BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Dieselskandal - Fristgemäße Umsetzung und Wirksamkeit der freiwilligen Software-Updates

(insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

10.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/390221.08.2018

Dieselskandal – Fristgemäße Umsetzung und Wirksamkeit der freiwilligen Software-Updates

der Abgeordneten Ingrid Remmers, Jörg Cezanne, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Bei wie vielen Diesel-Pkw wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits ein Software-Update durchgeführt, und wie sieht der weitere Zeitplan für das Jahr 2018 und die Folgejahre aus (bitte unter Angabe, ob diese im Zuge der Untersuchungskommission VW oder beim Diesel-Gipfel zusätzlich vereinbart bzw. zugesagt wurden)?

2

Für welche Fahrzeugmodelle welcher Hersteller wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Software-Updates jeweils (bitte unter Angabe, ob diese im Zuge der Untersuchungskommission VW oder beim Diesel-Gipfel zusätzlich vereinbart bzw. zugesagt wurden) a) erstmalig wann beantragt, b) wann abschließend vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) freigegeben? c) Welche Emissionsminderung wird durch das Software-Update jeweils erreicht? d) Wie viele in Deutschland aktuell zugelassene Fahrzeuge gibt es von diesen Modellen jeweils? e) Wie viele sind davon bereits umgerüstet? f) Wie viele sind jeweils im restlichen Europa zugelassen? g) Wie viele davon sind bereits umgerüstet?

3

Für welche Fahrzeugmodelle welcher Hersteller (bitte unter Angabe, ob diese im Zuge der Untersuchungskommission VW oder beim Diesel-Gipfel zusätzlich vereinbart bzw. zugesagt wurden) wurde die Genehmigung von Software-Updates nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils noch nicht beantragt, und wie viele in Deutschland aktuell zugelassene Fahrzeuge gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung von diesen Modellen jeweils?

4

Für welche Fahrzeugmodelle welcher Hersteller (bitte unter Angabe, ob diese im Zuge der Untersuchungskommission VW oder beim Diesel-Gipfel zusätzlich vereinbart bzw. zugesagt wurden) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Software-Updates jeweils wann beantragt, aber noch nicht abschließend vom KBA freigegeben? a) Wie viele in Deutschland aktuell zugelassene Fahrzeuge gibt es von diesen Modellen jeweils? b) Welche Emissionsminderung soll nach Angaben des Herstellers durch das Software-Update jeweils erreicht?

5

Zu welcher prozentualen Minderung des Gesamtausstoßes an NOx von Diesel-Pkw würde es nach Einschätzung der Bundesregierung kommen, wenn die Software-Updates komplett umgesetzt werden würden?

6

Welche Erkenntnisse über die Wirksamkeit von Software-Updates liegen der Bundesregierung zu nachfolgenden Punkten vor? a) Auf welchen Untersuchungen basieren die Annahmen über die Wirksamkeit der Software-Updates? b) Sind diese Untersuchungen öffentlich zugänglich? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo? c) Liegen der Bundesregierung die Untersuchungsergebnisse vor? d) Sind die Untersuchungen von unabhängigen Expertinnen und Experten geprüft worden? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kamen diese Überprüfungen jeweils? Wenn nein, warum nicht?

7

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Software-Updates dadurch nicht ihre volle Wirksamkeit entfalten, dass die Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter kein AdBlue nachtanken (bitte begründen)? a) Inwieweit hat das KBA diesbezügliche Auflagen erlassen, die das rechtzeitige Nachtanken gewährleisten? b) Inwiefern werden Kontrollen an Diesel-Pkw durchgeführt, die den Füllstand des AdBlue-Tanks kontrollieren?

8

Liegen belastbare Erkenntnisse dazu vor, dass die bereits installierten Software-Updates die Luftbelastung vermindert haben? Worauf beruhen diese Erkenntnisse? Sind die ggf. durchgeführten Untersuchungen veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo?

9

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der volkswirtschaftlichen Kosten von emissionsbedingten Erkrankungen, vorzeitiger Mortalität, Schädigung der natürlichen Umwelt einschließlich Verminderung der Ernte aufgrund der unzulässig hohen Stickoxid-Emissionen der Dieselfahrzeuge vor? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, hat die Bundesregierung hierzu Gutachten in Auftrag gegeben? Wenn ja, an wen und mit welchem konkreten Auftrag und Zeitplan?

Berlin, den 15. August 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen