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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Offshore-Beteiligungen des Bundes

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/370506.08.2018

Offshore-Beteiligungen des Bundes

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht jährlich im Beteiligungsbericht des Bundes alle Unternehmen, an denen die Bundesrepublik Deutschland direkt oder indirekt beteiligt ist (www.bundesfinanzministerium. de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Bundesvermoegen/Privatisierungs_und_ Beteiligungspolitik/Beteiligungspolitik/Beteiligungsberichte/Beteiligungsbericht- 2017.html). Bei den indirekten Beteiligungen sind solche aufgeführt, wo die Beteiligung 25 Prozent der Anteile oder 50 000 Euro übersteigt.

In den Medien wurde in der Vergangenheit mehrfach über Firmen mit Sitz in sogenannten Steueroasen berichtet, an denen der Bund direkt oder indirekt Beteiligungen hält. So gab es z. B. im Zuge der Paradise Papers Enthüllungen über die Fraport AG, Deutsche Post AG, die Bayerische Landesbank (Bayern-LB) (https://projekte.sueddeutsche.de/paradisepapers/politik/der-staat-mischt-in- steueroasen-mit-e315399/), über die VOLKSWAGEN AG (www.spiegel.de/ spiegel/der-vw-konzern-nutzt-ein-fragwuerdiges-steuersparmodell-in-luxemburg- a-1175059.html) und über den staatlichen Entwicklungsfinanzierer Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH – DEG (www.tagesspiegel.de/ wirtschaft/millionen-im-paradies-kfw-tochter-deg-investiert-in-steueroasen/136 86554.html).

Im Fall Fraport wurde von Seiten des hessischen Finanzministeriums unter anderem die „Optimierung der Steuerposition“ als Grund für kritisch diskutierte Beteiligungen angegeben (http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/5/07275.pdf). Im Fall der DEG bestritt die Bundesregierung die Existenz von steuerlichen Gründen – auch mit Bezug auf Ko-Investoren – für die Abwicklung von Investitionen über Offshore-Finanzplätze (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/085/1808586. pdf).

Die Definition sogenannter Steueroasen bzw. Offshore-Finanzplätze ist international nicht einheitlich geklärt, auch weil spezifische rechtliche Regelungen einzelner Staaten und Territorien problematische Auswirkungen oft in Abhängigkeit der konkreten Herkunft oder des Ziels von Finanzströmen und nicht universell entfalten. Durch den Vergleich unterschiedlicher gängiger Klassifizierungen bzw. Indizes (vgl. www.imf.org/external/np/mae/oshore/2000/eng/back.htm, www.bis.org/press/p000526.htm, www.financialsecrecyindex.com/introduction/ fsi-2018-results, http://datafortaxjustice.net/paradiselost/#appendix, www.oxfam.de/ presse/pressemitteilungen/2017-11-28-diese-35-laender-gehoeren-geplante- eusteueroasenliste, https://d1tn3vj7xz9fdh.cloudfront.net/s3fs-public/bp-race-to- bottom-corporate-tax-121216-en.pdf) lässt sich dennoch folgende Gruppe von Ländern und Territorien identifizieren, die von mindestens der Hälfte aller genannten Quellen als Steueroase bzw. Offshore-Finanzzentrum eingestuft wird (folgend „Steueroase bzw. Offshore-Finanzzentrum“):

  • Anguilla
  • Antigua und Barbuda
  • Aruba
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Barbados
  • Belize
  • Bermuda
  • British Virgin Islands
  • Cayman Islands
  • Cook Islands
  • Curaçao
  • Cyprus
  • Gibraltar
  • Guam
  • Hong Kong
  • Ireland
  • Jersey
  • Liechtenstein
  • Luxembourg
  • Malta
  • Marshall Islands
  • Mauritius
  • Monaco
  • Nauru
  • Netherlands
  • Niue
  • Panama
  • Samoa
  • Seychelles
  • Singapore
  • St. Kitts and Nevis
  • St. Lucia
  • St. Vincent and Grenadines
  • Switzerland
  • Taiwan
  • Turks and Caicos Islands
  • United Arab Emirates
  • Vanuatu.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Unternehmen, an denen der Bund mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, haben ihren Sitz, Tochterunternehmen oder Filialen in einem der am Ende der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Staaten und Gebiete (bitte Beteiligungen nach Staat oder Gebiet, Art und Umfang in Prozent und Euro auflisten; bei mittelbaren Beteiligungen bitte zudem angeben, über welches Unternehmen mit direkter Bundesbeteiligung die Beteiligung erfolgt)?

2. Welche der in Frage 1 fallenden Unternehmen operieren in den am Ende der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Staaten und Gebieten nach Kenntnis der Bundesregierung zumindest in Teilen aus Gründen der Steueroptimierung (bitte entsprechende Unternehmen auflisten)?

3. Wie hoch war der effektive Ertragsteuersatz der in Frage 1 fallenden Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2013 bis 2017 (bitte Unternehmen einzeln auflisten und nach Jahren aufschlüsseln)?

4. Wie hoch war der Durchschnitt der effektiven Ertragsteuersätze der in Frage 1 fallenden Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils in den am Ende der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Staaten oder Gebieten (bitte nach Staaten und Gebieten sowie Jahren aufschlüsseln)?

5. Bei welchen der in Frage 1 fallenden Unternehmen sind der Bundesregierung nicht die letztlich wirtschaftlich Berechtigten aller Miteigentümer bekannt (bitte Unternehmen auflisten)?

6. Erwägt die Bundesregierung für Unternehmen, an denen sie mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, über die aktuelle Rechtslage und die zukünftig möglicherweise sanktionsbewehrte schwarze Liste der Steueroasen auf europäischer Ebene hinausgehende Bestimmungen oder Bedingungen zu erlassen, um Aktivitäten in Steueroasen bzw. Offshore-Finanzplätzen einzuschränken (bitte begründen)?

Fragen6

1

Welche Unternehmen, an denen der Bund mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, haben ihren Sitz, Tochterunternehmen oder Filialen in einem der am Ende der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Staaten und Gebiete (bitte Beteiligungen nach Staat oder Gebiet, Art und Umfang in Prozent und Euro auflisten; bei mittelbaren Beteiligungen bitte zudem angeben, über welches Unternehmen mit direkter Bundesbeteiligung die Beteiligung erfolgt)?

2

Welche der in Frage 1 fallenden Unternehmen operieren in den am Ende der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Staaten und Gebieten nach Kenntnis der Bundesregierung zumindest in Teilen aus Gründen der Steueroptimierung (bitte entsprechende Unternehmen auflisten)?

3

Wie hoch war der effektive Ertragsteuersatz der in Frage 1 fallenden Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2013 bis 2017 (bitte Unternehmen einzeln auflisten und nach Jahren aufschlüsseln)?

4

Wie hoch war der Durchschnitt der effektiven Ertragsteuersätze der in Frage 1 fallenden Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2017 jeweils in den am Ende der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Staaten oder Gebieten (bitte nach Staaten und Gebieten sowie Jahren aufschlüsseln)?

5

Bei welchen der in Frage 1 fallenden Unternehmen sind der Bundesregierung nicht die letztlich wirtschaftlich Berechtigten aller Miteigentümer bekannt (bitte Unternehmen auflisten)?

6

Erwägt die Bundesregierung für Unternehmen, an denen sie mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, über die aktuelle Rechtslage und die zukünftig möglicherweise sanktionsbewehrte schwarze Liste der Steueroasen auf europäischer Ebene hinausgehende Bestimmungen oder Bedingungen zu erlassen, um Aktivitäten in Steueroasen bzw. Offshore-Finanzplätzen einzuschränken (bitte begründen)?

Berlin, den 1. August 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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