Offenlegung der Kosten für die Rückabwicklung der Doppelverbeitragung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten
der Abgeordneten Jörg Schneider, Dr. Axel Gehrke, Paul Viktor Podolay, Dr. Robby Schlund, Detlev Spangenberg und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Jahr 2003 wurde von der rot-grünen Koalition im Rahmen einer Gesundheitsreform beschlossen, ab 2004 auf betriebliche Formen der Altersvorsorge volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu erheben. Dies galt auch rückwirkend für Altverträge und sogar dann, wenn auf die Beiträge bereits Sozialabgaben erhoben wurden.
Betroffene fordern die Aussetzung dieser Doppelverbeitragung. In verschiedenen Medien kursierten seit Juni 2018 Meldungen, dass eine Rückabwicklung der Belastungen 40 Mrd. Euro kosten würde. Laut Medienberichten wurde diese Summe vom Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn in einer Sondersitzung der Unionsfraktion den Abgeordneten präsentiert (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rentenpolitik-volle-betriebsrentner-entschaedigung-wuerde-40-milliarden-kosten/22698714.html?ticket=ST-2471505-cB9Og2EddgjzAarVcsZu-ap6).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie hoch ist das jährliche Beitragsaufkommen aus den Einnahmen der Doppelverbeitragung aller betrieblichen Formen der Altersversorgung für die Kranken- und Pflegeversicherungen seit 2004 (bitte nach Kassen aufschlüsseln)?
Welche Kosten würde eine Rückabwicklung der Doppelverbeitragung der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge auf alle Formen der betrieblichen Altersvorsorge genau verursachen (bitte eine aufgeschlüsselte Kostenrechnung vorlegen)?
Wer müsste die Kosten für eine Rückabwicklung tragen?