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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einrichtung von regulatorischen Experimentierräumen bzw. Reallaboren

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

15.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/363431.07.2018

Einrichtung von regulatorischen Experimentierräumen bzw. Reallaboren

der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Andreas Wagner, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Unter dem Begriff des (regulatorischen) Experimentierraums oder Reallabors wird hier dem Sprachgebrauch der Bundesregierung folgend die Erprobung von Regulierungsregimen in räumlich, zeitlich oder anderweitig begrenzten Zusammenhängen verstanden (zu unterscheiden vom weiter gefassten Begriff des Reallabors als „Realexperiment“ in gesellschaftlichen Zusammenhängen).

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält im Zusammenhang mit der Hightech-Strategie die Willensbekundung, Experimentierräume einzurichten, „um innovative technische Systeme und neue Geschäftsmodelle zu erproben.“ Im Unterabschnitt „Bürokratieabbau“ findet sich die Festlegung: „Im Interesse einer besseren Rechtsetzung erproben wir die Potenziale von alternativen, insbesondere datengestützten Regulierungsinstrumenten (‚smarte Regulierung‘) in Reallaboren.“

Konkretisiert wird dies im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD an zwei Stellen durch die Ankündigung von Experimentierklauseln für Test und Einsatz von autonomen Fahrzeugen im öffentlichen Raum und „Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen“ in Form einer Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz, „um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben.“

Reallabore sollen laut Koalitionsvertrag zudem „als weitere Säule der Energieforschung“ ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang steht das Förderprogramm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG), für das bereits 2017 im Rahmen der SINTEG-Verordnung Ausnahmen von bestimmten Regulierungen ermöglicht wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3040, S. 165 f.).

In der im Rahmen der „Dialogplattform Smart Cities“ der Bundesregierung erstellten „Smart City Charta“ findet sich die Handlungsempfehlung an Bund und Länder, „Experimentierräume und Reallabore mit aufgelockerter Regulierung“ zu ermöglichen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Juni 2017 ein Forschungsgutachten „Potenziale und Anforderungen regulatorischer Experimentierräume (Reallabore)“ ausgeschrieben. Auftragnehmer sind die VDI Technologiezentrum GmbH mit Bird&Bird LLP als Unterauftragnehmer, die angesetzten Kosten betragen 252 078 Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1221).

In der Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung kündigt das BMWi an, „Reallabore zukünftig systematisch zu nutzen“. Gegenstand des Gutachtens soll zunächst ein Screening bereits existierender Reallabore und reallaborähnlicher Projekte sein, gefolgt von detaillierten Fallstudien zu einzelnen Projekten. Schließlich soll ein „allgemeiner Anforderungskatalog bzw. Leitfaden zur Einrichtung von Reallaboren durch die Verwaltung erstellt“ und „für ausgewählte, wirtschaftspolitisch relevante Innovationsfelder konkrete „Checklisten“ erarbeitet“ werden.

Laut den „Schlaglichtern der Wirtschaftspolitik“ des BMWi vom März 2018 wurden im Rahmen dieses Vorhabens bereits 42 Reallabore identifiziert, aus denen nun „Projekte aus den Schwerpunktbereichen Mobilität, Logistik, Energie, Gesundheit, Stadtentwicklung und Verwaltung ausgewählt“ und in Fallstudien vertieft werden sollen. Das Gutachten werde voraussichtlich im Oktober 2018 abgeschlossen, aus den Leitfäden und Checklisten werde das BMWi ein „Handbuch Reallabore“ entwickeln.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche 42 Reallabore wurden im Rahmen des BMWi-Projekts identifiziert?

2

Welche Regulierungen sind dabei jeweils in welchem räumlichen, zeitlichen oder anderweitig eingegrenzten Umfang betroffen?

3

Wer verantwortet die Vorhaben jeweils, und welche Kooperationen mit welchen weiteren Akteuren (aus Verwaltung, Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, Wissenschaft etc.) existieren dabei gegebenenfalls?

4

Inwieweit ist jeweils eine Evaluation der Vorhaben erfolgt bzw. geplant, anhand welcher Kriterien und, soweit abgeschlossen, mit welchem Ergebnis?

5

Sind im Rahmen des BMWi-Projekts inzwischen einzelne Vorhaben für Fallstudien ausgewählt worden, wenn ja, welche, und wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

6

Nach welchen Kriterien werden bzw. wurden die Vorhaben ausgewählt, die als Fallstudien untersucht werden?

7

Für welche „wirtschaftspolitisch relevanten Innovationsfelder“ sollen im Rahmen des BMWi-Projekts Checklisten erarbeitet werden?

8

Ist mit einer Fertigstellung des Gutachtens „Potenziale und Anforderungen regulatorischer Experimentierräume (Reallabore)“ nach wie vor im Oktober 2018 zu rechnen?

9

Ist geplant, das Gutachten mit Leitfäden und Checklisten nach Fertigstellung zu veröffentlichen?

10

Ist geplant, das „Handbuch Reallabore“ nach Fertigstellung zu veröffentlichen?

11

Sind der Bundesregierung über die 42 im Rahmen des BMWi-Projekts identifizierten hinaus weitere Reallabore bzw. regulatorische Experimentierräume bekannt, und wenn ja, welche (bitte mit den jeweils in den Fragen 1a bis 1c erfragten Angaben beantworten)?

12

Welche zukünftigen Planungen für Reallabore bzw. regulatorische Experimentierräume verfolgt die Bundesregierung bzw. sind der Bundesregierung bekannt (bitte mit den jeweils in den Fragen 1a bis 1c erfragten Angaben beantworten)?

13

Welche der in den Fragen 1, 8 und 9 aufgeführten Vorhaben lassen sich dem Bereich der „Share Economy“ zuordnen, für den der Bundestag in seinem Beschluss vom 9. März 2017 (Bundestagsdrucksache 18/11399) die Bundesregierung zur Ermöglichung von Experimentierräumen aufgefordert hat?

14

Welche Beispiele für Reallabore bzw. regulatorische Experimentierräume in anderen Staaten sind der Bundesregierung bekannt, die sie in ihre eigenen Überlegungen zum Thema einbezieht?

15

Welche Aktivitäten und Überlegungen zu Reallaboren bzw. regulatorischen Experimentierräumen auf europäischer Ebene sind der Bundesregierung bekannt?

16

Welche „datengestützten Regulierungsinstrumente“ plant oder erwägt die Bundesregierung zu erproben?

17

Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung zum Ausbau von Reallaboren als „Säule der Energieforschung“ und zur Weiterentwicklung von SINTEG, und inwieweit handelt es sich dabei um Reallabore im Sinne regulatorischer Experimentierräume?

18

Welche Experimentierklauseln bzw. Ausnahmeregelungen für den Test und Einsatz von autonomen Fahrzeugen im öffentlichen Raum plant die Bundesregierung einzuführen bzw. welche bestehen bereits?

19

Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff der „aufgelockerten Regulierung“ und ist sie der Ansicht, dass sich der Einsatz von Reallaboren bzw. regulatorischen Experimentierräumen (allgemein oder im Kontext „Smart City“) auf die Erprobung „aufgelockerter Regulierung“ konzentrieren oder beschränken sollte?

Berlin, den 26. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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