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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gesichtserkennung in polizeilich genutzten EU-Datenbanken

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

10.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/450525.09.2018

Gesichtserkennung in polizeilich genutzten EU-Datenbanken

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu, Eva-Maria Schreiber, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Verordnungen aller bestehenden großen EU-Datenbanken werden derzeit erneuert (Ratsdokumente 9848/18, 8853/18, 9595/17). Dies betrifft die Fingerabdruckdatenbank Eurodac, das Schengener Informationssystem (SIS II) und die Visumsdatenbank (VIS), die sämtlich von der Agentur für IT-Großsysteme (eu-LISA) geführt werden. Unter dem Stichwort „Interoperabilität“ sollen sie mit dem neuen „Ein-/Ausreisesystem“ (EES) und dem „Europäischen Strafregisterinformationssystem“ (ECRIS) in einem „gemeinsamen Identitätsspeicher“ zusammengelegt werden (COM (2017) 793 final). Fingerabdrücke und Gesichtsbilder würden mit Personendaten in einer einzigen durchsuchbaren Datei gespeichert. Das betrifft zunächst vor allem Geflüchtete und Drittstaatenangehörige, da über diese die meisten biometrischen Daten in den genannten Datenbanken vorhanden sind (Antwort von EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos im Namen der Europäischen Kommission, E-001595/2018). Es folgen andere Drittstaatenangehörige und später womöglich auch Unionsangehörige. Ebenfalls geplant ist ein „gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten“, der jeden neuen Eintrag mit bereits vorhandenen Daten überprüft. Sind zu einer Person bereits Fingerabdrücke oder Gesichtsbilder vorhanden, werden die qualitativ besseren behalten. Vorgesehen ist ein einheitliches „Europäisches Suchportal“, das bei einer polizeilichen Anfrage gleich mehrere Datenbanken abfragt. Schließlich soll auch ein „Detektor für Mehrfachidentitäten“ eingeführt werden, der Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten abgleicht.

Die Zusammenlegung der „Datentöpfe“ war ein Projekt des früheren Bundesministers des Innern Dr. Thomas de Maizière („De Maizière: EU-Geheimdienste kooperieren zu wenig“, n-tv.de vom 23. März 2016). Die Einrichtung des Zentralsystems zu „Interoperabilität“ soll in den nächsten zehn Jahren mindestens 425 Mio. Euro kosten, weitere Gelder werden für den Anschluss der nationalen Systeme in jedem Mitgliedstaat benötigt. Ab 2020 könnte die technische Umsetzung beginnen (vgl. COM (2017) 793 final).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres der Europäischen Union (auch ihrer Agenturen) enthalten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Gesichtsbilder, und welche Zahlen sind ihr hierzu bekannt?

a) Welche dieser Datenbanken sind hinsichtlich der Gesichtsbilder durchsuchbar?

b) Für welche weiteren Datenbanken ist eine solche Suchfunktion geplant?

2

Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die Einführung einer solchen Funktion in das VIS für erforderlich oder entbehrlich?

3

Welche deutschen Behörden sollten nach einer Erneuerung der VIS-Verordnung auf die dort gespeicherten Gesichtsbilder zugreifen können?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Treffer- und Fehlerquote dieser Suchanfragen?

a) Welche Untersuchungen liegen ihr hierzu vor und welche sind geplant?

b) Welche Technik verwenden die zentralen Systeme zur Speicherung, Verarbeitung und Suche von Gesichtsbildern?

c) Welche Technik verwenden die nationalen deutschen Systeme, über die Bundes- und Landesbehörden an die erfragten Datenbanken angeschlossen sind, zur Speicherung, Verarbeitung und Suche von Gesichtsbildern?

5

Welche Verordnungen von EU-Datenbanken werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit erneuert, um die Verarbeitung von Gesichtsbildern zu regeln?

6

Welche Algorithmen zur automatisierten Mustererkennung werden im Bundeskriminalamt (BKA) im dortigen Gesichtserkennungssystem (GES) genutzt (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 25 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/4173)?

a) Inwiefern ist die Nutzung von künstlicher Intelligenz auch bei der Fluggastdatenzentralstelle anvisiert oder beschlossen?

b) Welche „fortlaufende Marktforschung“ betreibt das BKA zu künstlicher Intelligenz?

c) Worin besteht die „Studie zur Leistungsfähigkeit von markterhältlichen Gesichtserkennungssystemen anhand von polizeibezogenen Testreihen“, und wer führt diese durch?

d) In welchem Umfang wird bei „operativen Massendatenanalysen“ auf „selbst entwickelte Tools, basierend auf Open-Source Deep-Learning-Plattformen wie Tensorflow oder Keras“, zurückgegriffen?

7

Wie oft haben die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, der Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz automatisiert auf die im Personalausweisregister und im Passregister gespeicherten Lichtbilder zugegriffen, wie es den genannten Behörden im „Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises“ nunmehr erlaubt ist, und sofern diese Möglichkeit technisch oder organisatorisch noch nicht umgesetzt ist, bis wann will die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hierzu die technischen Spezifikationen vorlegen und die Umsetzung veranlassen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 9 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm auf Bundestagsdrucksache 19/887)?

8

Inwiefern befindet sich der im Jahr 2012 vereinbarte automatisierte Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profilen zwischen Polizeibehörden und/oder Geheimdiensten der Bundesrepublik Deutschland und der USA in inzwischen im Wirkbetrieb (Bundestagsdrucksache 18/1198, Antwort zu Frage 2)?

a) Was ergab die Auswertung der Testphasen 2 und 3 hinsichtlich der technischen Umsetzung des DASA (automatisierter Abgleich von Fingerabdruckdaten; Bundestagsdrucksache 18/8046, Antwort zu Frage 3)?

b) Sofern die „Einzelheiten der technischen Ausgestaltung“ immer noch nicht geregelt sind, welche Hindernisse stehen dem entgegen?

c) Welche deutschen Behörden wären zur Abfrage berechtigt?

d) Inwiefern soll der Austausch auch Gesichtsbilder umfassen?

e) Welche Kontaktstellen für den Datenaustausch wurden bislang benannt, und welche sind noch unklar?

f) Welche „technischen Komponenten“ und welche „neue Software“ wurden im Bundeskriminalamt für den automatisierten Datenabgleich installiert?

9

Sofern der automatisierte Abruf von biometrischen Daten bereits im Wirkbetrieb ist, wie viele Anfragen für einen automatisierten Datenabruf hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Wirkbetriebs zwischen den Vertragspartnern gegeben, und zu wie vielen Personen wurden Informationen übermittelt (bitte nach abfragender Kontaktstelle und Datenkategorie aufschlüsseln)?

a) Wie viele Übereinstimmungen von daktyloskopischen Daten oder DNA-Profilen nach Artikel 4 bzw. 7 des Abkommens hat es seitdem gegeben (bitte nach abfragender Kontaktstelle, Datenkategorien und Deliktarten aufschlüsseln)?

b) In wie vielen Fällen einer Übereinstimmung wurden im Rahmen der Rechtshilfe weitere personenbezogene und sonstige Daten übermittelt (bitte nach abfragender Kontaktstelle, Datenkategorie und Deliktarten aufschlüsseln)?

c) In wie vielen und welchen Fällen hat das BKA entsprechend Artikel 13 Absatz 1 des Abkommens seine Zustimmung zur Weiterverarbeitung der übermittelten Daten zu anderen als den im Abkommen vorgesehenen Zwecken gegeben, und mit welcher Begründung?

10

Welche biometrischen Daten können mit der von der Bundespolizei entwickelten Smartphone-App zur Fahndungs- und Dokumentenprüfung ausgelesen, aufgenommen und/oder verarbeitet werden („Fahndungsabfrage mit dem Smartphone“, Bundespolizei kompakt 04/2018)?

a) Wer hat den Quellcode der App geschrieben, und inwiefern ist dieser öffentlich?

b) Wann und wo wurde bzw. wird die App getestet, und welche Personendaten werden dabei erhoben?

c) Welche polizeilichen Informationssysteme können dabei abgefragt werden?

11

Wie viele Fingerabdrücke, DNA-Profile und Gesichtsbilder hat das Bundeskriminalamt in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 (auch in seiner Zentralstellenfunktion) in das Schengener Informationssystem eingestellt (Bundestagsdrucksache 18/5063, Antwort zu Frage 28)?

Berlin, den 11. September 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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