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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verbesserung des Schutzes vor gesundheitsgefährdenden Mineralölen in Lebensmitteln

Umsetzung von angekündigten Maßnahmen zum Schutz von Mineralölen in Lebensmittelverpackungen, Erarbeitung des Entwurfs zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung, Ermittlung von Grenzwerten, EU-Monitoring, Untersuchungsmethode zum Verbraucherschutz, Bewertung von Mineralölverbindungen in Kosmetika, Unterstützung durch die EU-Kommission bei der Verbesserung der Datenbasis, Qualitätssicherungssysteme, nationale Einzelmaßnahmen<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

17.09.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/408231.08.2018

Verbesserung des Schutzes vor gesundheitsgefährdenden Mineralölen in Lebensmitteln

der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Durch Aufdrucke auf Verpackungen oder von Druckfarbenrückständen im Recyclingpapier von Lebensmittelverpackungen sind Lebensmittel mit gesundheitsschädlichen Mineralölbestandteilen belastet. Diese Mineralöle können sich im Körper ablagern, Organe schädigen und Krebs auslösen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung kam in seiner Stellungnahme vom 9. Dezember 2009 zu dem Schluss, „dass der Übergang von Mineralölen auf Lebensmittel dringend minimiert werden sollte“. Expertinnen und Experten weisen auf die Gefahr einer „chronischen Vergiftung“ durch die langjährige Aufnahme der schädlichen Mineralöle auch in geringen Mengen hin (vgl. ARD-Magazin Plusminus, Sendung vom 31. August 2016).

Im Jahr 2017 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Gesundheitsgefährdende Mineralöle in Lebensmitteln“ auf Bundestagsdrucksache 18/12250) kündigte die Bundesregierung diesbezüglich folgende Maßnahmen an: die Unterstützung der EU-Kommission bei der Erarbeitung eines Monitoringberichts 2017/2018, die Erarbeitung und Erlassung entsprechender Regelungen zur Verbesserung des Schutzes von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Durchführung von Veranstaltungen und Anhörungen sowie die Mitwirkung zur Erarbeitung einer besseren Datengrundlage.

Die Fraktion DIE LINKE. möchte hiermit in Anknüpfung an die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/12013 in Erfahrung bringen, inwiefern die angekündigten Maßnahmen in Arbeit sind bzw. gegebenenfalls umgesetzt wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wurden von der Bundesregierung seit 2017 Maßnahmen eingeleitet, die sicherstellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsbedenklichen Mineralölbestandteilen in Lebensmitteln geschützt werden?

Wenn ja, welche, und wann treten diese in Kraft?

Wenn nein, warum nicht, da eine Erarbeitung von Maßnahmen doch 2017 von der Bundesregierung angekündigt wurde?

2

Wurde zur weiteren Erarbeitung des Entwurfs der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung („Mineralölverordnung“), der sich auf die Verringerung der Einträge von Mineralölbestandteilen aus Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Altpapierstoff bezieht, wie angekündigt, eine mündliche Anhörung durchgeführt?

Wenn nein, warum nicht?

Wurden mit Erkenntnissen aus der Anhörung konkrete Aspekte der Verordnung geändert?

Wenn ja, welche?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung, Daten für weitergehende Regelungen, z. B. betreffend Grenzwerte in Lebensmitteln allgemein, zu erheben?

Wenn ja, welche konkreten Vorhaben sind geplant?

Wenn nein, warum nicht, wurde doch 2017 von der Bundesregierung die fehlende Datengrundlage bemängelt?

4

Liegt bereits (wie 2017 von der Bundesregierung zur Generierung einer ausreichenden Datengrundlage, auf der mögliche EU-Maßnahmen abgeleitet werden können, angekündigt) ein EU-Monitoringbericht 2017/2018 vor?

Wenn ja, welche Maßnahmen wurden auf Basis dieses Monitoringberichts abgeleitet und umgesetzt?

Wenn nein, warum nicht?

5

Inwiefern und mit welchen konkreten Maßnahmen waren oder sind deutsche Behörden in den Ländern an dem Monitoring beteiligt?

6

Welche einzelnen Termine und Gespräche fanden seit dem Jahr 2017 zwischen der Bundesregierung einschließlich der zugehörigen Facheinrichtungen und Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und deren Verbänden zum Themenspektrum Bedarfsgegenständeverordnung und Übergang von Mineralölen auf Lebensmittel statt (bitte jeweils Datum, Thema und teilnehmende Personen, Institutionen und Unternehmen nennen)?

7

Welche Veranstaltungen sind vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführt worden, um offene Fragen bezüglich der gesundheitlichen Bewertung von Mineralölprodukten in kosmetischen Artikeln zu klären?

Welche Behörden, (EU-)Gremien, Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilbevölkerung oder Landesuntersuchungsämter haben an diesen Veranstaltungen partizipiert?

8

Hat die seit 2017 im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelte Arbeitsgruppe mittlerweile abschließend eine Untersuchungsmethode erarbeitet, die in den zuständigen Landesuntersuchungsämtern eingesetzt wird (bitte erläutern)?

9

Gab es zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission weitere Gespräche bezüglich der Bewertung von gesundheitlichen Mineralölverbindungen in Kosmetika, auch in Hinblick auf Unterstützung zur Erarbeitung einer Datenbasis?

Wenn ja, wann und mit welchen Vertreterinnen und Vertretern welcher Bundesbehörden fanden diese statt?

10

Welche konkrete Unterstützung sichert die EU-Kommission der Bundesregierung zu, um die Datenbasis für die Bewertung von gesundheitlichen Mineralölverbindungen in Kosmetika zu verbessern?

11

Werden die Qualitätssicherungssysteme, die die Unternehmen selbst festlegen, anwenden und kontrollieren sollen (siehe Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Handlungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen), von staatlicher Seite regelmäßig nachgeprüft?

Wenn ja, von welcher Stelle bzw. auf welcher Ebene, und in welchen zeitlichen Abständen passiert dies?

Wenn nein, warum nicht?

12

Was tut die Bundesregierung um sicherzustellen, dass die Überprüfung bei der Risikobewertung der Behörden durch eine unabhängige wissenschaftliche Referenzstelle erfolgt, wie in der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 vom 27. Oktober 2014 empfohlen?

13

Hat die Bundesregierung der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 vom 27. Oktober 2014 nationale Einzelmaßnahmen folgen lassen, und wenn ja, welche?

14

Hat die Bundesregierung zur Absenkung der Belastungen neben Vorgaben bei der Nutzung von Druckerfarben für Recyclingpapier ebenso für die Lagerung und Verpackungsindustrie Regelungen geschaffen?

Berlin, den 29. August 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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