Mittelzuwendungen an den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.
der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Gerold Otten, Christoph Neumann, Jan Ralf Nolte, Jens Kestner, Armin-Paulus Hampel, Dietmar Friedhoff, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Jahr 2018 wendet die Bundesregierung Haushaltsmittel in Höhe von 17,3 Mio. Euro aus dem Einzelplan 14 für den Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. (VdRBw) auf. Zur Unterstützung des VdRBw werden neben finanziellen Mitteln, ebenso unentgeltliche Leistungen zur Verfügung gestellt.
Aufgabe des VdRBw ist es, „aus der Bundeswehr ausgeschiedene Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften nach Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung im Rahmen des Wehrrechts zu betreuen und fortzubilden“ (Bundestagsdrucksache 19/1700).
Der Verband selbst agiert laut Satzung, im Auftrag des Deutschen Bundestages, überparteilich und unabhängig bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie und durch welche Regierungsstelle erfolgt die Kontrolle über die finanziellen und unentgeltlichen Leistungen an den VdRBw?
Durch wen und wie erfolgt die Kontrolle der Betreuung und Fortbildung ausgeschiedener Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Bundeswehr?
Nach welchen Richtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung erfolgt die Betreuung und Fortbildung von ausgeschiedenen Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften aus der Bundeswehr durch den VdRBw? Wie wird die Einhaltung dieser Richtlinien kontrolliert?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der VdRBw die satzungsgemäße Unabhängigkeit und Überparteilichkeit des Verbandes in ihrer sicherheitspolitischen Arbeit gewährleistet?