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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Versäumnisse des BAMF und weiterer Behörden im Fall von Y. A.

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/442421.09.2018

Versäumnisse des BAMF und weiterer Behörden im Fall von Y. A.

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Lars Herrmann, Beatrix von Storch, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach derzeitigem Kenntnisstand zu dem Tötungsdelikt in Chemnitz wurden laut WELT.de (www.welt.de/politik/deutschland/article181416508/Daniel-H-erstochen-Haftbefehl-gegen-dritten-Tatverdaechtigen-in-Chemnitz.html, 4. September 2018) vom nach Presseberichten nicht mehr dringend tatverdächtigen Asylbewerber Y. A. (vgl. www.welt.de/politik/article181590764/Fall-Chemnitz-Warum-weiter-gegen-Yousif-A-ermittelt-wird.html) im November 2017 ein irakischer Personalausweis sowie weitere Dokumente vorgelegt, die sich später als „Totalfälschungen“ entpuppt haben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sei laut Mitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ferner dabei, die Identitätsangaben des zweiten Tatverdächtigen, des anerkannten Flüchtlings A. S. im Rahmen des Widerrufsverfahrens zu verifizieren. Dem Pressebericht zufolge lag ein Ergebnis der dokumententechnischen Überprüfung im Fall von Y. A. erst im Juni 2018 vor. Y. A. war jedoch bereits im November 2015 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Eine Rückführung nach Bulgarien soll möglich gewesen sein, erfolgte aber nicht, was auf Versäumnisse der Ausländerbehörde zurückzuführen sei. Unter anderem wurden vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer Kommunikationspannen zwischen der zuständigen Ausländerbehörde und dem BAMF als Ursache benannt (s. a. Pressemitteilung des BMI vom 4. September 2018). So sei die zentrale Ausländerbehörde seit Mitte 2016 irrtümlich davon ausgegangen, dass die Frist für die Überstellung des Irakers abgelaufen sei. Auch habe die Untersuchung der von Yousif A. vorgelegten Dokumente zu lange gedauert, wie Bundesinnenminister Horst Seehofer einräumte.

Laut BILD AM SONNTAG (2. September 2018, S. 14) wird unter Bezugnahme auf einen vertraulichen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs darüber berichtet, dass das BMI bereits als fachaufsichtsführende Behörde seit 2017 Kenntnisse von einem Personalmangel zumindest hinsichtlich seiner eigenen Fachabteilung für die Kontrolle des BAMF hatte. Gegenmaßnahmen wurden nicht ergriffen. Es sei jedoch kein Mehrbedarf für die Personalhaushalte 2017, 2018 und 2019 gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen für die Fachaufsicht gemeldet worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Zu welchem Zeitpunkt (bitte um Angabe von Tag, Monat, Jahr) und an welchen rechtlichen oder tatsächlichen Umständen scheiterte 2016 eine Rückführung von Y. A. nach Bulgarien?

2

Hätte nach Ansicht der Bundesregierung unter Berücksichtigung der damaligen Rechtsauffassung, wonach die Überstellungsfristen der Dublin-III-Verordnung nicht drittschützend sind (Bergmann, Das Dublin-Asylsystem, ZAR 2015, 81, 84 Pkt. 2.4), trotz Ablauf der Überstellungsfrist in diesem Fall dennoch eine Abschiebung stattfinden können?

Wenn nein, welche rechtlichen wie tatsächlichen Gründe sprechen dagegen?

3

Worin bestand nach Kenntnis der Bundesregierung die Kommunikationspanne zwischen der zuständigen Ausländerbehörde und dem BAMF genau?

4

Welche Behörde war nach Kenntnis der Bundesregierung für die Fristenführung und -überwachung im Falle der Rückführung nach Bulgarien im Fall von Y. A. zuständig?

5

Welche Verfahren (z. B. händische Berechnung, Software) werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Fristenkontrolle eingesetzt?

6

Wurde die Möglichkeit von Versäumnissen wie im Fall Y. A. nach Kenntnis der Bundesregierung für zukünftige Verfahren abgestellt?

Wenn ja, welche organisatorischen oder personellen Maßnahmen wurden dafür umgesetzt?

7

Wann (Tag, Monat, Jahr) fand nach Kenntnis der Bundesregierung durch welche Behörde im Rahmen des angewendeten dreistufigen Verfahrens zur Dokumentenprüfung eine Überprüfung auf welcher Ebene statt?

8

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Echtheitsprüfungsverfahrens Urkundensachverständige weiterer Behörden im Wege der Amtshilfe hinzugezogen?

Wenn, ja, wann erfolgte dies?

9

Wurden von Y. A. bereits vor der Anhörung im November 2017 Dokumente im Rahmen der Identitätssicherung vorgelegt?

Wie wurde mit diesen verfahren?

10

Warum erfolgt erst im Rahmen des Widerrufsverfahrens von A. S. eine Verifizierung seiner Identität?

11

Wie viele Dokumente wurden im Jahr 2016, 2017 und 2018 (soweit erfasst) durch das BAMF auf Echtheit überprüft?

12

Wie viele Dokumente aus welchen Herkunftsländern haben sich in diesen Jahren als ge- oder verfälscht herausgestellt?

13

Wie hoch ist die durchschnittliche Anzahl der Fälle, die ein Mitarbeiter im Rahmen der Tätigkeit als spezialisierter Dokumentenprüfer im Jahr 2016, 2017 und 2018 zu betreuen hat (bitte aufschlüsseln)?

14

Seit wann hatte das BAMF intern Kenntnis darüber, dass hochspezialisierte Dokumentenprüfer fehlen, und wann wurde dies erstmalig dem BMI mitgeteilt (bitte unter genauer Angabe von Tag, Monat und Jahr beantworten)?

15

Wie viele zusätzliche notwendige Stellen sind zur zeitnahen Ausübung der Echtheitsüberprüfung von Dokumenten im BAMF wann ermittelt worden?

16

Wie viele zusätzliche Stellen fehlen im BMI zur Kontrolle des BAMF?

17

Wurde der diesbezügliche Mehrbedarf (Frage 15 und 16) für die Personalhaushalte 2017, 2018 und 2019 jeweils gemeldet?

Wenn ja, bitte um Angabe der genauen Größenordnungen oder im Falle Verneinung um Angabe der Gründe.

18

Wie hat sich der Bestand und die Bereitstellung an notwendiger technischer Ausstattung zur Echtheitsprüfung von Dokumenten seit 2015 entwickelt und bestehen lokale Ausstattungslücken (bitte nach Geräteart, Standorten, Beschaffungskosten und Bedarfsmeldungen aufschlüsseln)?

Berlin, den 11. September 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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