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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Besteuerung von Wohnraumvermittlungseinkünften in Deutschland

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/450825.09.2018

Besteuerung von Wohnraumvermittlungseinkünften in Deutschland

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das kalifornische Unternehmen Airbnb mit EU-Sitz in Irland und deutscher Niederlassung in Berlin ist die weltweit größte Vermittlungsplattform für touristische Wohnraumvermietung und bietet aktuell Zugang zu über 5 Millionen Objekten in 81 000 Städten weltweit (https://press.atairbnb.com/fast-facts/).

Steuerliche Fragen stellen sich dabei sowohl auf der Ebene des Unternehmens, welches Einkünfte primär durch Vermittlungsgebühren bezieht, als auch auf der Ebene der Vermietenden, deren Mieteinkünfte in Deutschland der Einkommensteuer unterliegen. Darüber hinaus stellen sich auch Fragen nach der Gewerbe- und Umsatzsteuerpflicht.

Mit Blick auf vermutete Probleme bei der vollständigen Übermittlung von Mieteinnahmen durch Steuerpflichtige berichtete die „WirtschaftsWoche“ von einer Gruppenanfrage durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Zusammenarbeit mit der Hamburger und weiteren Landesfinanzbehörden bei der irischen Regierung. Die Anfrage hat zum Ziel, im Rahmen der steuerlichen Amtshilfe vom dortigen EU-Sitz der Firma Airbnb Daten über Einkünfte deutscher Steuerpflichtiger aus Airbnb-Vermietungen direkt zur Verifizierung von Steuererklärungen zu erhalten (vgl. „Jagd auf Airbnb“, WirtschaftsWoche, 4. Mai 2018).

In Dänemark wurde Medienberichten zufolge (www.reuters.com/article/us-airbnb-denmark/airbnb-to-report-homeowners-income-to-danish-tax-authorities-idUSKCN1II1HV) eine Verabredung zwischen der Steuerbehörde und Airbnb getroffen, nach der Airbnb steuerrelevante Daten dänischer Steuerpflichtiger direkt an die Behörden meldet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Anfragen bzw. Auskunftsersuchen hat das BZSt nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Unternehmen Airbnb oder vergleichbaren Vermittlungsplattformen seit 2013 an Behörden anderer Länder gesandt (bitte nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)?

2

In welcher Form und wann haben irische Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung auf das in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Gruppenersuchen des BZSt, von einer Vermittlungsplattform die Daten der Wohnraumvermittler in Deutschland zu erhalten, geantwortet, bzw. sofern bisher keine Antwort eingegangen ist, hat das BZSt sein Ersuchen seit Erstversendung erneuert, und bis wann voraussichtlich werden nach Kenntnis der Bundesregierung irische Behörden antworten?

3

Hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) direkte Gespräche mit Airbnb und/oder anderen Vermittlungsplattformen geführt oder plant es solche Gespräche zu führen, um die direkte Übermittlung steuerrelevanter Daten deutscher Steuerpflichtiger durch die Plattformen an deutsche Finanzbehörden zu erwirken?

4

Wie unterstützt die Bundesregierung und/oder unterstützen oberste Bundesbehörden die Bemühungen von Bundesländern wie Hamburg und Berlin, an steuerrelevante Daten von privaten Wohnraumvermietern zu gelangen?

5

Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung für oder gegen eine gesetzliche Verpflichtung für Online-Vermittlungsplattformen, Informationen zu den Buchungen bei ihnen registrierter Wohnraumvermieter auch den Finanzbehörden zukommen zu lassen (bitte begründen)?

6

Sind der Bundesregierung entsprechende Regelungen in anderen Staaten bekannt?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem dänischen Weg eines Abkommens zwischen Staat und Airbnb über die direkte Übermittlung steuerrelevanter Daten von Wohnraumvermietern unter Berücksichtigung vergünstigter Steuersätze?

8

Wie viele Steuersubjekte des Airbnb-Konzerns (Tochterunternehmen bzw. Betriebsstätten) existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, und welche sind dies?

9

Welche der in Deutschland ansässigen Steuersubjekte des Airbnb-Konzerns haben nach Auffassung der Bundesregierung die Vermittlung von Wohnraum als Teil ihrer Geschäftstätigkeit (bitte begründen)?

10

In welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen können deutsche Finanzbehörden von Airbnb Einblick in Daten verlangen, die der Sicherung des Steuersubstrats aus Wohnraumvermietungsgeschäften in Deutschland dienen (bitte begründen)?

11

Mit welchen Konsequenzen müssen private Wohnraumvermieter rechnen, die bisher ihre entsprechenden Einkünfte bei der Steuerklärung verschwiegen haben und nun den Finanzbehörden bekannt werden?

12

Wie viele Steuerpflichtige beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung gewerbliche Einkünfte aus der kurzfristigen Vermietung von Wohnraum, und wie viele davon müssen Gewerbesteuer aus der kurzfristigen Vermietung von Wohnraum abführen, und wie viele Steuerpflichtige mit gewerblichen Einkünften aus der kurzfristigen Vermietung von Wohnraum, darunter wie viele mit Gewerbesteuerbelastung, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Bundesländern sowie den 20 größten deutschen Städten?

Berlin, den 19. September 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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