Privatisierung ostdeutscher Seen
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Birke Bull-Bischoff, Jörg Cezanne, Anke Domscheit-Berg, Dr. Gregor Gysi, Dr. André Hahn, Matthias Höhn, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Stefan Liebich, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Amira Mohamed Ali, Norbert Müller (Potsdam), Thomas Nord, Petra Pau, Victor Perli, Ingrid Remmers, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wandern, im Wald spazieren, baden, segeln, rudern, angeln oder tauchen – die kostenlose Nutzung und der offene und freie Zugang zu zahlreichen Seen in den neuen Bundesländern wurden in den vergangenen Jahrzehnten vielerorts durch die Privatisierungsbemühungen des Bundes eingeschränkt und für die Zukunft gefährdet. Seit 1992 sind im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen mehrere tausend Hektar land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie Seen, die zum Volkseigentum der ehemaligen DDR gehörten, durch die bundeseigene Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) veräußert worden und zum Teil in privaten Besitz übergegangen.
Welche negativen Folgen Privatisierungen für das öffentliche Allgemeininteresse haben können, zeigt die Versteigerung des Brandenburger Wandlitzsees im Jahr 2003. Für 400 000 Euro wurde der See von der BVVG an den Vorstand der Düsseldorfer Immobilienfirma Teutonia AG verkauft. Die Gemeinde Wandlitz hatte ebenfalls ein Gebot abgegeben, konnte aufgrund knapper Haushaltskassen jedoch nur 200 000 Euro aufbringen. Weil der Wasserspiegel inzwischen gesunken war, wurden die neu entstandenen Uferstreifen rechtlich dem Wasserflächeneigentümer zugesprochen, der fortan Gebühren für die Nutzung der Stege erhob. Betroffen war auch die Gemeinde Wandlitz, die dort ein kommunales Strandbad betreibt. Für die weitere Nutzung des Badestegs musste die Gemeinde 60 000 Euro an den Seeeigentümer zahlen (www.zeit.de/2011/23/DOS-Wandlitzsee/komplettansicht).
Um weitere Privatisierungen zu verhindern und den öffentlichen Zugang zu den Seen zu sichern, hatte sich das Land Brandenburg seit 2009 beim Bund für eine kostenlose Übergabe der Gewässer an das Land eingesetzt. Weil der Bund das ablehnte, erwarb das Land schließlich 194 Seen für 6,9 Mio. Euro. Mittlerweile sind 143 der 194 Seen und Gewässer aus früherem DDR-Eigentum kostenfrei vom Land Brandenburg an die Kommunen übertragen worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Seen, Teile von Seen oder ähnliche Gewässer, wie beispielsweise Flussarme, befinden sich derzeit noch im Besitz des Bundes (bitte nach Bundesländern mit Name des Gewässers und den jeweiligen Flurstückangaben auflisten)?
Von welchen Einrichtungen des Bundes, wie beispielsweise der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), werden die jeweiligen Gewässer außerdem verwaltet bzw. privatisiert?
In welchem Umfang wurden seit 1992 Wasserflächen durch die BVVG, die BImA oder andere Einrichtungen des Bundes an Privatpersonen veräußert bzw. übertragen (bitte in Hektar je Empfängerin und Empfänger und Bundesland sowie Kaufpreis angeben)?
a) Wie viele der veräußerten Gewässer hatten eine oder mehrere öffentlich zugängliche Badestellen (bitte Gewässer und Bundesland auflisten)?
b) In wie vielen Fällen wurde an dem Gewässer zum Zeitpunkt der Veräußerung ein öffentliches Strandbad betrieben?
c) Welche der veräußerten Gewässer sind nach dem Verkauf nicht mehr über ein öffentliches Grundstück oder ein kommunales Strandbad zugänglich?
d) An welchen Gewässern wurden nach der Veräußerung durch den Bund stellenweise öffentliche Wege und Wasserzugänge privatisiert, und in welchem Umfang geschah dies jeweils (bitte nach Bundesland, Gewässer und weggefallenen öffentlichen Wegen in Metern angeben)?
Welche konkreten einzelnen Wasserflächen im Besitz der BImA, der BVVG oder anderer Einrichtungen des Bundes stehen derzeit zum Verkauf oder zur Übertragung an (bitte in Hektar, nach Ländern und – falls bekannt – vorgesehenen Empfängerinnen und Empfängern angeben)?
Auf welchem Weg und ab welchem Zeitpunkt informieren die BVVG, die BImA oder andere Einrichtungen des Bundes das jeweilige Bundesland und die betroffenen Kommunen über einen geplanten Verkauf einer in der entsprechenden Region liegenden Wasserfläche (bitte ausführlich erläutern)?
Welche Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht und Seen, Teile von Seen oder diesen ähnliche Gewässer in welchem Umfang erworben (bitte entsprechend auflisten)?
Welche Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung von ihrem Vorverkaufsrecht keinen Gebrauch gemacht, und was waren jeweils die Gründe?
Werden in den Kaufverträgen üblicherweise Vereinbarungen zu Bewirtschaftungszwecken oder Weiterverkaufsabsichten getroffen? Wenn ja, wie sehen diese aus, und sind diese zeitlich begrenzt? Wenn nein, warum nicht?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Bund privatisierte Gewässer mittlerweile durch die Käuferinnen und Käufer weiterveräußert?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass erholungssuchende Menschen einzelne Gewässer, nachdem sie in den Besitz von Privatpersonen übergegangen sind, in bisherigem Umfang nutzen können?