Twitternutzung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Beauftragten der Bundesregierung für Mittelstand und für die neuen Bundesländer
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand und für die neuen Bundesländer, Christian Hirte, nutzt zur Darstellung seiner Arbeit u. a. den Twitter-Account @ChristianHirte.
In seiner Twitter-Biographie wird neben seiner Tätigkeit für die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass er stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Thüringen ist.
In seinen Tweets teilt er Vorgänge und Themen seiner dienstlichen Tätigkeit, z. B. aus dem Bundeskabinett, aus seiner Wahlkreisarbeit als Bundestagsabgeordneter und eindeutig parteipolitische Vorgänge, z. B. teilt er Beiträge seiner Landespartei CDU Thüringen, des CDU-Landesvorsitzenden Mike Mohring, der Bundes-CDU oder der CDU-Jugendorganisation Junge Union. Das BMWi hat in der Vergangenheit wiederholt Tweets vom Account @ChristianHirte über den offiziellen Twitter-Account des Bundesministeriums geteilt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ist der Twitter-Account von Christian Hirte (@christianhirte) privat oder amtlich?
Verfassen Bedienstete der Bundesregierung Beiträge für den Twitter-Account @christianhirte?
Wenn ja, wie viele Mitarbeiter sind daran beteiligt, in welchem zeitlichen Umfang geschieht das, und welche Kosten entstehen der Bundesregierung dadurch?
Stellen Bedienstete der Bundesregierung dem Betreiber des Twitter-Accounts @christianhirte im Dienst entstandenes Material, etwa Fotos, zur Nutzung seines Accounts zur Verfügung?
Wenn ja, in welchem Umfang, durch wie viele Mitarbeiter, und welche Kosten entstehen der Bundesregierung dadurch?
Wenn Frage 3 mit ja beantwortet wird, kommt es vor, dass das entsprechende Material ausschließlich über den Twitter-Account @christianhirte verbreitet wird?
Falls der Twitter-Account als privater Account eingeschätzt wird, wie ist es zu bewerten, wenn der Ost- und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft als Privatperson über den Twitter-Account @christianhirte unmittelbar aus dienstlichen Terminen, z. B. dem Bundeskabinett, oder über dienstliche Termine berichtet oder Ergebnisse dienstlicher Arbeit hier darstellt?
Wie ist diese Praxis insbesondere im Lichte von möglichen Geheimhaltungsvorschriften zu bewerten?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass der Twitter-Account von Christian Hirte nicht erkennen lässt, ob er privater oder dienstlicher Natur ist und in der Praxis eine Vermischung von dienstlicher und parteipolitischer Tätigkeit erkennbar ist?
Inwieweit ist das Recht von Christian Hirte, ggf. Follower zu blockieren, durch die Tatsache eingeschränkt, dass Informationen über die Aktivitäten des Beauftragten für Mittelstand und für die neuen Bundesländer der Bundesregierung und des Parlamentarischen Staatssekretärs nur auf diesem Kommunikationsweg zu erlangen sind?
Falls der Twitter-Account als dienstlicher Account eingeschätzt wird und ggf. sogar durch Mitarbeiter der Bundesregierung betreut wird, wie verträgt es sich mit der parteipolitischen Neutralität des parlamentarischen Staatssekretärs und Beauftragten der Bundesregierung für Mittelstand und für die neuen Bundesländer der Bundesregierung, wenn über ihn regelmäßig parteipolitische Tweets verbreitet werden?
Wie verträgt es sich mit der parteipolitischen Neutralität des BMWi, wenn es über den offiziellen Account des Bundesministeriums Tweets vom Account @christianhirte weiterverbreitet (retweetet), also einen Account, der ausdrücklich auch für eine parteipolitische Funktion verwendet wird?