BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beamtenproteste gegen Grenzöffnung - Remonstration von Beamten gegen Weisungen im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung im Jahre 2015 verfügten Grenzöffnung sowie zur Asyl- und Flüchtlingspolitik

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/447824.09.2018

Beamtenproteste gegen Grenzöffnung – Remonstration von Beamten gegen Weisungen im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung im Jahre 2015 verfügten Grenzöffnung sowie zur Asyl- und Flüchtlingspolitik

des Abgeordneten Armin-Paulus Hampel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Unter Remonstration wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit von dienstlichen Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Die in § 62 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) festgelegte Weisungsgebundenheit gegenüber seinem Vorgesetzten verpflichtet den Beamten zwar, dienstliche Anordnungen und Verwaltungsrichtlinien etc. zu befolgen. Der § 63 Absatz 2 BBG räumt dem Beamten indessen die Möglichkeit ein, seine Bedenken im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der fraglichen Anordnung im Wege einer Gegenvorstellung (Remonstration) zu dokumentieren. Ein Beamter, der gegen Recht und Gesetz verstößt, kann sich daher nicht auf einen Befehlsnotstand berufen.

Die dem Beamten aufgegebenen Pflichten betreffen ihn als Grundrechtsträger und binden ihn an Recht und Gesetz. Dem Beamten kommt im Rahmen seiner Pflichten daher auch eine Funktion im Rechtssystem zu, aus der sich bei vermuteten Gesetzesverstößen der Regierung nach § 63 Absatz 2 BBG eine Pflicht zur Remonstration ergibt (vgl. auch www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/ loveparade-remonstration-der-beamten-wurde-nicht-ernst-genommen/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele Polizeibeamte und zivile Mitarbeiter des Bundesministerium des Innern haben im Jahre 2015 gegen Befehle und Weisungen remonstriert?

2

Wie viele Beamtinnen und Beamten sind in den Jahren 2015 bis 2017 im Bundesinnenministerium und im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ihrer Remonstrationspflicht in dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Sinn nachgekommen?

3

In wie vielen Fällen erkannten die Vorgesetzten die Remonstration als berechtigt an?

4

Wie viele Remonstrationen wurden durch die jeweiligen Vorgesetzten schriftlich bestätigt?

5

Wie viele Beamtinnen und Beamte sind seit diesem genannten Zeitraum vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden, die zuvor in diesem Sinnzusammenhang remonstriert hatten?

Berlin, den 13. September 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen