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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausnahmegenehmigung für B110 - Ortsumgehung Zirchow auf Usedom

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

09.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/363531.07.2018

Ausnahmegenehmigung für B110 – Ortsumgehung Zirchow auf Usedom

des Abgeordneten Enrico Komning und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 5. Juli 2018 war den Medien zu entnehmen, dass der CDU- Bundestagsabgeordnete Phillip Amthor für die Insel Usedom eine Lösung der Verkehrsstauproblematik auf der B110 in Zirchow für möglich hält („ndr.de“ vom 5. Juli 2018 „Ortsumgehung Zirchow rückt näher; „Nordkurier.de“ vom 5. Juli 2018 „Amthor sieht Lösung für B110-Nadelöhr auf Usedom“). Laut seiner Aussage war Amthor im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu Fachgesprächen verabredet („Nordkurier.de“ vom 5. Juli 2018 „Amthor sieht Lösung für B110-Nadelöhr auf Usedom“). Diese, geführt mit einem Parlamentarischen Staatssekretär, ergaben laut Amthor, dass das Bundesverkehrsministerium signalisiert habe, die von den vielen Einwohnern geforderte Ortsumgehung Zirchow, die derzeit weder im Bundesverkehrswegeplan noch im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen aufgeführt ist, als Ausnahmefall zu genehmigen („ndr.de“ vom 5. Juli 2018 „Ortsumgehung Zirchow rückt näher; „Nordkurier.de“ vom 5. Juli 2018 „Amthor sieht Lösung für B110-Nadelöhr auf Usedom“). Seiner Ansicht nach lägen die Voraussetzungen vor, erklärte Amthor gegenüber der Presse („Nordkurier.de“ vom 5. Juli 2018 „Amthor sieht Lösung für B110-Nadelöhr auf Usedom“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Treffen die o. g. Berichte zu, und mit welchem der Parlamentarischen Staatssekretäre haben die genannten Gespräche ggf. stattgefunden?

2

Inwieweit ist es üblich, Fachgespräche zwischen Mitgliedern des Bundestages und Ministerien zu bestimmten Fachfragen stattfinden zu lassen?

3

Gibt es insoweit

a) bestimmte Gesprächsformate,

b) schon festgelegte Termine?

4

Inwieweit werden Mitglieder des Bundestages aus den Oppositionsfraktionen in diesen Gesprächsformaten berücksichtigt?

5

Ist es zutreffend, dass das Bundesverkehrsministerium den Bau der Ortsumgehung Zirchow ausnahmsweise genehmigen wird oder hatten die Gespräche zwischen Phillip Amthor und dem Parlamentarischen Staatssekretär bzgl. dieser Ortsumgehung lediglich informativen, unverbindlichen Charakter?

6

Auf welcher Tatsachengrundlage wurden die Gespräche über die Ortsumgehung geführt, und was veranlasste den Parlamentarischen Staatssekretär zu der laut Phillip Amthor getroffenen Aussage, diese Ortsumgehung würde nun „als Sonderfall betrachtet“ und soll „mit einer Ausnahmevorschrift beschleunigt“ werden (siehe „ndr.de“ vom 5. Juli 2018 „Ortsumgehung Zirchow rückt näher)?

7

Wie wird das Vorliegen eines „Sonderfalls“ rechtlich hergeleitet und begründet?

Bezieht sich das Bundesverkehrsministerium insoweit auf § 6 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG)?

8

Über welche Ausnahmevorschrift soll das Projekt beschleunigt werden?

9

Erachtet das Bundesverkehrsministerium die Voraussetzungen gemäß § 6 FStrAbG für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung im Falle des Bau der Ortsumgebung Zirchow als gegeben?

a) Wenn ja, mit welcher Begründung?

b) Falls nein, mit welcher Begründung?

10

Welche Zuarbeit muss seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Realisierung des Projekts Ortsumgehung Zirchow erfolgen?

11

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits einen Zeitplan zur Umsetzung des Projektes?

12

In welchem Zeitraum ist die Umsetzung des Projekts geplant und zu wann sind der Beginn und das Ende der Bauarbeiten anvisiert?

Berlin, den 18. Juli 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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