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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anrechnung deutscher Renten bei der NZ Super in Neuseeland

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

11.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/401227.08.2018

Anrechnung deutscher Renten bei der NZ Super in Neuseeland

der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das neuseeländische Drei-Säulen-Rentensystem umfasst in der ersten Säule die sogenannte New Zealand Superannuation (i. W. NZ Super) als „universelle Altersversorgung“ (Universal Pension). Dabei handelt es sich um eine beitragsfreie staatliche Rente. Diese Altersvorsorge wird an alle Personen ab 65 Jahren unabhängig von ihrem Einkommen oder Vermögen gewährt, allerdings ist eine Residenz von mindestens zehn Jahren einschließlich fünf Jahren nach dem 50. Lebensjahr erforderlich. Für den Bezug ist keine vorherige Erwerbstätigkeit erforderlich. Die Pauschalrente wird aus neuseeländischen Steuermitteln finanziert (www.pensionfundsonline.co.uk/content/country-profiles/new-zealand/99 – Pension Funds Online –; http://legislation.govt.nz/act/public/2001/0084/117.0/ DLM113989.html – Parliamentary Counsel Office).

Zwischen Deutschland und Neuseeland besteht das Gesetz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (Double Taxation Relief) vom 4. September 1980, jedoch keine Regelung betreffend den Rentenbezug.

Das neuseeländische Rentenrecht sieht eine Anrechnung von ausländischen Renten auf die NZ Super vor. Von der Regelung in Abschnitt 70 des Gesetzes zur sozialen Sicherung 1964, auch DDP genannt (Section 70, Direct Deduction Policy) werden auch Bezieher deutscher Altersrenten mit Wohnsitz in Neuseeland betroffen. Im Ergebnis wird die deutsche Rente auf die NZ Super voll angerechnet; übersteigt die deutsche Rente die NZ Super, wird keine NZ Super gezahlt, liegt die Rente unterhalb der NZ Super, wird nur der Differenzbetrag gezahlt.

Abschnitt 70 DDP wird auch auf Ehepaare angewandt, bei denen nur einer eine ausländische Rente bezieht und sieht eine erweiterte Anrechnung vor. Die Paare werden als eine „wirtschaftlichen Einheit“ betrachtet und vom Ehegattenabzug (Spousal Provision) erfasst. Im Ergebnis werden überschießende Rentenanteile beim Ehepartner auf die NZ Super angerechnet. Ist beispielsweise die deutsche Rente höher als die NZ Super, bekommt nicht nur der deutsche Auslandsrentner keine NZ Super, sondern der Überschuss wird auch auf die NZ Super seines Partners angerechnet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele deutsche Staatsbürger, wohnhaft in Neuseeland, beziehen dort eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV)?

2

Wie viele neuseeländische Staatsbürger, die in Neuseeland leben (Rückkehrer), sind Bezieher deutscher Renten der DRV?

3

Wie viele neuseeländische Staatsbürger, wohnhaft in Deutschland, beziehen eine Rente aus der DRV?

4

Wie viele neuseeländische Staatsbürger, wohnhaft in Deutschland, beziehen eine steuerfinanzierte Staatsrente (NZ Super) aus Neuseeland?

5

Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Situation der deutschen Auswanderer in Neuseeland, die eine deutsche Rente beziehen, welche bei ihnen bzw. dem Ehepartner auf die NZ Super angerechnet wird, zu verbessern?

6

Inwieweit wird die Bundesregierung in Erwägung ziehen, eine Lösung im Rahmen eines Sozialversicherungsabkommen oder eines anderen bilateralem Abkommens mit Neuseeland zu schaffen?

7

Falls die neuseeländische Seite nicht bereit ist, an ihrem System grundlegende Punkte zu ändern, insbesondere die in Abschnitt 70 des Gesetzes zur sozialen Sicherung 1964 (Direct Deduction Policy) vorgesehene Rentenanrechnung abzuändern, inwieweit wird es als eine gemeinsame Aufgabe der Mitgliedstaaten der Europäischen Union angesehen, die Politik Neuseelands zu beeinflussen?

Berlin, den 20. August 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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