Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Cornelia Möhring, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 8. März jährt sich der internationale Frauentag. Seine Wurzeln liegen in der proletarischen Frauenbewegung des frühen 20. Jahrhunderts. Die Frauenrechtlerin und Sozialistin Clara Zetkin wies damals darauf hin: Eine Emanzipation der Frau wird es niemals geben, so lange es keinen gleichberechtigten Zugang der Geschlechter zum Erwerbsleben in jeglicher Hinsicht gibt.
Noch heute steht eine Gleichberechtigung von Frau und Mann aus.
Insbesondere im Bereich des Arbeitsmarktes zeigt sich, dass Frauen nach wie vor deutlich schlechter bezahlt sind, unsichere und schlecht bezahlte Arbeit erledigen und in der Vermittlungspraxis der Bundesagentur für Arbeit benachteiligt werden. Die Politik hat bisher völlig unzureichend auf diese Probleme reagiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welches sind die fünf wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung für den Abbau der Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt?
Stellen diese Maßnahmen sicher, dass ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung stehen, und wie wird verhindert, dass Frauen nicht wie bisher vor allem schlecht bezahlte, unsichere Minijobs und Teilzeitarbeitsplätze annehmen müssen?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der in Artikel 141 des EG-Vertrags festgeschriebene Grundsatz des gleichen Entgeltes für Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit angewendet wird angesichts des Umstandes, dass die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP lediglich das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ enthalten?
Sind gesetzliche Verfahrensvorschriften zur Umsetzung des Artikels 141 des EG-Vertrags geplant?
Wenn ja, welche, und orientieren sich diese am Beispiel anderer Länder wie z. B. Schwedens?
Wird die Bundesregierung darauf einwirken, dass die beteiligten Tarifpartner mittelbare Lohndiskriminierungen aktiv beseitigen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welcher Form?
Wird die Bundesregierung die neue Eingruppierungsordnung des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes einer systematischen, gendersensiblen Prüfung unterziehen?
Wenn nein, wie wird sie sicherstellen, dass die traditionell überwiegend von Frauen geleisteten Tätigkeiten im Vergleich zu denen von Männern geleisteten Tätigkeiten nicht geringer bewertet und niedriger bezahlt werden?
Wie hat sich die Erwerbsquote von Frauen und Männern in den vergangenen zehn Jahren verändert (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
Welches sind die zehn Branchen, in denen nach absoluter Zahl und darüber hinaus nach Anteil die meisten Frauen arbeiten?
Welche zehn Branchen sind entsprechend für die Männer zu nennen?
Wie hoch sind jeweils die durchschnittlichen Stundenlöhne und Arbeitszeiten?
Wie viele Frauen und Männer haben in den letzten zehn Jahren ihre Berufstätigkeit oder berufliche Ausbildung wegen der Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen unterbrochen, und wie hoch ist der Anteil erfolgreicher beruflicher Re-Integration bei beiden Geschlechtern?
Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Ergebnisse, und welche Maßnahmen hält sie für geeignet, einen höheren Anteil erfolgreicher Berufsrückkehrerinnen in existenzsichernde Arbeit zu erreichen?
Kennt die Bundesregierung den „DGB-Ausbildungsreport 2009“, der belegt, dass die berufliche Benachteiligung von Frauen bereits in der Berufsausbildung beginnt, und welche politischen Schlussfolgerungen zieht sie daraus, und wenn keine, warum nicht?
Wie hat sich der durchschnittliche Verdienst von Frauen und Männern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass trotz jahrzehntelanger freiwilliger Vereinbarungen zwischen Politik und Wirtschaft es zwischen Frauen und Männern deutliche Lohnunterschiede gibt?
Welche Ursachen dieser Lohnunterschiede sind der Bundesregierung bekannt, und welche will sie durch das Verfahren Logib-D näher untersuchen?
Wie groß sind die Lohnunterschiede von Frauen und Männern in den Mitgliederländern der Europäischen Union?
Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus den Beispielen in dieser Hinsicht besonders erfolgreicher Länder?
Wie viele Frauen und Männer arbeiteten in den letzten zehn Jahren in – tariflich entlohnten Vollzeittätigkeiten, – Minijob bzw. geringfügige Beschäftigung, – Teilzeit, – befristeten Arbeitsverhältnissen, – Leiharbeit (bitte für jedes Jahr jeweils absolut und relativ aufzählen sowie nach Ost-/ Westdeutschland und einzelne Bundesländer)?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?
Wie will die Bundesregierung dem seit Jahren anhaltenden Trend entgegenwirken, dass die Zahl der erwerbstätigen Frauen durch die Zunahme von Teilzeitbeschäftigung gestiegen ist, während die von Frauen geleistete Erwerbsarbeitszeit insgesamt nicht zugenommen hat?
Wird die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass ein Großteil aller ausschließlich geringfügig Beschäftigten Frauen sind, konkrete Maßnahmen ergreifen, um mehr Frauen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen?
Wenn ja, welche, und in welchem Verhältnis stehen diese Maßnahmen zum Konzept der Minijobs?
Wenn nein, warum nicht?
Wie haben sich bei den Aufstockern (Erwerbstätige mit Arbeitslosengeld II) die Zahl und der Anteil der Frauen bzw. Männer in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
Wie viele Frauen arbeiten derzeit zu einem Stundenlohn von weniger als 10 Euro?
Wie stellt sich aktuell der Anteil von Frauen bei der Nutzung der verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) dar?
In welchem Verhältnis steht dieser Anteil jeweils zum Anteil der Frauen an allen Arbeitslosen?
Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die fünf größten Probleme, die der Bericht „Bewertung der SGB II-Umsetzung aus gleichstellungspolitischer Sicht“ (Juni 2009) für den Bereich der Arbeitsmarktpolitik zu Tage gefördert hat, und welchen konkreten politischen Handlungsauftrag leitet sie daraus ab?
Plant die Bundesregierung zukünftig die Vergabe von Aufträgen aus der öffentlichen Hand auch daran zu knüpfen, dass die jeweiligen Unternehmen bzw. Betriebe gleichstellungsorientiert arbeiten?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um der Situation entgegenzuwirken, dass Frauen in Entscheidungspositionen wesentlich seltener zu finden sind als Männer?