Pakt für den Rechtsstaat (personelle Maßnahmen und Digitalisierung im Bereich Justiz)
der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die die Bundesregierung tragende Koalition aus CDU, CSU und SPD hat für die 19. Wahlperiode einen Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern angekündigt, der im Bereich der Justiz insgesamt 2 000 Stellen bei den Gerichten der Länder und des Bundes sowie entsprechendes „Folgepersonal“ umfassen soll. Außerdem soll die Personalausstattung des Generalbundesanwalts (GBA) verbessert werden.
Verabredet hat die Koalition auch, „die Digitalisierung der Justiz in allen Bereichen konsequent und einheitlich voranzutreiben“.
Zu Vereinbarungen mit den Ländern ist es bislang nicht gekommen, ein Umsetzungskonzept des Bundes ist nicht bekannt, eine Behandlung in den Besprechungen der Bundeskanzlerin mit den Länderregierungschefinnen und Länderregierungschefs weiter offen. Damit der Pakt für den Rechtsstaat zwischen Bund und Ländern nicht als Luftnummer endet, ist angesichts der Bedarfe der Justiz rasches und wirksames Handeln der Bundesregierung dringlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele der von der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD für die Justiz vorgesehenen Stellen sind im Bundeshaushalt 2018, wie viele im Bundeshaushaltsentwurf 2019 veranschlagt (bitte nach Gericht, Behörde, Einzelplan-Personalhaushalt, Kapitel und Titel auflisten)?
Was ist der Grund dafür, dass zwar eine Personalverstärkung für den GBA im Bundeshaushaltsentwurf 2019 im Bereich der Besoldungsordnung R veranschlagt, gleichzeitig erneut eine hohe Zahl unbesetzter Stellen verzeichnet ist (nach Stand vom 1. Juni 2018 von 133 Planstellen nur 91,4 Planstellen besetzt), und wie gewährleistet die Bundesregierung die volle Arbeitsfähigkeit des GBA?
Wie viele Stellen welcher Besoldungsgruppen wird der Bund im Bereich der Justiz den Ländern insgesamt und je Land ab wann und für welchen Zeitraum in welcher Verteilung nach welchen Verteilkriterien finanzieren?
Soll die Finanzierung von Stellen in den Ländern durch den Bund die dauerhaften Vollkosten (einschließlich Beihilfen, Versorgung und anteilige Systemkosten) umfassen?
Wenn nein, welchen Finanzierungsumfang plant die Bundesregierung?
Auf welchem Transferweg will die Bundesregierung die für die Länder angekündigten Stellen finanzieren,
a) unterstützt die Bundesregierung die von Nordrhein-Westfalen vorgeschlagene Verfassungsänderung für eine spezielle Finanzhilfekompetenz des Bundes (Bundesratsdrucksache 322/18) oder
b) plant die Bundesregierung eine gleichwertige dauerhafte Entlastung der Länder an anderer Stelle, und ggf. welcher, oder
c) plant die Bunderegierung eine Veränderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder?
Wie sollen aus Sicht der Bundesregierung Länder behandelt werden, die ihren Justizbereich bereits sächlich und personell verstärkt haben?
Warum erfasst trotz diesbezüglicher Vereinbarung der Koalition der von der Bundesregierung geplante Sonderfonds Digitalisierung (siehe Gesetzentwurf auf Bundesratsdrucksache 371/18) nicht die Förderung der Digitalisierung der Justiz in den Ländern (z. B. Elektronische Akte, elektronischer Rechtsverkehr insgesamt, Digitalausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften), und auf welchen Wegen, wann und mit welchem finanziellen und sachlichen Umfang will die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Vereinbarung der Koalition zur Förderung der Digitalisierung umsetzen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des Paktes für den Rechtsstaat eine sogenannte Unmet-Legal-Needs-Studie durchzuführen, wie sie in der „Gemeinsamen Empfehlung für einen starken Rechtsstaat“ vom Deutschen Richterbund (DRB) und vom Deutschen Anwaltverein (DAV) angeregt wird, zur tatsächlichen Feststellung anhand empirisch belastbarer Daten, ob die Rechtspflege noch die tatsächlichen Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger erfüllt?
Welche Aufgabe hat die neue, an die Abteilungsleitung R im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz angebundene Einheit „Sonderauftrag Rechtsstaatsförderung“ bzw. „RFW“ im Hinblick auf den Pakt für den Rechtsstaat, und gibt es entsprechende Einheiten in welchen anderen Ressorts, oder von welcher Einheit wird die Aufgabe dort jeweils (mit-)bearbeitet?
Hält die Bundesregierung den im Zusammenhang des Pakts für den Rechtsstaat in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD verwendeten Begriff „Folgepersonal“ für die zutreffende wertschätzende Bezeichnung für wesentliche Stützen der Rechtspflege wie z. B. Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Registratorinnen und Registratoren, Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und Geschäftsstellenmitarbeiter?
Wann will die Bundesregierung nach aktueller Planung die Abstimmung mit den Ländern zur Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat im Bereich Justiz (personelle Maßnahmen und Digitalisierung) abgeschlossen haben?