Rechte Mobilisierung und Ausschreitungen in Chemnitz
der Abgeordneten Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Renate Künast, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach dem gewaltsamen Tod eines Deutschen und der Festnahme zweier Tatverdächtiger mit syrischer und irakischer Staatsangehörigkeit kam es in der Stadt Chemnitz ab dem 26. August 2018 an mehreren Tagen zu Demonstrationen und massiven Ausschreitungen gewaltbereiter Neonazis. Die sächsische Polizei schien von dem großen Zulauf an diesen Demonstrationen überrascht und überfordert. Am Montag, den 27. August 2018, nahmen an einer Demonstration der rechten Gruppe „Pro Chemnitz“ 6 000 Menschen teil. Darunter befanden sich laut Medienberichten auch viele Hooligans. Zu einer Gegenveranstaltung versammelten sich 1 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Dazwischen standen weniger als 600 Polizistinnen und Polizisten, obwohl der sächsische Verfassungsschutz die Polizei vorab vor einer massiven Online-Mobilisierung der rechten Szene zur Teilnahme an der Demonstration in Chemnitz gewarnt hatte. Vielfach wurde der „Hitler-Gruß“ gezeigt, es kam zu Angriffen durch Rechtsextreme auf vermeintlich nicht deutsch aussehende Menschen. Pressevertreterinnen und Pressevertreter sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gegendemonstration wurden angegriffen und bedroht. Die Polizei hatte die Lage über Stunden nicht im Griff, so dass eine Pogromstimmung entstehen konnte, die die Sicherheit der Menschen vor Ort massiv gefährdete (spiegel.de vom 1. September 2018 – Chronologie zu Ausschreitungen in Chemnitz).
Gewaltkriminalität muss – egal, wer sie begeht – konsequent mit allen Mitteln des Rechtsstaats begegnet werden. Nichts aber rechtfertigt nach Auffassung der Fragesteller Menschenjagd, auch nicht die entsetzliche Gewalttat in Chemnitz. Hetze, Nazipropaganda und Gewalt haben in Deutschland nichts zu suchen. Ihnen muss ebenfalls mit allen geeigneten rechtsstaatlichen und gesellschaftspolitischen Mitteln entgegengetreten werden. Pogromstimmung und rechtsextreme Aufmärsche führten vor 25 Jahren zu den rassistischen Ausschreitungen in Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen und zu den Morden in Mölln und Solingen. Sie bereiteten auch den Boden für das Entstehen und die Morde der Terrorgruppe des NSU. Die Zeit des Verharmlosens und Wegduckens vor rechten Brandstifterinnen und Brandstiftern und deren Strukturen muss endlich ein für alle Mal vorbei sein. Die Vorkommnisse in Chemnitz haben außerdem erneut offengelegt, dass die Innenpolitik des Bundes gerade im Bereich der Analysefähigkeit rechtsextremer Strukturen deutlich reformbedürftig ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Inwiefern – und wenn ja, seit wann – lagen Bundessicherheitsbehörden, insbesondere dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei (BPol), zum Beispiel auf Grundlage der Auswertung des „Forum Rechtsextremismus der koordinierten Internetauswertung (KIA-R)“, Informationen dazu vor, dass rechte Gruppierungen und Netzwerke den gewaltsamen Tod von Daniel H. zum Anlass nahmen, im Internet bundesweit für Demonstrationen in Chemnitz zu mobilisieren?
Inwiefern – und wenn ja, wann – wurden diese Informationen durch Bundessicherheitsbehörden an andere Stellen, insbesondere an die sächsischen Sicherheitsbehörden, weitergegeben?
Welche Informationen lagen den durch den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen geäußerten Behauptungen zugrunde, bei den Medienberichten über Angriffe auf vermeintlich Nichtdeutsche während der Demonstrationen in Chemnitz habe es sich womöglich um „gezielte Falschinformation“ (Quelle: BILD, 7. September 2018) gehandelt?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Äußerungen des Präsidenten des BfV, auch angesichts der vielen Ermittlungsverfahren, die nach den Ausschreitungen in Chemnitz durch Polizei und Strafverfolgungsbehörden eingeleitet wurden, auch aufgrund von Anzeigen wegen Angriffen auf Menschen, und auch angesichts der nun vom Generalbundesanwalt diesbezüglich eingeleiteten Vorermittlungen (Quelle: DER SPIEGEL, 1. September 2018)?
Hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bzgl. der Mobilisierung gemäß Frage 1 oder im Rahmen der Auswertung (insbesondere zur Frage der Echtheit des Videos, vgl. der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz in BILD, 7. September 2018) Anfragen an das BfV geschickt, und wenn ja, wann, und wann hat das BfV darauf geantwortet?
Hat das BfV zur Mobilisierung gemäß Frage 1 oder im Rahmen der Auswertung gemäß Frage 5 ggf. ohne entsprechende Anfrage das BMI und/oder das Bundeskanzleramt informiert?
Gab es in den letzten vier Wochen Anfragen des BMI an das BfV, die nicht oder nicht im Rahmen einer gesetzten Frist beantwortet worden sind, und wenn ja, wann?
Welche Gruppierungen waren nach Erkenntnissen der Bundesregierung wesentlich an der Mobilisierung beteiligt, und welche Rolle spielen diese Gruppierungen im Kontext rechtsextremer Vernetzungsbestrebungen in Deutschland insgesamt?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob und in welcher Weise Mitglieder der AfD an der Mobilisierung und Vernetzung für die zu den Ausschreitungen führenden Demonstrationen am 26. und 27. August 2018 beteiligt waren?
Inwiefern erkennt die Bundesregierung in dem Mobilisierungsvorgang eine Blaupause für zukünftige rechtsextreme Kampagnen mit dem Ziel, Pogromstimmungen in Deutschland zu schüren?
Inwiefern plant die Bundesregierung, die Analysekompetenz der Sicherheitsbehörden hinsichtlich rechtsextremer Bestrebungen zu stärken?
Inwiefern liegen der Bundesregierung auf Grundlage der Analyse des „Forum Rechtsextremismus der koordinierten Internetauswertung (KIA-R)“ Zahlen oder Statistiken vor, mit der sich die Intensität von Mobilisierungsvorgängen über Zeiträume hinweg beschreiben lassen?
Inwiefern – und wenn ja, wann – hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum mit Ausschreitungen in Chemnitz und der diesbezüglichen Mobilisierung befasst?
Wann wird die Bundesregierung den Projektbericht des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums „Strategien der rechten Szene“ (VS-NfD), der zuletzt im Dezember 2015 vorgelegt wurde, neu auflegen?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu möglicher Einflussnahme oder Beteiligung von ausländischen staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren an der Erstellung oder Verbreitung von Falschmeldungen in Bezug auf die Ereignisse in Chemnitz, und wenn ja, welche (Quelle: Tagesschau-Faktenfinder, 30. August 2018)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu möglicher Einflussnahme oder Beteiligung von ausländischen staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren an der Mobilisierung rechtsextremer Personen für die Beteiligung an den Ereignissen in Chemnitz, und wenn ja, welche?
Wie viele Personen aus welchen Fan- und Hooliganszenen (bitte aufschlüsseln) waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Demonstrationen und Ausschreitungen in Chemnitz beteiligt?
Welche personellen und strukturellen Überschneidungen gab es dabei nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Beteiligten am Angriff auf den linken Leipziger Stadtteil Connewitz am 11. Januar 2016?
Über welche Kanäle, insbesondere der rechtsextremen Hooligan- und Kampfsportszene, wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Demonstrationen nach Chemnitz mobilisiert?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen der Ultra-Gruppierung „Kaotic Chemnitz“ zur rechtsextremen Kameradschaftsszene, etwa den „Nationalen Sozialisten Chemnitz“?
Welche Rolle spielten Personen aus dem Umfeld der 2007 aufgelösten Hooligangruppe „Hoonara“ (Hooligans, Nazis, Rassisten) bei den Ausschreitungen in Chemnitz nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche Rolle spielten Personen aus dem Umfeld der Hooligangruppe „NS-Boys“ bei den Ausschreitungen in Chemnitz nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Beteiligung des Leipziger „Imperium Fight Teams“ rund um Benjamin Brinsa an den Demonstrationen und Ausschreitungen in Chemnitz?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Beteiligung weiterer rechtsextremer Kampfsportler an den Demonstrationen und Ausschreitungen in Chemnitz?
Waren fankundige und szenekundige Beamte (FKBs/SKBs) bei den Demonstrationen vor Ort, und wenn ja, welche Maßnahmen trafen sie und welche Erkenntnisse gewannen sie?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Beteiligung rechtsextremer Hooligans und Kampfsportler an den Demonstrationen und Ausschreitungen in Chemnitz?
Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, dass Medieninformationen zufolge aus der AfD und ihrem Umfeld eine Art Schutzstaffeln (vgl. FAS 9. September 2018, S. 6) gebildet werden, die aus ihrer Sicht für Recht und Ordnung bei Aufzügen und anderen AfD- und AfD-nahen Veranstaltungen sorgen sollen?
Welche Programme zur Rechtsextremismus- und Gewaltprävention speziell im Kampfsport finanziert die Bundesregierung oder welche Planungen hat sie in diesem Bereich?
Welche Programme zur Rechtsextremismus- und Gewaltprävention speziell im Fußballfanbereich finanziert die Bundesregierung oder welche Planungen hat sie in diesem Bereich?
Welche Maßnahmen sind in dem von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey nach Chemnitz öffentlich angekündigten Gesetz zur Förderung der Demokratie in Deutschland vorgesehen?
Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand zur Einführung eines solchen Demokratiefördergesetzes, und welche nächsten Schritte plant die Bundesregierung zur nachhaltigen Sicherung der Haushaltsmittel gegen Rechtsextremismus und zur Demokratieförderung?