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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Identifizierung von Personen mithilfe von Fingerabdrücken im Schengener Informationssystem

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

04.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/437818.09.2018

Identifizierung von Personen mithilfe von Fingerabdrücken im Schengener Informationssystem

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auch das Schengener Informationssystem (SIS II) verfügt jetzt über ein System zur Identifizierung von Personen mithilfe von Fingerabdrücken (http://gleft.de/2p7). Nach zweijähriger Probezeit wurde das „Automatic Fingerprint Identification System“ (AFIS) im März von der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) freigeschaltet. Das zentral angelegte „Fingerabdruckidentifizierungssystem“ ist beispielsweise im Rahmen einer Polizeikontrolle durchsuchbar. Jeder neu in der Fahndungsdatenbank eingespeicherte Abdruck wird außerdem mit den vorhandenen daktyloskopischen Daten abgeglichen. Sämtliche Zeitpläne zur Umsetzung des AFIS seien eu-LISA zufolge eingehalten worden. Die teilnehmenden Staaten mussten beispielsweise zur Migration auf das AFIS alle Fingerabdrücke, die bereits im SIS II eingestellt waren, an ein neues Format anpassen und erneut abspeichern.

Das zentrale SIS-II-AFIS basiert auf Produkten der Firma IDEMIA. In dem System sind laut der Bundesregierung derzeit rund 135 000 Fingerabdruckdaten gespeichert (Bundestagsdrucksache 19/3487, Frage 3). Seit Beginn der Nutzung des SIS-II-AFIS vom 6. März 2018 bis 30. Juni 2018 wurden seitens Deutschlands 67 191 Abfragen durchgeführt und 570 „Treffer“ mit ausländischen Schengen-Ausschreibungen erzielt. Der Bundesregierung zufolge nutzen neben Deutschland die Mitgliedstaaten Niederlande, Lettland, Malta, Slowenien und Portugal die Möglichkeit, Personen auf Basis ihrer Fingerabdrücke im SIS II zu identifizieren (Bundestagsdrucksache 19/3487, Frage 2). Darüber hinaus hätten Ungarn, Österreich, Schweiz, Liechtenstein und Polen sogenannte Integrationstests erfolgreich abgeschlossen, so dass eine aktive Nutzung zeitnah zu erwarten sei.

eu-LISA prüft demnach die „Anforderungen an weitere Ausbaustufen“ des SIS-II-AFIS.

Unklar ist, auf welche Weise die Fingerabdrücke im SIS II auch bei der Bearbeitung von Visaanträgen abgefragt oder im Rahmen der Fingerabdruckdatenbank EURODAC abgeglichen werden. Technisch wäre dies möglich, eine Studie der Europäischen Kommission hatte dies auch empfohlen (http://gleft.de/2p8). EURODAC enthält laut der Bundesregierung 5,2 Millionen Fingerabdruckblätter (Stand: 31. Mai 2018), das Visumsinformationssystem (VIS) 44,8 Millionen (Stand: 1. Januar 2018).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Mit welchen nötigen „Maßnahmen zur technischen Umsetzung“ rechnet die Bundesregierung für die Fahndungskategorie „Ausschreibung unbekannter Personen“ anhand der Fingerabdruckdaten nach Schaffung der entsprechenden rechtlichen Grundlagen durch Erlass der drei neuen Verordnungen zum Schengener Informationssystem (Bundestagsdrucksache 19/3487, Frage 2)?

2

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Einführung einer neuen Ausschreibungskategorie „Ermittlungsanfrage“ nach Artikel 36 SIS-II-Verordnung und wofür würde diese benötigt (Ratsdokument 14116/17)?

a) Welche Art von Befragung würden deutsche Polizeikräfte im Einklang mit dem nationalen Recht auf diese Weise vornehmen?

b) Welche inhaltliche oder quantitative Beschränkung sollen die „spezifischen Fragen“, die der ausschreibende Mitgliedstaat in die Ausschreibung aufgenommen hat, aus Sicht der Bundesregierung enthalten?

c) Nach welcher Maßgabe würden auch Begleitpersonen des Betroffenen oder Insassen des überprüften Kraft-, Wasser- oder Luftfahrzeugs befragt werden dürfen?

d) Inwiefern sollen auch „Ermittlungsanfragen“ ausländischer Geheimdienste in Deutschland vollzogen werden, bzw. nach welcher Maßgabe würden sich diese in Deutschland automatisch in eine „verdeckte Kontrolle“ umwandeln?

3

Wie viele Ausschreibungen zur „unverzüglichen Meldung“ enthielt das SIS II zum Stichtag 1. Januar 2018 und 1. Juli 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie viele davon stammen jeweils von deutschen Behörden (bitte, sofern möglich, nach den einzelnen Bundes- und Landesbehörden aufschlüsseln)?

4

Inwiefern sind der Bundesregierung mittlerweile nähere Planungsschritte der Prüfung der Anforderungen an „weitere Ausbaustufen des SIS-II-AFIS“ durch die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (eu-LISA) bekannt (Bundestagsdrucksache 19/3487, Frage 2), und wann sollen diese vorgelegt werden?

5

Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach Beendigung der sogenannten Integrationstests eine aktive Nutzung des SIS-II-AFIS, begonnen (Bundestagsdrucksache 19/3487, Frage 2)?

6

Welches System nutzt die Bundesregierung für Abfragen des zentralen SIS-II-AFIS, und welche Bundes- und Landesbehörden sind darüber zur Abfrage von Fingerabdrücken berechtigt und technisch in der Lage?

7

Welche deutschen Abfragen des SIS-II-AFIS erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit automatisiert oder teilautomatisiert, und inwiefern ist dies aus Sicht der Bundesregierung konform mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung?

8

Sofern von den berechtigten Bundes- oder Landesbehörden ein Treffer erzielt wurde, nach welchem Verfahren und mit welchen Methoden werden diese verifiziert?

9

Welche Abteilung welcher Behörde ist für diese Verifikation zuständig, und inwiefern ist dies zu jeder Tageszeit möglich?

10

Nach welchem Verfahren werden die Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten von den zuständigen deutschen Bundes- oder Landesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung über mutmaßliche oder tatsächliche Treffer informiert?

11

Inwiefern werden die Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten bereits vor der Verifikation informiert, und in welchem Zeitraum erfolgt die bestätigte Mitteilung?

12

Welche deutschen Benachrichtigungen anderer Mitgliedstaaten nach Abfragen des SIS-II-AFIS erfolgen derzeit automatisiert oder teilautomatisiert, und inwiefern ist dies aus Sicht der Bundesregierung konform mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung?

13

Inwiefern bzw. nach welchem Verfahren erfolgen Abfragen des SIS-II-AFIS nach (mutmaßlichen) Alias-Identitäten derzeit automatisiert oder teilautomatisiert, und inwiefern ist dies aus Sicht der Bundesregierung konform mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung?

14

Sofern bei der Abfrage von Fingerabdrücken (mutmaßliche) Alias-Identitäten gefunden werden, wo werden diese gespeichert?

15

Welche Angaben enthält die Speicherung (mutmaßlicher) Alias-Identitäten über deren Fundort und wie ist dieser nachvollziehbar, auch wenn die Fingerabdrücke dort wieder gelöscht wurden?

16

In welchen Fällen wird das nationale SIRENE-Büro (SIRENE = Supplementary Information Request at the National Entries) durch Bundes- oder Landesbehörden über gefundene (mutmaßliche) Alias-Identitäten informiert, und in welchen Fällen unterbleibt diese Mitteilung?

17

Nach welcher Maßgabe werden welche betreffenden Mitgliedstaaten vom nationalen deutschen SIRENE-Büro über gefundene (mutmaßliche) Alias-Identitäten informiert?

18

Nach welchem Verfahren und in welchen zeitlichen Abständen werden die gefundenen (mutmaßlichen) Alias-Identitäten auf weitere Einträge überprüft?

19

Inwiefern und nach welchem Verfahren werden die von Bundes- oder Landesbehörden an das nationale SIRENE-Büro mitgeteilten (mutmaßlichen) Alias-Identitäten dort erneut überprüft?

20

Wie viele Treffer mit ausländischen Schengen-Ausschreibungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 30. Juni 2018 bei wie vielen deutschen Abfragen des SIS-II-AFIS erzielt?

21

Wie viele falsche Treffer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2018 bei deutschen Abfragen des zentralen SIS-II-AFIS sowie bei gefundenen (mutmaßlichen) Alias-Identitäten festgestellt?

22

Nach welchem Verfahren werden nach Kenntnis der Bundesregierung die SIRENE-Büros der betreffenden Mitgliedstaaten über falsche Treffer informiert?

23

Welche Änderungen des SIRENE-Handbuchs hinsichtlich der Nutzung des SIS-II-AFIS hält die Bundesregierung für geboten?

24

Inwiefern hält es die Bundesregierung für notwendig, die Fingerabdrücke im SIS-II-AFIS auch bei der Bearbeitung von Visaanträgen abzufragen oder mit der Fingerabdruckdatenbank EURODAC abzugleichen, und welche rechtlichen Anpassungen wären hierfür erforderlich?

Berlin, den 5. September 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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