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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

"Ankommen-App"

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/444821.09.2018

„Ankommen-App“

der Abgeordneten Martin Sichert, Matthias Büttner, Joana Cotar, Markus Frohnmaier, Waldemar Herdt, Johannes Huber, Jens Kestner, Norbert Kleinwächter, Enrico Komning, Dr. Rainer Kraft, Frank Magnitz, Dr. Birgit Malsack-Winkemann, Andreas Mrosek, Hansjörg Müller, Ulrich Oehme, Frank Pasemann, Jürgen Pohl, Jörg Schneider, Thomas Seitz, René Springer, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Januar 2016 eine App mit dem Namen „Ankommen“ vorgestellt und auf den Markt gebracht. Laut Beschreibung handelt es sich dabei um einen „Wegweiser und Sprachkurs für Flüchtlinge“ (auf Englisch: „Ankommen is a guide and language course for refugees“). Als Herausgeber wird auf der App-Plattform „Googleplay“ der Bayerische Rundfunk (BR) deklariert. Der BR sagt dazu, dass die „themenübergreifende App für Flüchtlinge“ vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Goethe-Institut, der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem BR erarbeitet worden ist (www.br.de/presse/inhalt/pressemitteilungen/app-ankommen-100.html). Der Projektkoordinator Heinrich Alt (ehemals im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit) hat bei der Vorstellung der App in Berlin im Januar 2016 gesagt, man wolle die App „intensiv bewerben, immer dort wo Flüchtlinge sich aufhalten“. Laut Informationen der Tageszeitung „DIE WELT“ vom 4. März 2016 (www.welt.de/politik/deutschland/video152927802/Die-App-Ankommen-fuer-Fluechtlinge-hat-ein-Problem.html) sind gut 40 000 Plakate und über eine halbe Million Flyer zu dem Zwecke gedruckt worden. Die Downloadzahlen im August 2018 zeigen, dass die App von ungefähr 100 000 Nutzern abgerufen worden ist. Inzwischen gibt es neben kleineren Differenzen auch einen Internetauftritt der App unter http://ankommenapp.de/APP/DE/Startseite/startseite-node.html. Neben kleineren Korrekturen hat sich die Kernbotschaft bzw. der Inhalt der App aus Sicht der Fragesteller nicht wesentlich verändert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

In welcher Verantwortung wurde die App entwickelt? Auf welcher Rechtsgrundlage kam es zu der Kooperation zwischen den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Trägern – insbesondere die der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt (BR) als Herausgeber der App?

2

Wie versteht die Bundesregierung den „Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ in dieser Angelegenheit insbesondere mit Hinblick auf das Rundfunkgesetz und den Rundfunkstaatsvertrag? Gehört nach Ansicht der Bundesregierung die Entwicklung einer Hilfs-App für Geflüchtete zu dem Aufgabengebiet der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

3

Wurden die Entwicklung und Werbung sowie sonstige Kosten der App durch Steuermitteln finanziert? Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher Grundlage? Wenn nein, wie wurde die Finanzierung nach Kenntnis der Bundesregierung gesichert? Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die laufenden Kosten gedeckt? Aus welchen Gründen hat der BR, nach Kenntnis der Bundesregierung, die App entwickelt?

4

Welche Überlegungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung maßgebend für die Wahl des Namens der App „Ankommen“? Wie ist die Ansicht der Bundesregierung dazu, dass dadurch eine falsche Botschaft an die Betroffenen suggeriert werden kann (i. S. v. „Ankommen um zu bleiben“)?

5

Wie ist die Position der Bundesregierung dazu, dass in der App (bzw. auf der Internetseite der App) keine Aufschlüsselung nach Status der Betroffenen gegeben wird (eine Aufschlüsselung der Asylsuchenden etwa auf Bürgerkriegsflüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention; Geduldete, Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes etc.)? Wie ist die Auffassung der Bundesregierung dazu, dass solch eine Nichtdifferenzierung bei den Betroffenen den Eindruck erwecken könnte, dass es keinen Unterschied macht bei dem Umfang der Rechte und Pflichten in Verbindung mit dem Asylstatus?

6

Wieso wird in der App häufig der Bezug auf „halal“, Schweinefleisch und „latent islamische Werte“ genommen, u. a. auch mit vielen Bildern mit Frauen mit Kopftuchbedeckung? Verstößt dies nicht gegen das Neutralitätsprinzip, das die staatlichen Stellen befolgen sollen?

7

Was versteht die Bundesregierung unter der Angabe der „Volkszugehörigkeit“ in dem Raster „Asylverfahren – die ersten Schritte“? Ist eine Staatsangehörigkeit nach Ansicht der Bundesregierung nicht zielführender, da die abgelehnten Asylbewerber (zumindest in der Theorie) an die Staaten zurückgeführt werden, deren Staatsangehörige sie sind und nicht an die „Völker“? Welche Überlegungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung maßgebend für die Wahl dieser Terminologie?

8

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Angabe „es kann passieren, dass man mehrfach registriert wird“ im Raster „Asylverfahren – Die Registrierung“? Wie kann sowas nach Auffassung der Bundesregierung „passieren“? Welche Kenntnis zu solchen Fällen hat die Bundesregierung konkret? In wie vielen Fällen ist dies bisher passiert?

9

Was versteht die Bundesregierung unter der Formulierung „man prüfe ob bereits ein Asylantrag in einem anderen EU-Land gestellt worden ist und dass dazu ein Übernahmeersuchen gestellt wird in dem Raster „Asylverfahren – Dublin-Prüfung? Werden solche Prüfungen nach Kenntnis der Bundesregierung auch konsequent durchgeführt? Kann man von der in der App vertretenen Position zu der generellen Anwendung der Dublin-III-Prüfung auch auf eine Prüfung an der Grenze schließen – insbesondere im Hinblick auf die Auseinandersetzungen im Juni 2018 zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Kanzleramt zu genau diesem Thema?

10

Wie versteht die Bundesregierung die „gute[n] Bleibeperspektive[n]“ (auf Englisch „good prospects“) unter dem Raster „Asylverfahren – Warten auf die Anhörung“ (ähnlich auch unter dem Raster „Leben in Deutschland – Beratung – Tipp: Migrationsberatung“ sowie „Leben in Deutschland – Deutsch lernen – Wie kann ich an einem Integrationskurs teilnehmen?“)? Nach welchen Kriterien werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, diese „guten Bleibeperspektiven“ geprüft? Welche Konsequenzen werden daraus gezogen und wie wirken die sich bei den Asylverfahren aus? Wieso werden bestimmte Länder bzw. deren Staatsangehörige dabei hervorgehoben?

11

Was ist nach Ansicht der Bundesregierung die Intention der Hinweise in dem Raster „Asylverfahren – Vorbereitung auf die Anhörung“ mit Verweis auf Hilfsorganisationen? Wie ist die Position der Bundesregierung dazu, dass dadurch der falsche Hinweis verstanden werden könnte, man solle nicht den Antrag unter der Angabe der Tatsachen stellen, sondern sich vorher „gut beraten lassen“, um ein Asylverfahren positiv bescheinigt zu bekommen? Wie positioniert sich die Bundesregierung zu diesen Hinweisen?

12

Wieso wird, nach Ansicht der Bundesregierung, die Formulierung „grundsätzlich“ in dem Raster „Asylverfahren – Welche Pflichten habe ich?“ (Text: „Grundsätzlich müssen Sie die deutschen Gesetze und Bestimmungen beachten“) verwendet? Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Ausnahmen zu diesem Grundsatz? Wenn ja, welche? Wenn nein, wieso diese Formulierung?

13

Mit welchen Vorgaben sichert die Bundesregierung die Aussage unter dem Raster „Asylverfahren – Was passiert, wenn mein Asylantrag abgelehnt wird?“, die besagt, dass die Kosten für eine Zwangsabschiebung die Betroffenen selber tragen müssen (bitte die Angaben der gesammelten Mittel für die Jahre 2014-2017 aufschlüsseln; falls vorliegend, bitte auch die Zahlen für das erste Halbjahr 2018 nennen)? Wie verhält sich dies mit den Maßnahmen der Bundesregierung zu den sogenannten Geldprämien für freiwillige Rückkehrer?

14

Unter welchen Kriterien definiert die Bundesregierung die Organisation „ProAsyl“, die unter dem dem Raster „Leben in Deutschland – Beratung – Wo finde ich noch Unterstützung“ als „unabhängig“ gekennzeichnet wird? Wird die Organisation, nach Kenntnis der Bundesregierung, auch mit Steuergeldern finanziert? Wenn ja, in welcher Höhe (bitte in tabellarischer Form für die Jahre 2005-2018 aufschlüsseln)?

15

Wieso werden in einer App, die sich laut Beschreibung an Flüchtlinge richtet, nach Kenntnis der Bundesregierung, neben den Geschichten derer, die aus den sogenannten Hauptasylherkunftsländern kommen (etwa aus dem Irak, Somalia, Syrien – siehe unter dem Raster „Leben in Deutschland – Typisch Deutsch?“), auch Beispiele zweier Frauen aus Griechenland und Spanien exemplarisch angegeben? Wie ist die Ansicht der Bundesregierung dazu, dass dadurch der Eindruck entstehen könnte, dass die gesetzliche Lage der Menschen aus den südlichen EU-Staaten eins zu eins mit denen aus Drittstatten zu setzen ist? Kann man daraus folgern, dass nach Ansicht der Bundesregierung die EU-Freizügigkeit vergleichbar mit der sogenannten Flüchtlingsmigration wäre?

Berlin, den 13. September 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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