Aussage der Bundesregierung zu „Hetzjagden“ in Chemnitz
der Abgeordneten Fabian Jacobi, Jochen Haug, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zu den Geschehnissen in Chemnitz am Abend des 26. August 2018 erklärte die Bundesregierung am 27. August durch ihren Sprecher: „Was gestern in Chemnitz stellenweise zu sehen war, und was ja auch in Videos festgehalten wurde [...] Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens, anderer Herkunft [...] das kann ich für die Bundesregierung sagen, dass wir das auf das schärfste verurteilen.“
Am 28. August äußerte sich die Bundeskanzlerin zum selben Gegenstand so: „Wir haben Videoaufnahmen darüber, dass es Hetzjagden gab“.
Die Aussage, dass es am 26. August in Chemnitz „Hetzjagden“ gegeben habe, wurde von Massenmedien im In- und Ausland aufgegriffen und weltweit verbreitet.
Demgegenüber äußerte der Chefredakteur der örtlichen Zeitung „Freie Presse“, seine Reporter hätten „Hetzjagden“ nicht beobachtet, mehrere Kollegen seien vor Ort gewesen und könnten nichts dergleichen berichten (zitiert nach: www.nordkurier.de/politik-und-wirtschaft/es-gab-in-chemnitz-keine-hetzjagden-3033007508.html).
Auf eine Medienanfrage erklärte die Generalstaatsanwaltschaft des Freistaats Sachsen: „Nach allem uns vorliegenden Material hat es in Chemnitz keine Hetzjagd gegeben“ (zitiert nach: www.publicomag.com/2018/09/sachsensgeneralstaatsanwaltschaft-widerspricht-merkel/).
Amtliche Äußerungen der Bundesregierung wie die eingangs zitierten haben erhebliche Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Frieden in Deutschland und auf das Ansehen Deutschlands im Ausland. Die Widersprüche zwischen den vorgenannten Aussagen bedürfen daher der Aufklärung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Auf welche Videoaufnahmen stützt die Bundesregierung ihre Aussagen (bitte Ort, Zeit und Urheber der Aufnahmen spezifizieren)?
Wann und aus welcher Quelle hat die Bundesregierung diese Videoaufnahmen erhalten?
Wer hat für die Bundesregierung die Auswertung dieser Videoaufnahmen vorgenommen und die oben zitierte Bewertung des Inhalts getroffen?
Hat die Bundesregierung diese Videoaufnahmen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zugeleitet, und falls ja, wann, und falls nein, warum nicht?