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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rekrutierung von und Umgang mit Minderjährigen in der Bundeswehr

Aufnahme von Soldaten in die Bundeswehr seit Aufhebung der Wehrpflicht, Anzahl der minderjährigen Rekruten, Position zur Rekrutierungspraxis der Bundeswehr, Fälle von entwürdigenden Aufnahmeritualen und gewalttätigen Übergriffen gegenüber Rekruten seit 2017, diesbzgl. Konsequenzen zum Umgang mit minderjährigen Soldaten, Gewährleistung des besonderen Schutzbedarfs, Auslandseinsatz im Laufe der Dienstzeit, Verfahren gegen Minderjährige aufgrund eigenmächtiger Abwesenheit oder Fahnenflucht<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

24.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/368303.08.2018

Rekrutierung von und Umgang mit Minderjährigen in der Bundeswehr

der Abgeordneten Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Zaklin Nastic, Sören Pellmann, Kathrin Vogler, Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Zahl der minderjährigen Rekrutinnen und Rekruten, die den Dienst bei der Bundeswehr antreten, steigt seit dem Aussetzen der Wehrpflicht stetig (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12524). Die Bundesrepublik Deutschland gehört zu den wenigen Vertragsstaaten des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, die von der Ausnahmeregelung des Fakultativprotokolls Gebrauch machen und minderjährige Freiwillige für die eigenen Streitkräfte anwerben. In der Praxis betrifft dies Freiwillige Wehrdienstleistende und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die als 17-Jährige eine militärische Ausbildung bei der Bundeswehr beginnen.

Seit Jahren wächst die Kritik an dieser Rekrutierungspraxis. Nachdem sich bereits zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure für eine Anhebung des Rekrutierungsalters auf 18 Jahre ausgesprochen haben, empfahl auch die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder des Deutschen Bundestages in einer Stellungnahme, das Mindestalters für den Dienstbeginn von Soldatinnen und Soldaten auf 18 Jahre festzulegen (vgl. Kommissionsdrucksache 18/16). In seinem Jahresbericht 2016 beschäftigte sich der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages ebenfalls mit dem Thema und kam zu dem Schluss: „Mit dem Engagement Deutschlands bei der Wahrnehmung der völkerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Kinder- und Minderjährigenschutzes scheint es nicht ganz leicht zu vereinbaren, wenn die ausnahmsweise Rekrutierung Minderjähriger zum Regelfall mit steigender Tendenz wird“ (Bundestagsdrucksache 18/10900).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller schließen sich der Kritik an der Rekrutierungspraxis an und befürworten mit Nachdruck die strikte Anwendung der Volljährigkeitsregel der UN-Kinderrechtskonvention von 18 Jahren auch für die Aufnahme einer militärischen Ausbildung bei der Bundeswehr.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Soldatinnen und Soldaten haben seit der Aufhebung der Wehrpflicht jeweils jährlich den Dienst angetreten, und wie viele von ihnen waren zum Dienstantritt unter 18 Jahre alt (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht, Freiwillig Wehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit, sowie verhältnismäßig und absolut aufschlüsseln)?

2

Wie viele der im Zeitraum von 2011 bis 2017 im Dienst bei der Bundeswehr eingetretenen Rekrutinnen und Rekruten waren zum Zeitpunkt des Beginns des Auswahlverfahrens jünger als 17 Jahre (bitte pro Jahr und nach Geschlecht auflisten)?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Zahlen auch vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Bewertung des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Regelungen zur Probezeit bzw. zum Widerrufsrecht bei Zeitsoldaten im Hinblick auf die Einhaltung der Altersgrenze der UN-Kinderrechtskonvention bzw. des Freiwilligkeitsprinzips bei der Rekrutierung gemäß dem UN-Zusatzprotokoll über Kinder in bewaffneten Konflikten?

a) Wie viele Freiwillige Wehrdienstleistende sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind im Zeitraum von 2011 bis 2017 nach Ablauf ihrer Probezeit immer noch nicht volljährig und bei der Bundeswehr beschäftigt gewesen (bitte getrennt, pro Jahr und Geschlecht auflisten)?

b) Wie viele Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die im Zeitraum von 2011 bis 2017 als unter 18-Jährige eine militärische Ausbildung bei der Bundeswehr aufgenommen haben, haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Verpflichtungserklärung auf Widerruf abzuschließen, und wie viele davon haben bislang ihre Widerrufsoption tatsächlich ausgeübt und sind innerhalb der sechsmonatigen Frist aus dem Dienst ausgeschieden (bitte pro Jahr, Dienstgrad und Geschlecht auflisten)?

c) In wie vielen Fällen wurde Soldatinnen und Soldaten, die zum Einstellungszeitpunkt noch minderjährig waren, in den zurückliegenden fünf Jahren das Beschäftigungsverhältnis durch den Dienstherrn gekündigt (bitte pro Jahr, Dienstgrad und Geschlecht auflisten)?

5

Wie viele Fälle von menschlich entwürdigenden Aufnahmeritualen und gewalttätigen Übergriffen gegenüber Rekrutinnen und Rekruten innerhalb der Bundeswehr haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 stattgefunden, worin bestanden diese und ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern Minderjährige davon betroffen waren (bitte pro Jahr auflisten bzw. erläutern)?

6

Welche Konsequenzen hat die Bundeswehr aus den in den vergangenen Jahren öffentlich bekannt gewordenen Fällen von entwürdigenden Aufnahmeritualen und gewalttätigen Übergriffen gegenüber Rekrutinnen und Rekruten hinsichtlich des Umgangs mit und der Unterbringung von minderjährigen Rekrutinnen und Rekruten getroffen?

7

Welche weiteren Probleme sind der Bundesregierung oder der Bundeswehr bezüglich des Umgangs zwischen Soldatinnen und Soldaten und eines besonderen Schutzbedarfs insbesondere vor sexuellen Diskriminierungen und vor Übergriffen von minderjährigen Soldatinnen und Soldaten bekannt, und wie stellt die Bundeswehr generell den besonderen Schutzbedarf diesbezüglich sicher (bitte detailliert ausführen)?

8

Wie viele bei der Einstellung minderjährige Soldatinnen und Soldaten wurden im Laufe ihrer Dienstzeit in Auslandseinsätze der Bundeswehr geschickt (bitte nach Kalenderjahren seit Abschaffung der Wehrpflicht, Geschlecht, Alter bei der Einstellung, Alter bei Antritt des Auslandseinsatzes, Einsatzort, Einsatzdauer vor Ort aufschlüsseln)?

9

Wie viele Verfahren wurden zu § 15 des Wehrstrafgesetzes (WStG – Eigenmächtige Abwesenheit) gegen Minderjährige eingeleitet? Wie viele der Verfahren waren mit einem Wunsch nach Ausscheiden aus dem Dienst verbunden (bitte nach Möglichkeit jeweils nach Kalenderjahren seit der Aussetzung der Wehrpflicht sowie Ergebnissen der Verfahren aufschlüsseln)?

10

Wie viele Verfahren wurden zu § 16 WStG (Fahnenflucht) gegen Minderjährige eingeleitet? Wie viele der Verfahren waren mit einem Wunsch nach Ausscheiden aus dem Dienst verbunden (bitte nach Möglichkeit jeweils nach Kalenderjahren seit der Aussetzung der Wehrpflicht sowie Ergebnissen der Verfahren aufschlüsseln)?

Berlin, den 31. Juli 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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