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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Assistenz als wichtige Teilhabeleistung - Verschiedene Leistungsformen und Probleme bei der Umsetzung

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

08.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/439319.09.2018

Assistenz als wichtige Teilhabeleistung – Verschiedene Leistungsformen und Probleme bei der Umsetzung

der Abgeordneten Sören Pellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Assistenz ist für viele Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sehr wichtig, um an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben zu können. Behinderten- und Sozialverbände/-organisationen fordern, dass Assistenzleistungen wie alle anderen Teilhabeleistungen auch bedarfsgerecht und vollständig unabhängig von Einkommen und Vermögen garantiert werden. Dies ist aus Sicht der Betroffenen noch nicht verwirklicht. Im Rahmen der Debatten um das bereits beschlossene Bundesteilhabegesetz (BTHG) wiederholten diese ihre Forderungen nach einer Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, einkommens- und vermögensunabhängigen Teilhabeleistungen in allen Lebensbereichen. Dies wurde aus ihrer Sicht nicht umgesetzt. Im Gegenteil schränken demnach viele Regelungen das Selbstbestimmungsrecht sowie das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen erheblich ein. Dazu zählt beispielsweise die beschlossene gemeinschaftliche Erbringung von Leistungen gegen den Willen der Betroffenen. Diese wird von diesen als Zwangspooling bezeichnet (www.deutscher-behindertenrat.de/ID211550).

Erhebliche Probleme gibt es auch immer noch bei der Mitnahme von Assistenzkräften ins Krankenhaus oder in Vorsorge- sowie Rehabilitationseinrichtungen für die Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, die ihre Assistenz(pflege) nicht über das Arbeitgebermodell organisieren. Dies ist aus Betroffenensicht eine erhebliche Ungleichbehandlung. Selbst die Gruppen, für die die Mitnahme ihrer Assistenzkräfte geregelt wurde, stoßen immer wieder auf Diskriminierungen und bürokratische Barrieren. Dies bestätigen Berichte auf „kobinet-nachrichten“ vom 8. Juli 2018 (www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/ 38342/Assistenz-im-Krankenhaus-–-immer-noch-Defizite!.htm/?search=Assistenz im Krankenhaus) und vom 13. August 2016 (www.kobinet-nachrichten.org/de/ 1/nachrichten/34275/Assistenz-im-Krankenhaus-si-cher-stellen.htm).

Mit der Leistungsform Persönliches Budget besteht für alle Menschen mit Behinderungen, die einen Leistungsanspruch gegenüber einem Sozialleistungsträger haben, eine Alternative zur klassischen Sachleistung in Form einer Geldleistung oder Gutscheinlösung. Es gilt als „Instrument, das explizit darauf abzielt, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Menschen mit Behinderungen zu stärken“ (siehe: „Endbericht Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets“, Berlin 2012, S. 1).

Seit dem Rechtsanspruch auf diese Leistungsform vom 1. Januar 2008 stieg zwar die Zahl der Budgetnehmer stetig an. Dennoch bestehen weiterhin erhebliche Umsetzungsdefizite, wie auch der Endbericht verdeutlicht. Die Quote der Budgetnehmer gegenüber den Anspruchsberechtigten bleibt erschreckend gering. Trägerübergreifende Budgets stellen nach wie vor Ausnahmen dar. Mehr als 90 Prozent der Jugendhilfeträger nutzen diese Leistungsform gar nicht. Lediglich 8 Prozent der Budgetnehmer sind 60 Jahre und älter (vgl. Endbericht). Das Antrags- und Bewilligungsverfahren verläuft uneinheitlich, bürokratisch und langwierig. Ein Problem bleibt die Einkommens- und Vermögensabhängigkeit, also die Bedürftigkeitsprüfung. Betroffene berichten noch immer über Informationsdefizite bei zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern. Diese Tatsachen aus der Bewilligungspraxis erhalten eine besondere Bedeutung vor dem Hintergrund der Verabschiedung des BTHG. Das persönliche Budget hätte als Leistungsform erheblich gestärkt werden können. Bezüglich des Persönlichen Budgets ist aber im neuen § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) beispielsweise zu finden, dass einerseits der individuelle Bedarf gedeckt werden soll, aber andererseits wird festgeschrieben: „Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten, die ohne das Persönliche Budget zu erbringen sind.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wie viele Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren eine Leistung auf Assistenz beantragt? Wie viele Anträge wurden bewilligt und wie viele wurden abgelehnt (bitte bundesweit insgesamt und nach den Bundesländern und Jahren, Leistungsträgern sowie nach Erst- bzw. Folgeanträgen aufschlüsseln)?

2

Wie viele Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren ihre Assistenzkräfte im Arbeitgebermodell organisiert (bitte bundesweit insgesamt und getrennt nach den Bundesländern und Jahren angeben)?

3

Wie viele Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Assistenz ambulant organisiert, beispielsweise über ambulante Anbieter (bitte bundesweit insgesamt und getrennt nach den Bundesländern und Jahren angeben)?

4

Wie viele Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren ihre gewährten Assistenzleistungen in Einrichtungen in Anspruch genommen (bitte bundesweit insgesamt und getrennt nach den Bundesländern und Jahren angeben)?

5

Inwieweit dürfen Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, die ihre Assistenzkräfte im Rahmen des Arbeitgebermodells beschäftigen, ihre Assistenz(pflege) auch problemlos beim Besuch eines Hospizes mitnehmen?

Wenn nicht, warum und was unternimmt die Bundesregierung, um dies umgehend zu ändern?

6

Warum können Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, die ihre Assistenzkräfte nicht im Rahmen des Arbeitgebermodells organisieren, immer noch nicht ihre Assistenz(pflege) im Falle des notwendigen Besuches eines Krankenhauses, einer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung sowie eines Hospizes problemlos mitnehmen?

7

Inwiefern steht diese Situation laut Bundesregierung im Einklang mit dem Grundgesetz und der UN-BRK und kann dies als Diskriminierung bewertet werden?

8

Was unternimmt und plant die Bundesregierung, um diese nach Ansicht der Fragesteller teils lebensbedrohliche und menschenverachtende Situation für diese Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen umgehend zu beenden?

9

Inwiefern erachtet die Bundesregierung die durch das BTHG ermöglichte gemeinschaftliche Erbringung von Teilhabeleistungen, insbesondere von Assistenzleistungen gegen den ausdrücklichen Willen der Betroffenen (Zwangspooling) als vereinbar mit dem Selbstbestimmungsrecht sowie dem Wunsch- und Wahlrecht der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention)?

10

Plant die Bundesregierung, die gemeinschaftliche Erbringung von Teilhabeleistungen umgehend abzuschaffen?

Wenn nein, warum nicht?

11

Wie wichtig ist der Bundesregierung das ehrenamtliche Engagement und wird sie auch Menschen mit Behinderungen dies ermöglichen, indem Teilhabeleistungen wie für Assistenz auch bei der Ausübung eines Ehrenamtes gewährt werden?

12

Warum hat die Bundesregierung im BTHG die persönliche Assistenz nicht eindeutig definiert (vgl. Theben: Das Bundesteilhabegesetz – was bedeutet die gemeinsame Leistungserbringung?; Beitrag D31-2017 unter www.reha-recht. de; 19. Juli 2017), und inwiefern wird sie dies noch nachholen?

13

Wie hat sich die Inanspruchnahme der Leistungsform Persönliches Budget nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2008 entwickelt? Wie viele Anträge wurden bewilligt und wie viele wurden abgelehnt (bitte bundesweit insgesamt und nach den Bundesländern und Jahren, Leistungsträgern sowie nach Erst- bzw. Folgeanträgen aufschlüsseln)?

14

Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2008 für trägerübergreifende Persönliche Budgets gestellt und wie viele wurden davon gebilligt beziehungsweise abgelehnt (bitte bundesweit insgesamt und getrennt nach Bundesländern und pro Jahr, Leistungsträgern sowie nach Erst- bzw. Folgeanträgen angeben)?

15

Wie hat sich die Umsetzung des Persönlichen Budgets seit dem Endbericht 2012 entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Empfehlungen aus diesem Bericht?

16

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um regelmäßig aktuelles statistisches Material zur Verbreitung und Umsetzung der Leistungsform Persönliches Budget vorliegen zu haben?

17

Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die Tatsache, dass der überwiegende Anteil der bewilligten Budgets Leistungen eines einzelnen Leistungsträgers betreffen und dass kaum trägerübergreifende persönliche Budgets gewährt wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2332, Antwort zu Frage 5)?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass laut Endbericht (siehe Vorbemerkung) 93 Prozent der befragten Jugendhilfeträger überhaupt keine Persönlichen Budgets bewilligen, auch vor dem Hintergrund erforderlicher Elternassistenz?

19

Inwieweit werden die laut Budgetverordnung vorgegebenen Fristen beim Antragsverfahren in den einzelnen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung eingehalten?

20

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung eine mögliche Änderung von § 88 Absatz 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) zur Absenkung der Widerspruchsfrist?

21

Welche Aktivitäten gab es seitens der Bundesregierung, um zu verhindern, dass die Verfahrensdauer unverhältnismäßig lang ist?

22

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob in der Bedarfsfeststellung regional und bei den verschiedenen Leistungsträgern unterschiedlich verfahren wird?

23

Welche Unterschiede in den Bedarfsfeststellungsverfahren sind der Bundesregierung bekannt, und wie beurteilt sie die Möglichkeit, dass diese zu unterschiedlichen Bescheiden (Bewilligungen, Ablehnungen) bei gleichem Hilfebedarf führen können, und wie will die Bundesregierung eine solche Ungleichbehandlung ausschließen?

24

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung verschiedener Organisationen und Verbände nach bundeseinheitlichen Teilhaberegelungen sowie nach einkommens- und vermögensunabhängigen Teilhabeleistungen in allen Lebensbereichen (www.deutscher-behindertenrat.de/ ID182110)?

25

Welche Änderungen an Verordnungen und Durchführungsbestimmungen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die Wirkung und Nutzung des Instrumentes des Persönlichen Budgets zu erhöhen (bitte die jeweiligen Aktivitäten konkret nennen)?

26

Welche Aktivitäten an begleitender Forschung und Öffentlichkeitsarbeit plant die Bundesregierung ausgehend von den Schlussfolgerungen des Endberichtes Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets 2012 zu ergreifen beziehungsweise zu unterstützen?

27

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die Vereinfachung des Budgetverfahrens angesichts des Anteils von mehr als 40 Prozent Budgetnehmern, die ihr Budget eher schlecht beziehungsweise nicht allein verwalten können (Endbericht, S. 42), und angesichts eines Anteils von mehr als 50 Prozent, die das Antragsverfahren als anstrengend empfinden (Endbericht, S. 43)?

28

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Unsicherheiten beziehungsweise Vorbehalte gegenüber dem Persönlichen Budget bei Menschen mit Behinderungen abzubauen?

29

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den „typischen Sorgen von Menschen mit Behinderungen“, die sich „auf mögliche Verschlechterungen bei den Leistungen, die Befürchtung einer fehlenden Rückkehrmöglichkeit zur Sachleistungsform und einen vermeintlich hohen Antrags- und Verwaltungsaufwand“ beziehen (Endbericht, S. 56)?

30

Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von Persönlichen Budgets über ambulante Leistungserbringer zu denen im Arbeitgebermodell?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die wohnortnahe Angebotsstruktur im ambulanten Bereich, und welche Veränderungen hält die Bundesregierung über welche Maßnahmen für erforderlich?

32

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Umsetzung des Persönlichen Budgets im BTHG, insbesondere im neuen § 29 SGB IX, und wird mit dieser Regelung eine bedarfsgerechte Leistungsgewährung möglich sein?

Berlin, den 5. September 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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