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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Massenabschiebungen aus Algerien

Anzahl an und Situation von Flüchtlingen in Algerien, migrationspolitische Kooperationen auf bilateraler und europäischer Ebene, Zusammenarbeit in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und Demokratieförderung, Erkenntnisse zu Ausweisungen nach Niger bzw. Mali, Unterstützung von Flüchtlingen auf der Algerienroute, diesbzgl. Tätigkeiten des Flüchtlingshilfswerks UNHCR, Einstufung Algeriens als sicherer Herkunftsstaat, Einrichtung von Auffanglagern, Export von Rüstungsgütern nach Algerien 2018, Wirtschaftsbeziehungen, Kooperation zw. Algerien und der NATO<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/407731.08.2018

Massenabschiebungen aus Algerien

des Abgeordneten Michel Brandt, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Eva-Maria Schreiber, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Juni 2018 berichtete die Nachrichtenagentur „AP“ von 13 000 Geflüchteten sowie Migrantinnen und Migranten, die in den vergangenen 14 Monaten im Süden Algeriens aufgegriffen und an die südliche Landesgrenze transportiert worden waren. Dort wurden sie in der Sahara ausgesetzt und angewiesen, den 15 Kilometer langen Fußweg in die nächstgelegene Siedlung, Assamaka in Niger, zu beschreiten, ohne jegliche Verpflegung oder Schutz vor Sonne oder Hitze.

Algerische Sicherheitskräfte haben den ausgesetzten Menschen, unter denen sich auch Schwangere und Kinder befanden, Geld und Habseligkeiten abgenommen, bevor man sie mit vorgehaltener Waffe in der Wüste allein ließ (https://apnews.com/9ca5592217aa4acd836b9ee091ebfc20).

Diese Praxis ist nicht neu. Regelmäßige Berichte der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Niger dokumentieren derartige Aktionen in diesem Abschnitt der Sahara. Nach Vermutungen der IOM gehen für jeden Menschen, der im Mittelmeer ertrinkt, zwei weitere in der Sahara verloren – so seien seit 2014 über 30 000 Personen in der Wüste zwischen Algerien und Niger verschwunden (www.globalcitizen.org/en/content/algeria-niger-sahara-desert-migrants-missing).

Seit Oktober 2017 haben die Abschiebungen aus Algerien zugenommen. Allein in der ersten Hälfte des Jahres 2018 wurden laut IOM 6 790 Geflüchtete nach Niger abgeschoben. Zahlreiche dieser Menschen gelten als verschollen.

Amnesty International berichtet, dass die Betroffenen nach äußerlichen Merkmalen, einem „Racial profiling“-Prinzip, ausgewählt werden – Männer und Frauen in einem 2:1-Verhältnis, über 40 Prozent Minderjährige. Unter den Ausgesetzten sind Menschen aus verschiedenen Teilen Subsahara-Afrikas, wie Mali, Senegal, Guinea, Kamerun und der Elfenbeinküste.

Laut Angaben der algerischen Regierung gibt es 25 000 Geflüchtete in Algerien. NGOs (Nichtregierungsorganisationen) gehen jedoch davon aus, dass die Zahl Schutzsuchender im Land mindestens viermal so hoch ist. Besonders durch die weitere Destabilisierung von Libyen kam es zu einer Verschiebung der Fluchtrouten nach Algerien. Dadurch ist das Land oben auf der Prioritätenliste der Europäischen Union für einen eventuellen „Flüchtlingsdeal“ (www.irinnews.org/feature/2016/10/25/algeria-new-migrant-staging-post-europe). Die Algerische Regierung hat es bisher abgelehnt, „Flüchtlingszentren“ einzurichten, wie die Bundesregierung sie im Unionskompromiss vorgeschlagen hat und wie sie im Beschluss des EU-Asylgipfels vom Juli 2018 thematisiert wurden (www.dw.com/de/nordafrika-will-keine-fl%C3%BCchtlingszentren/a-44462099).

Die Situation für Geflüchtete sowie für Migrantinnen und Migranten gestaltet sich in Algerien äußerst schwierig. Es gibt keine nationale Rechtsgrundlage für einen Asyl- oder Flüchtlingsschutz. Artikel 42 und 44 des Gesetzes 08-11 vom 25. Juni 2008 kriminalisieren den unregulierten Eintritt in das Staatsgebiet, den Aufenthalt im Staatsgebiet und das Verlassen des Staatsgebietes. Ein undokumentierter Aufenthalt kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Die Ankündigung der Regierung von Juni 2017, gesetzliche Regelungen zu schaffen, um Geflüchteten sowie Migrantinnen und Migranten die Erlangung eines Aufenthaltsstatus oder gegebenenfalls einer Arbeitserlaubnis zu ermöglichen, wurde bislang nicht umgesetzt (https://reliefweb.int/report/algeria/algeria-s-migration-policy-conundrum).

Die wiederholten Massenabschiebungen, die auch von Amnesty International angeprangert werden, stehen im Widerspruch zum Völkerrecht, z. B. dem von Algerien ratifizierten „Internationalen Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen“, sowie zu Artikel 12 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker. Jeder Mensch hat das Recht auf ein faires und individuelles Verfahren, auf körperliche Unversehrtheit und einen würdevollen Umgang.

Gegen diese Grundwerte verstößt Algerien mit den Massenabschiebungen. Die Entscheidung der Bundesregierung, Algerien zu einem „sicheren Herkunftsland“ zu erklären, ist daher nach Meinung der Fragestellenden nicht nachvollziehbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Situation von Migrantinnen und Migranten, Geflüchteten und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Algerien vor (u. a. wie ist ihr rechtlicher Status, wie sind sie untergebracht, wie ist die Versorgungslage, welche Menschenrechtsverstöße sind bekannt)?

2

Wie viele Migrantinnen und Migranten, Geflüchtete und Asylbewerberinnen und Asylbewerber halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Algerien auf, wie viele betroffene Menschen wurden in den Jahren 2013 bis 2017 aus Algerien abgeschoben?

3

Welche Zusammenarbeit gibt es im Rahmen der Geflüchtetenpolitik von der Bundesregierung mit den algerischen Behörden, und welche Vereinbarungen wurden getroffen?

4

Welche Zusammenarbeit gibt es im Rahmen der zivilgesellschaftlichen, demokratiefördernden und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit?

5

Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den von „AP“ beschriebenen Abschiebungen in die Sahara an Algeriens südlicher Grenze vor, und in welcher Weise ist die Bundesregierung bisher mit algerischen Behörden in Kontakt getreten, um diese Praxis und die damit zusammenhängenden Todesfälle zu verhindern?

6

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung vom wiederholten Gebrauch dieser Praxis in Algerien in den Jahren seit 2013?

7

Inwieweit hat die Bundesregierung diese Praxis gegenüber der algerischen Regierung thematisiert (bitte ausführen, wann, wie, mit wem, wo und in welchem Zusammenhang dies geschah)?

8

Welche internationalen und nationalen Strukturen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell zur Unterstützung von Geflüchteten auf der Algerienroute?

9

An welchen Projekten zum Schutz von Geflüchteten in Algerien beteiligt sich die Bundesregierung?

10

Inwiefern sieht sich die Bundesregierung angesichts der Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat in der Verantwortung, im Interesse der Sicherheit der betroffenen Migrantinnen und Migranten zu handeln?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zusammenarbeit des UNHCR mit den algerischen Behörden, und wie nimmt das UNHCR laut Kenntnis der Bundesregierung Einfluss auf die beschriebenen unmenschlichen Abschiebungspraktiken?

12

Welchen Anteil trägt die Bundesregierung an der Finanzierung der Tätigkeit des UNHCR in Algerien und Niger?

13

Besteht weiterhin Interesse an einer Zusammenarbeit mit Algerien und der Errichtung von sogenannten Auffanglagern oder Ausschiffungsplattformen auf algerischem Gebiet, und wie will die Bundesregierung als EU-Mitgliedstaat im Falle einer Zusammenarbeit die Einhaltung menschenrechtlicher Prinzipien sicherstellen?

14

Wie belegt die Bundesregierung die Eignung Algeriens als „sicherer Herkunftsstaat“?

15

Welche Anreize wollen die Bundesregierung und die EU für die algerische Regierung schaffen, um eine vertiefte Kooperation im Rahmen der europäischen Grenz- und Asylpolitik zu erreichen?

16

Inwiefern besteht eine Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der algerischen Küstenwache?

17

Wie sieht die Bundesregierung Algeriens sicherheitspolitische Rolle in der Maghreb-Region?

18

Inwiefern besteht eine Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den algerischen Grenzsicherheitskräften?

19

Im ersten Quartal 2018 empfing Algerien Rüstungsgüter deutscher Unternehmen im Wert von 7 935 153 Euro (http://dip21.bundestag.btg/dip21/btd/19/016/1901634.pdf), welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verwendung dieser Rüstungsgüter im Rahmen des algerischen Grenzschutzes bzw. der algerischen Abschiebepraxis vor?

20

Inwiefern besteht eine Zusammenarbeit Algeriens mit der NATO?

21

Inwiefern besteht eine Zusammenarbeit des europäischen Grenzschutzes, insbesondere zu Frontex, mit den algerischen Sicherheitskräften, insbesondere der algerischen Küstenwache?

22

Wie stellt sich aktuell die wirtschaftspolitische Zusammenarbeit der Bundesregierung bzw. der EU mit Algerien dar (bitte insbesondere vereinbarte Abkommen, wichtigste Ein- und Ausfuhrgüter, Menge in Tonnen, Wert in Euro angeben), und welche weitere Zusammenarbeit ist in Zukunft geplant?

Berlin, den 23. August 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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