Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft und Plattformökonomie
der Abgeordneten Michael Theurer, Frank Sitta, Reinhard Houben, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Alexander Kulitz, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Deutsche Unternehmen sind heutzutage dem massiven Wettbewerbsdruck durch die großen Digitalkonzerne Google, Apple, Facebook und Amazon ausgesetzt. Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung sind diese Unternehmen bereits im Visier der Wettbewerbshüter. Mitte des Jahres verhängte beispielsweise die EU-Kommission gegen Google eine Rekordstrafe in Höhe von 4,34 Mrd. Euro. Auch das Bundeskartellamt hat in diesem Jahr bereits Bußgelder in einer Gesamthöhe von 273 Mio. Euro gegen Unternehmen verhängt (siehe Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 27. August 2018 zum Jahresbericht 2017).
Gemäß dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat sich die Bundesregierung für die 19. Legislaturperiode folgendes vorgenommen: „Dort, wo erforderlich, werden wir das Kartellrecht modernisieren, um exzellente regulatorische Rahmenbedingungen für die deutsche und europäische Digitalwirtschaft zu schaffen. Dazu gehören auch die Verfahrensbeschleunigung und eine Neufassung der Marktabgrenzung, um der Entwicklung der Plattformökonomie Rechnung zu tragen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sicherzustellen. Dazu werden wir die Marktbeobachtung verstärken und durch spezialisiertes Personal intensivieren. Unser Ziel sind starke deutsche und europäische Akteure der Plattformökonomie, deshalb wollen wir vorhandene Hemmnisse abbauen. Wir setzen uns für ein level playing field ein, dazu gehören auch die Rechte von Beschäftigten und Verbrauchern. Dazu werden wir die Mitwirkung der Plattformen einfordern.“
Am 4. September 2018 wurde die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegebene Studie zur „Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen“ von Bundesminister Peter Altmaier entgegengenommen. Ziel dieser Studie soll die Erstellung eines Konzepts sein, das die Instrumente der Wettbewerbsbehörden verbessert, um gegen den Missbrauch von Marktmacht von Unternehmen, insbesondere in der Digitalwirtschaft, umfassender, schneller und zielgerichteter vorgehen zu können.
Darüber hinaus wurde in den letzten Wochen in den Medien sowie in der Öffentlichkeit die Einführung einer marktanteilsabhängigen „Daten-Sharing-Pflicht“ (auch sog. Daten-für-alle-Gesetz) gefordert und diskutiert. Dieses Regelungsvorhaben soll die großen Digitalkonzerne unter bestimmten Voraussetzungen zur Preisgabe ihrer Daten verpflichten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
In welchen Bereichen besteht nach Ansicht der Bundesregierung Modernisierungsbedarf, um exzellente regulatorische Rahmenbedingungen für die deutsche und europäische Digitalwirtschaft zu schaffen?
Wurden dazu seitens der Bundesregierung bereits Maßnahmen unternommen?
Falls ja, welche?
Welche Hemmnisse bestehen nach Ansicht der Bundesregierung derzeit für die deutschen und europäischen Akteure der Plattformökonomie?
Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, diese Hemmnisse abzubauen?
Wie ist die Position der Bundesregierung zu den Ergebnissen der Studie zur „Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen“?
Was sind die konkreten Maßnahmen, die die vom BMWi in Auftrag gegebene Studie vorschlägt, um die Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen zu modernisieren?
Hat die Bundesregierung vor, von der Studie vorgeschlagene Maßnahmen umzusetzen?
Falls ja, welche?
Wie ist die Position der Bundesregierung zur Einführung einer marktanteilsabhängigen „Daten-Sharing-Pflicht“, d. h. die großen Unternehmen per Gesetz zu verpflichten, unter bestimmten Voraussetzungen Daten freizugeben?
Wie steht die Bundesregierung zu der Idee, die großen Unternehmen zu verpflichten, die Netzwerke durch offene Schnittstellen zu öffnen bzw. strengere Kompatibilitäts- und Interoperabilitätsanforderungen für die Unternehmen aufzustellen?
In welchem Zusammenhang steht diese Studie mit der Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“?
Wann soll diese Kommission eingesetzt werden, und wer soll ihr angehören?
Plant die Bundesregierung im Hinblick auf die Ergebnisse der Studie derzeit eine Novellierung des Wettbewerbsrechts?
Falls ja, wann soll diese stattfinden?
Hat die Bundesregierung die Absicht, darüber hinaus in anderen Bereichen gesetzliche Änderungen vorzuschlagen, um die marktbeherrschende Stellung der großen Digitalkonzerne einzudämmen?
Sind die in der Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 27. August 2018 zum Jahresbericht 2017 vom Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erwähnten Diskussionen über die Modernisierung des Kartellrechts identisch mit den Diskussionsrunden, die im Rahmen der Erstellung der Studie am 30. Januar 2018 und am 23. Juli 2018 stattfanden?
Falls nicht, wer ist an diesen Diskussionen beteiligt?
Gibt es bereits Ergebnisse dieser Diskussionen?
Falls nicht, wann ist mit diesen zu rechnen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zusätzlich, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen digitalen Unternehmen und Start-ups sicherzustellen bzw. zu stärken?