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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nichtstaatliche sogenannte Friedensrichter in Deutschland

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

06.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/388520.08.2018

Nichtstaatliche sogenannte Friedensrichter in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der Bundesrepublik Deutschland existieren, vor allem in muslimisch geprägten Milieus, sogenannte Friedensrichter, deren Schiedssprüche einerseits in der Regel nicht auf geltendem Recht und Gesetz beruhen, andererseits in ihrem Umfeld eine höhere Autorität besitzen, als die deutsche Justiz. Hinter den sogenannten Friedensrichtern stehen dabei nicht selten gewaltbereite Unterstützer und kriminelle Großfamilien. Teilweise kommt es dadurch sogar zu direkter Beeinflussung von ordentlichen, deutschen Gerichtsverfahren (www.focus.de/politik/deutschland/rechtsstaat-wird-auf-nase-herumgetrampelt-experte-erklaert-was-friedensrichtersind-und-warum-sie-fuer-deutschland-ein-problem-darstellen_id_9225649.html, siehe auch: www.welt.de/regionales/nrw/article177638534/NRW-Justizminister-Peter-Biesenbachs-Kampf-gegen-die-Paralleljustiz.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele, nicht durch den deutschen Staat eingesetzte, Richter, Friedensrichter, Streitschlichter, o. Ä. in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele von ihnen fällen nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Urteile nach islamischem Recht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele von ihnen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit kriminellen Clans (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

4

Wie hat sich ihre Zahl seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Wie viele Fälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 von solchen Richtern oder Gerichten entschieden (bitte nach Bundesländern und Jahr aufschlüsseln, ggf. Schätzungen angeben)?

6

Wenn keine Zahlen oder Schätzungen genannt werden können, warum ist dies nicht möglich (bitte begründen)?

7

Unter welchen Umständen werden Schiedssprüche solcher Richter bzw. Gerichte als außergerichtliche Einigung anerkannt?

8

Welche Gesetze erlauben dies?

9

Welche Durchführungsbestimmungen ermöglichen dies?

10

Wenn es keine solche Rechtsgrundlage gibt, aufgrund welchen Gesetzes oder welcher Durchführungsbestimmung wird die Existenz dieser Gerichte geduldet?

11

Gab es Fälle, in denen Richter bzw. Gerichte entsprechend Frage 1 für ihre Tätigkeit strafrechtliche Konsequenzen zu tragen hatten?

12

In wie vielen Fällen wurde seit 2010 ein ordentliches Gerichtsverfahren durch ein Urteil in derselben Sache behindert (bitte nach Bundesländern und Jahr aufschlüsseln)?

13

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung durchzuführen oder führt die Bundesregierung derzeit durch, um diese Form der nach Auffassung der Fragesteller Paralleljustiz zu bekämpfen?

14

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung durchzuführen oder führt die Bundesregierung derzeit durch, um diese Form der nach Auffassung der Fragesteller Paralleljustiz als Ergänzung zur deutschen Rechtsprechung zu legitimieren?

15

Welche Gültigkeit haben durch solche Richter bzw. Gerichte getroffenen Urteile und Schiedssprüche vor ordentlichen deutschen Gerichten? Inwiefern unterscheiden sich hier nach Regeln der Scharia gefällte Urteile von anderen Urteilen?

Berlin, den 8. August 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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