Aufschlüsselung der politisch motivierten Kriminalität im Kontext von Zuwanderung
der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Lars Herrmann, Martin Hess, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundeskriminalamt nennt im Bundeslagebild 2017 „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ Fallzahlen zur politisch motivierten Kriminalität (PMK), wobei „PMK-rechts“ und „PMK-nicht zuzuordnen“ jeweils zusammengefasst sind (S. 56).
Auch in den als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften vierteljährlichen Lageübersichten „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ werden die Fallzahlen für „PMK-rechts“ und „PMK-nicht zuzuordnen“ nicht einzeln, sondern nur jeweils zusammengefasst mitgeteilt (Lageübersicht 4/2017 „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“, S. 29 f.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie hoch sind die Fallzahlen für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 bei „PMK-rechts“ für Straftaten gegen Asylunterkünfte in Form von
a) Tötungsdelikten,
b) Körperverletzungen,
c) Brandstiftungen?
Wie hoch sind die Fallzahlen für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 bei „PMK-nicht zuzuordnen“ für Straftaten gegen Asylunterkünfte in Form von
a) Tötungsdelikten,
b) Körperverletzungen,
c) Brandstiftungen?
Warum fasst das Bundeskriminalamt die „PMK-rechts“ und „PMK-nicht zuzuordnen“ in seinen Bundeslagebildern jeweils in einer Zahl zusammen und weist sie nicht getrennt aus?