewaffenübereinkommen, mit der Erforschung von Abwehr- und Schutztechnologien [befasst], die geeignet sind, den eventuellen Einsatz von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Kampfstoffen abzuwehren bzw. Soldaten und Bevölkerung davor zu schützen“, dahingehend zu verstehen, dass sich die Bundeswehr auch mit Kampfstoffen der Nowitschok-Gruppe befasst hat, worauf sich schließlich die Frage bezog?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über einen Zusammenhang der beiden Orte der Kontamination mit dem Kampfstoff der Nowitschok-Gruppe und dem Umstand, dass sich das dem britischen Verteidigungsministerium zugeordnete Forschungszentrum Porton Down zwischen Salisbury und Amesbury befindet?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass seit 1916 in Porton Down Killerbakterien, gefährliche Gase oder sogar tödliches Nervengift, etwa Sarin, an Soldaten getestet wurden (www.spiegel.de/spiegel/print/d-14255382.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass das britische Verteidigungsministerium viele Jahre lang die Verwendung gefährlicher Stoffe in Porton Down bestritten hat (www.spiegel.de/spiegel/print/d-14255382.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass in Porton Down auch in den 1950er- und 1960er-Jahren eigene Soldaten ungeschützt Kampfmitteln ausgesetzt wurden – mit tödlichen Folgen (www.welt.de/print-wams/article614530/Toedliche-Experimente.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass Kampfstoffe der Nowitschok-Gruppe in der Einrichtung des Staatlichen Wissenschaftlichen Forschungszentrums für Organische Chemie und Technologie (GOSNIIOChT) in der russischen Stadt Schichany entwickelt und bzw. oder gelagert wurden (www.theguardian.com/uk-news/2018/mar/15/uks-claims-questioned-doubts-emerge-about-source-of-salisburys-novichok)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass sich in bzw. bei der Stadt Nukus in Usbekistan eine Forschungs- und Testeinrichtung zu Kampfstoffen der Nowitschok-Gruppe befunden hat (www.nytimes.com/1999/05/25/world/us-and-uzbeks-agree-on-chemical-arms-plant-cleanup.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob es 1999 ein bilaterales Abkommen zwischen den USA und Usbekistan zur Demontage und Dekontamination der Forschungs- und Testeinrichtung in bzw. bei der Stadt Nukus in Usbekistan gegeben hat (www.nytimes.com/1999/05/25/world/us-and-uzbeks-agree-on-chemical-arms-plant-cleanup.html)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob die Demontage und Dekontamination der Forschungs- und Testeinrichtung in bzw. bei der Stadt Nukus in Usbekistan von 1999 bis 2002 unter Führung, Beteiligung bzw. mit Unterstützung der USA durchgeführt wurde?
Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlicher) ausschließen, dass vor und bzw. oder während der Demontage und Dekontamination der Anlage in Nukus Kampfstoffe der Nowitschok-Gruppe bzw. das Know-how zu deren Herstellung und Lagerung in den Besitz der USA gelangt sind?
Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlicher) ausschließen, dass vor und bzw. oder während der Demontage und Dekontamination der Anlage in Nukus Kampfstoffe der Nowitschok-Gruppe bzw. das Know-how zu deren Herstellung und Lagerung in den Besitz Usbekistans gelangt sind?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob das beim Anschlag auf die Skripals verwendete Nervenkampfmittel der Nowitschok-Gruppe aus der Einrichtung des Staatlichen Wissenschaftlichen Forschungszentrums für Organische Chemie und Technologie (GOSNIIOChT) in der russischen Stadt Schichany stammt?