Förderung der Veranstaltung „Handeln gegen Rechtspopulismus, Antifeminismus und Menschenfeindlichkeit“ durch Bundesmittel
des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 10. Oktober 2018 findet eine „Konferenz“ mit dem Titel „Handeln gegen Rechtspopulismus, Antifeminismus und Menschenfeindlichkeit“ in den Räumlichkeiten der Thüringer Landesvertretung in Berlin statt (https://calendar.boell.de/de/event/handeln-gegen-rechtspopulismus-antifeminismus-undmenschenfeindlichkeit). Die Veranstaltung wird eigenen Angaben zufolge u. a. durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ gefördert (http://gender-und-rechtsextremismus.de/aktuelles/seitentitel-5/). Dort wird neben Benjamin Hoff (Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei des Freistaats Thüringen) mit T. H. (Leiter der Referatsgruppe Demokratie und Vielfalt) auch ein Mitarbeiter des BMFSFJ anwesend sein.
Einigen Medien und Politikern zufolge handelt es sich bei der AfD um eine sogenannte rechtspopulistische Partei. Vor diesem Hintergrund kann die „Konferenz“ als eine Veranstaltung angesehen werden, die sich implizit gegen die demokratische Partei AfD richtet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie hoch ist die Förderung der eingangs erwähnten Veranstaltung durch die Bundesregierung?
Warum fördert die Bundesregierung diese Veranstaltung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass jene Veranstaltung implizit gegen die demokratische Partei AfD gerichtet ist (bitte begründen)?
Falls ja, wieso fördert die Bundesregierung eine Veranstaltung, die sich gegen eine demokratische Partei richtet?