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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklungspolitische Dimension der europäischen und deutschen Beschlüsse im Bereich Flucht und Migration

Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt, Schaffung legaler Zugangswege nach Europa, Finanzierung und Zeitrahmen geplanter Maßnahmen, Detailfragen zur Einrichtung sogenannter Ausschiffungsplattformen, Verhandlungen zu Rücknahmeabkommen, Mittel für den Masterplan Migration, Maßnahmen im Rahmen des Entwicklungsinvestitionsgesetzes, Mittelzusagen für die Globale Bildungspartnerschaft, ODA-Quote, Partnerländer in Afrika, Programm &quot;Perspektive Heimat&quot;, Seenotrettung, migrationspolitisches Vorgehen in Algerien, Umsiedlung von Flüchtlingen aus Libyen, Zukunft der EU-Mission EUNAVFOR MED, Maßnahmen im Bereich Grenzmanagement sowie Ausrüstung und Ausbildung von Sicherheitskräften, Entwicklung der Nordafrikastrategie<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

06.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/372407.08.2018

Entwicklungspolitische Dimension der europäischen und deutschen Beschlüsse im Bereich Flucht und Migration

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Luise Amtsberg, Claudia Roth (Augsburg), Filiz Polat, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 28. Juni 2018 beschlossen die europäischen Staats- und Regierungschefs im Rahmen eines Gipfeltreffens in Brüssel Maßnahmen, wie die europäische Migrations- und Zuwanderungspolitik, sowie die Politik gegenüber Geflüchteten zukünftig ausgestaltet werden soll (Ratsdokument EUCO 9/18 vom 29. Juni 2018).

Die Große Koalition einigte sich am 5. Juli 2018 darüber hinaus darauf, wie die Beschlüsse umgesetzt, bzw. wie die deutsche Politik gegenüber Geflüchteten, sowie Migrantinnen und Migranten ausgerichtet werden sollen (www.cducsu.de/sites/default/files/2018-07/KoalitionsausschussEndfassung5Jul18_0.pdf). Am 10. Juli hatte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer seinen so genannten Masterplan Migration der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Dokument beinhaltet 63 Maßnahmen, um Zuwanderung zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/migration/masterplan-migration.pdf).

Sowohl die Maßnahmen des so genannten Masterplans, als auch die europäischen Beschlüsse, sowie die Einigung der Koalitionspartner und des Bundeskabinetts haben auch erhebliche entwicklungspolitische Implikationen. Neben sogenannten Ausschiffungsplattformen und sogenannten sicheren Orten, deren Errichtung u. a. auf afrikanischem Boden geplant ist, sollen zum Beispiel die Mittel zur Fluchtursachenbekämpfung aufgestockt werden.

Bislang ist unklar, welche Maßnahmen von EU-Seite sowie von Seiten der Bundesregierung geplant sind, in welchem Zeitrahmen sie durchgeführt und wie sie finanziert werden sollen. Die Tatsache, dass keines der afrikanischen Partnerländer sich bislang bereit erklärt hat, die geplanten Maßnahmen im jeweiligen Land umzusetzen, wirft zudem die Frage auf, inwieweit die Maßnahmen mit den betroffenen Partnerregierungen abgestimmt sind (www.taz.de/Afrika-Gipfel-gegen-EU-Plaene/!5517180/).

Jedenfalls haben sich UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) und IOM (Internationale Organisation für Migration) ihrerseits an die EU gewandt und ihre Mitwirkung an diesen sog. Ausschiffungsplattformen von insgesamt acht Voraussetzungen abhängig gemacht, insbesondere dass alle geretteten Bootsflüchtlinge das Recht haben müssen, in kein Land ausgeschifft bzw. in ein Land transferiert zu werden, in dem die Gefahr von Verfolgung, der Folter oder einer unmenschlichen Behandlung besteht, dass sie das Recht haben müssen, einen Asylantrag stellen zu können und dass für sie das Non-Refoulement-Gebot der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) uneingeschränkt gelte (vgl. EU-Ratsdokument 10621/18).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen der europäischen Beschlüsse vom 28. Juni 2018 und den Koalitionsvereinbarungen vom 5. Juli 2018 getroffen, um die Menschen auf den Flucht- und Migrationsrouten besser vor Gewalt zu schützen (bitte nach europäischen und deutschen Maßnahmen und zuständigen Bundesressorts aufschlüsseln)?

2

In welchem Zeitrahmen sollen die Beschlüsse umgesetzt werden (bitte nach deutschen und europäischen Maßnahmen sowie Zeitpunkt bzw. Zeitrahmen aufschlüsseln)?

3

Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der europäischen Beschlüsse vom 28. Juni 2018 und den Koalitionsvereinbarungen vom 5. Juli 2018 beschlossen, um legale und sichere Zugangswege nach Europa zu schaffen?

4

In welcher Höhe sollen nach den Beschlüssen der europäischen Mitgliedstaaten sowie der deutschen Bundesregierung Gelder in a) Maßnahmen in Deutschland, b) Maßnahmen in der EU und c) Maßnahmen in Drittstaaten fließen? Und für welche konkreten Maßnahmen (bitte nach Höhe, Ländern und konkreten Maßnahmen auflisten)?

5

In welche afrikanischen Länder sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die geplanten zusätzlichen EU-Mittel des Europäischen Treuhandfonds (EUTF) von 500 Mio. Euro (www.consilium.europa.eu/media/35938/28-euco-final-conclusions-de.pdf) fließen (bitte nach Höhe, Land und geplanten Maßnahme auflisten)?

6

Mit welchen Ländern a) Europas, b) Nordafrikas, c) Sub-Sahara Afrikas und d) des Mittleren und Nahen Ostens führt bzw. plant die Europäische Union, nach Kenntnis der Bundesregierung, Verhandlungen über die Eröffnung sogenannter Ausschiffungsplattformen?

7

Welche Konsequenzen zieht die Europäische Union, nach Kenntnis der Bundesregierung, aus der Ablehnung der geplanten „Ausschiffungsplattformen“ auf afrikanischem Boden durch die Afrikanische Union (www.taz.de/Afrika-Gipfel-gegen-EU-Plaene/!5517180/)?

8

Aus welchen deutschen und europäischen Haushaltstiteln sollen die so genannten Ausschiffungsplattformen nach Kenntnis der Bundesregierung finanziert werden (bitte nach Höhe, sowie deutschen und europäischen Finanzierungsinstrumenten auflisten)?

a) Werden die Ausgaben für die sogenannten Ausschiffungsplattformen nach Einschätzung der Bundesregierung als öffentliche Entwicklungsgelder (ODA-Mittel; ODA = Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) anrechenbar sein?

b) Wenn ja, worin sieht die Bundesregierung den entwicklungspolitischen Mehrwert der Ausschiffungsplattformen?

9

Welche konkreten Funktionen sollen die sogenannten Ausschiffungsplattformen und die sogenannten sicheren Orte erfüllen?

a) Welche Beweggründe könnten Staaten nach Ansicht der Bundesregierung haben, solche „sicheren Orte“ oder „Ausschiffungsplattformen“ auf ihrem Territorium einzurichten und Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten aufzunehmen, die nicht ihre eigenen Staatsbürger sind?

b) Ist die Erwartung der Rücknahme von Nicht-Staatsbürgern nach Auffassung der Bundesregierung kontraproduktiv für den Abschluss solcher Abkommen? Falls ja, ist die Bundesregierung bereit, sich im Rahmen der Verhandlungen auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, sich von dieser Forderung zu lösen?

c) Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass es im Falle von Rücküberstellungen von Nicht-Staatsbürgern in einen Transitstaat, durch diesen nicht zu nach Völkerrecht unzulässigen Abschiebungen (non-refoulement) in den Herkunftsstaat kommt?

d) Wird es, wie vom UNCHR und IOM gefordert, möglich sein, in den sogenannten Ausschiffungsplattformen bzw. den sicheren Orten Asylanträge für die Bundesrepublik Deutschland und andere europäische Staaten zu stellen? Wenn ja, wie und durch wen sollen Asylanträge bearbeitet und Entscheidungen getroffen werden? Wenn ja, wie und durch wen soll dabei eine unabhängige Rechtsberatung ermöglicht werden? Wenn ja, wie wird das Recht der antragstellen Person gewahrt, im Falle eines ablehnenden Bescheids vor einem deutschen Gericht Widerspruch gegen selbigen einzulegen? Falls nein, was soll nach Kenntnis der Bundesregierung mit denjenigen Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten geschehen, deren Asylantrag abgelehnt wurde? Falls nein, wie kann der Weiterflucht zum Beispiel über das Mittelmeer begegnet werden, wenn es keine Perspektiven in den sogenannten Ausschiffungsplattformen und keinen Zugang zu legalen Wegen in die Europäische Union gibt?

e) Wer wird für das Betreiben der „Ausschiffungsplattformen“ bzw. der „sicheren Orte“ verantwortlich sein?

f) Durch wen sollen die vom Bundesinnenministerium geforderten „sicheren Orte“ „robust gesichert“ werden?

g) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es in den „sicheren Orten“ für Frauen, Kinder, LGBTIQ und Menschen mit Beeinträchtigungen Schutzräume gibt?

h) Plant die Bundesregierung eine Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften derjenigen Staaten, in denen sich die sogenannten Ausschiffungsplattformen bzw. sicheren Orte befinden?

i) Welche menschenrechtlichen Standards im Umgang mit dem Schutzbegehren von Asylsuchenden aber auch der Unterbringung von Schutzsuchenden hält die Bundesregierung für zwingend zu gewährleisten, sollte es zur Einrichtung solcher Ausschiffungsplattformen kommen?

j) Wie wollen die Bundesregierung und – nach Kenntnis der Bundesregierung – die Europäische Union die Einhaltung menschenrechtlicher Standards in den sogenannten Ausschiffungsplattformen bzw. sicheren Orte vor dem Hintergrund sicherstellen, dass bereits in den Lagern, den EU Hotspots, auf griechischem Boden die Einhaltung offensichtlich nicht gegeben ist (www.fr.de/politik/flucht-zuwanderung/moria-wo-die-hoffnungstirbt-a-1533897)?

k) Worin sieht die Bundesregierung in der Errichtung sogenannter Ausschiffungsplattformen konkret einen Mehrwert für die Bekämpfung von Fluchtursachen in den Herkunftsländern?

10

Welche völkerrechtlichen und anderen rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Schutzsuchenden ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung für einen Transitstaat?

11

Mit welchen Ländern Nordafrikas, Sub-Sahara Afrikas und des Mittleren und Nahen Ostens hat Deutschland oder die EU nach Kenntnis der Bundesregierung a) Rücknahmeabkommen abgeschlossen, b) befinden sich Deutschland oder die EU nach Kenntnis der Bundesregierung in Verhandlungen über Rücknahmeabkommen, bzw. c) plant Deutschland oder die EU nach Kenntnis der Bundesregierung Rücknahmeabkommen abzuschließen (bitte nach Land und Verhandlungsstand auflisten)?

12

Inwiefern waren oder sind Anreize und Sanktionen im Bereich der Handelspolitik oder bezüglich der Auszahlung von Entwicklungsgeldern, nach Kenntnis der Bundesregierung, Teil der Verhandlungen und Abkommen oder sollen Teil der Verhandlungen mit den afrikanischen Partnerländern und Abkommen werden?

13

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der Ausführung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller in seinem Interview mit der Zeitung „DIE WELT“ (vom 5. Juli 2018), dass es „der falsche Ansatz wäre, Entwicklungshilfe als Druckmittel einzusetzen“, Entwicklungsprogramme zu kürzen „kontraproduktiv“ sei und Fluchtursachen geradezu „vergrößern würde“ – das Vorhaben der österreichischen EU-Präsidentschaft, in der Zusammenarbeit mit Drittstaaten „verstärkt das ‚Less for Less‘-Prinzip anzuwenden“ (also die Vergabe von Visa und Entwicklungsgeldern, sowie die Anwendung restriktive Maßnahmen an die Kooperationsbereitschaft der Partnerländer im Bereich der Rücknahme zu koppeln, vgl. www.eu2018.at/de/agenda-priorities/programme.html, S. 36)?

14

In welchem Umfang sollen für den sogenannten Masterplan Migration insgesamt zusätzliche Mittel bereitgestellt werden?

a) In welchem Umfang sollen zusätzliche Mittel für die im sogenannten Masterplan Migration angekündigte Verringerung von Fluchtursachen bereitgestellt werden (bitte nach Haushaltstiteln, geplanten Programmen und Partnerländern auflisten)?

b) In welchem Umfang sollen für das Haushaltsjahr 2018 Mittel für die Vorhaben zur Fluchtursachenbekämpfung bereitgestellt werden (bitte nach Haushaltstiteln, geplanten Programmen und Partnerländern auflisten)?

c) In welchem Umfang sollen bereits geplante Mittel für das Haushaltsjahr 2018 für die Vorhaben zur Fluchtursachenbekämpfung umgeschichtet werden (bitte nach Haushaltstiteln, geplanten Programmen und Partnerländern auflisten)?

d) Inwiefern unterscheiden sich die neu geplanten Maßnahmen von den bisherigen Bemühungen der Bundesregierung, Fluchtursachen zu bekämpfen?

15

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung in Bezug auf das geplante Entwicklungsinvestitionsgesetz (siehe Masterplan Migration, S. 6), um a) Mitnahmeeffekte zu verhindern, b) die bewusste Verschleierung von Gewinnen und Verlusten im Ausland zu verhindern und c) einheimische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu fördern, für die Steuerbegünstigungen ihrer deutschen Konkurrenten einen weiteren Wettbewerbsnachteil bedeuten würden?

16

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass sie einerseits Schulbildung als einen zentralen Teil der Fluchtursachenbekämpfung identifiziert, gleichzeitig bezüglich der Mittelzusagen für die Globale Bildungspartnerschaft weit hinter den Erwartungen bzw. dem an der Wirtschaftskraft gemessenen fairen Anteil zurückblieb (www.epo.de/index.php?option=com_content&view=article&id=14687:gpe-beitrag-deutschland-will-mittel-fuerglobale-schulbildung-erhoehen&catid=75&Itemid=131)?

17

Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass laut „Masterplan Migration“ die ODA-Quote nicht absinken darf, Bundesminister Dr. Gerd Müller aber aufgrund des Haushaltsentwurfs für 2019 befürchtet, dass die ODA-Quote auf 0,48 Prozent sinken wird (www.bonner-aufruf.eu/index.php?seite=neues&ref=2989)?

18

Handelt es sich bei den „afrikanischen Reformpartnerländern“, in denen langfristige Arbeitsplätze geschaffen werden sollen (Masterplan Migration, S. 5), um die gleichen Länder, die im Rahmen des „Marshallplans mit Afrika“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert werden sollen?

a) Wenn ja, warum wird der Fokus nicht auf die Hauptherkunftsländer der Migrations- und Fluchtbewegungen gelegt?

b) Wenn nein, wie mit welchen Kriterien definiert die Bundesregierung Reformpartner einerseits im Masterplan Migration und andererseits im Marshallplan mit Afrika?

19

Inwiefern entsprechen die auf Seite 8 des Masterplans aufgelisteten Fokusländer der „Sahelregion, Libyens, Ägyptens, Jordaniens, Libanons und Türkei“ dem auf Seite 4 geäußerten Anspruch, gute Regierungsführung und die Wahrung der Menschenrechte voranzubringen?

20

Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass in den Ländern Afghanistan, Ägypten, Ghana, Irak, Marokko, Nigeria, Senegal und Tunesien gerade einmal neun Rückkehrer in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden konnten, die 150 Mio. Euro für das Programm „Perspektive Heimat“ für angemessen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 198 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/3384)?

21

Plant die Bundesregierung, in den so genannten AnkER-Zentren Maßnahmen über das Programm „Perspektive Heimat“ durchzuführen?

a) Wenn ja, sind derartige Leistungen ODA-anrechenbar?

b) Wenn ja aus welchen entwicklungspolitischen Gründen?

22

Wie wird bei den geplanten Schnellverfahren die gründliche Prüfung des Einzelfalls gewährleistet?

a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Zugang zu unabhängigen Beratungsstrukturen und Rechtsbeistand in den AnkER-Zentren deutlich erschwert wird, und wenn nein, wie begründet sie dies?

b) Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund häufig mangelhafter Asylbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), eine unabhängige flächendeckende Asylverfahrensberatung einzuführen?

23

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Umstand, dass das in der Öffentlichkeit breit diskutierte Thema Seenotrettung im gesamten Masterplan keine Beachtung findet?

24

Ist nach Auffassung der Bundesregierung die von zivilen Seenotrettungsorganisationen betriebene Rettung von Schutzsuchenden auf dem Mittelmeer rechtswidrig bzw. eine direkte oder indirekte Beteiligung an kriminellen Netzwerken?

a) Falls ja, wie begründet sie dies, vor allem vor dem Hintergrund der Verpflichtung der Rettung von in Seenot geratenen Menschen und dem im Völkerrecht festgelegten Gebot der Nichtzurückweisung?

b) Falls nein, wird sie sich für eine europäische Seenotrettungsorganisation einsetzen?

25

Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen Algeriens, das offenbar binnen 14 Monaten mehr als 13 000 Migranten ohne Wasser und Essen in der Sahara ausgesetzt hat (www.tagesschau.de/ausland/algerien-sahara-101.html)?

a) Hat die Bundesregierung dieses Vorgehen öffentlich oder im Rahmen vertraulicher Gespräche auf europäischer Ebene oder bilateral mit der algerischen Regierung zur Sprache gebracht und kritisiert?

b) Welche Auswirkungen haben diese Vorgänge auf die Einschätzung der Bundesregierung, bei der Demokratischen Volksrepublik Algerien handle es sich um einen sicheren Herkunftsstaat?

26

Hält die Bundesregierung Libyen für einen sicheren Staat für Schutzsuchende? Falls ja, wie begründet sie dies? Falls nein, welche menschenrechtlichen und außenpolitischen Bedenken hat die Bundesregierung in Bezug auf Libyen?

27

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass seit Ende 2017 nicht mehr als 1 858 Flüchtlinge aus Libyen umgesiedelt worden sind – und davon nur 322 nach Europa (Italien (312) und 10 weitere in das Emergency Transit Center des UNHCR nach Timisoara/Rumänien) – fast 85 Prozent aber (1 536 Flüchtlinge) lediglich von Libyen nach Niger ausgeflogen wurden (http://reporting.unhcr.org/sites/default/files/UNHCR%20Libya%20Flash%20Update%20-%2013JUL18.pdf)?

a) Warum hat Europa nicht mehr Flüchtlinge aus Libyen aktiv aufgenommen?

b) Hat Deutschland seit Ende 2017 Flüchtlinge aus Libyen aktiv aufgenommen (im Zuge des UNHCR-Resettlements)? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?

c) Wurden Flüchtlinge – nach Kenntnis der Bundesregierung –, die zunächst von Libyen in den Niger ausgeflogen worden waren, später (im Zuge des UNHCR-Resettlements) durch einen Mitgliedstaat aktiv aufgenommen? Wenn ja, welcher Mitgliedstaat hat wie viele Flüchtlinge aus Libyen/ Niger aktiv aufgenommen? Wenn nein, warum nicht?

d) Welche konkreten Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung und/oder die Europäische Union, nach Kenntnis der Bundesregierung, um die massive Gewalt in den offiziellen Camps des DCIM (Department for Combating Irregular Migration), oder inoffiziellen Camps libyscher Milizen sowie den Menschen, die Opfer von Sklaverei geworden sind oder drohen zu welchen zu werden, zu beenden?

28

Wie viele Menschen wurden über das am 29. November 2017 am Rande des Gipfels von Abidjan zwischen der AU (Afrikanische Union) und der EU beschlossene Evakuierungsprogramm nach Niger und Tschad bereits in die EU verteilt (bitte nach Anzahl der Betroffenen und Mitgliedstaaten aufschlüsseln).

29

Wie viele Menschen und in welchem Zeitraum plant die Bundesregierung, über dieses Evakuierungsprogramm aufzunehmen?

30

Inwiefern kann Libyen nach dem Bekanntwerden von Menschenrechtsverletzungen der libyschen Küstenwache, wie zuletzt das Zurücklassen zweier Frauen und eines Kindes auf hoher See (www.spiegel.de/panorama/mittelmeerleichen-von-baby-und-frau-in-schlauchboot-vor-libyen-a-1219031.html), für die Bundesregierung und die EU als Partner im Kampf gegen „irreguläre“ Migration angesehen werden?

31

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Zukunft der EUNAVOR MED Operation Sophia?

32

In welchen Ländern – neben den explizit genannten Sahelstaaten – sollen mit deutschen und europäischen Geldern Sicherheitskräfte zum effektiveren Grenzmanagement ausgebildet werden bzw. werden bereits ausgebildet (bitte nach Ländern und Anzahl der ausgebildeten Personen aufschlüsseln)?

33

In welcher Höhe sollen deutsche und europäische Gelder für Transitstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung in sicherheitsrelevante Maßnahmen wie Grenzmanagement, Ausrüstung und Ausbildung für Sicherheitskräfte etc. fließen (bitte nach sicherheitsrelevanten Maßnahmen auflisten)? Zu welchem Prozentsatz sollen die Gelder in sicherheitsrelevante Maßnahmen fließen, und welcher prozentuale Anteil ist für zivile Maßnahmen vorgesehen?

34

Welche konkreten „Maßnahmen zum asyl- und migrationsbezogenen Kapazitätsaufbau in Transitländern“ (Masterplan Migration, S. 9) plant die Bundesregierung (bitte nach Land, Tätigkeitsfeld und Finanzvolumina auflisten)?

35

Wann ist mit der überarbeiteten Nordafrikastrategie zu rechnen? Und welche Ressorts sollen an der Fortentwicklung beteiligt werden?

Berlin, den 31. Juli 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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