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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Berechnung der Versorgungsquoten im Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (G-SIG: 16011032)

Berechnung der Versorgungsquoten für Kinderbetreuungsplätze für unter Dreijährige in der jährlichen Berichterstattung gem. Tagesbetreuungsausbaugesetz, ohne bzw. &quot;inklusive&quot; Berlin, Auswirkungen <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

29.09.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/259215. 09. 2006

Berechnung der Versorgungsquoten im Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren

der Abgeordneten Ekin Deligöz, Grietje Bettin, Kai Boris Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Irmingard Schewe-Gerigk und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit großem Interesse wird die Entwicklung des Systems der Kindertagesbetreuung fachpolitisch und öffentlich verfolgt. Der Angebotsausbau gilt zu Recht als eine zentrale Herausforderung. Ein wichtiges Element ist hierbei das Anfang 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG). Die Erfüllung der darin konkretisierten Bedarfskriterien für das Angebot an Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige ist mit einer Übergangsfrist bis zum Oktober 2010 versehen. Eine jährliche Berichterstattung über den Ausbauprozess, so wie sie im Gesetz festgeschrieben und durch den Bericht der Bundesregierung in 2006 erstmals erfolgt ist, ist besonders wichtig im Hinblick darauf, ob die mit dem TAG angestrebte flächendeckende Bereitstellung des Angebotes in 2010 tatsächlich realistisch erscheint. Zusätzliche Bedeutung hat die Berichterstattung dadurch gewonnen, dass zu Anfang 2007 die Einführung des Elterngeldes geplant ist.

Nach ganz verbreiteter Auffassung kann dieses nur dann seiner – auch im Gesetzentwurf angeführten – Zielsetzung eines beschleunigten (Wieder-)Eintritts von erziehenden Eltern in den Beruf gerecht werden, wenn ein ausreichendes Kinderbetreuungsangebot für Kinder ab dem Alter von rund einem Jahr existiert.

Der Bericht der Bundesregierung wirft jedoch Fragen auf hinsichtlich der Einordnung der Platzzahlen von Berlin in die Darstellung des Betreuungsangebotes für Kinder dieser Altersklasse in den westlichen Bundesländern. Es wäre einer besseren Bewertung der Ausbauentwicklung dienlich, wenn die Angaben über die aktuelle Versorung im versorgungsstarken Berlin sowie der eher versorgungsschwachen westlichen Flächenländer auch getrennt ausgewiesen würden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Aus welchen Gründen wird im Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige gemäß dem Tagesbetreuungsausbaugesetz die Angabe der Versorgungsquote für die westlichen Bundesländer einschließlich der Betreuungsplätze in Berlin erhoben, während die bislang maßgebliche amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik seit 1990 die Versorgungsquoten der westlichen und östlichen Bundesländer jeweils ohne Berücksichtigung der Platzzahlen in Berlin ausgewiesen hat?

2. Umfasst der Hinweis „inklusive Berlin“ bei den Versorgungsquoten der westlichen Länder nur Westberlin oder das gesamte Land Berlin?

3. Werden die Platzzahlen und die Versorgungsquote für die Kindertagesbetreuung unter Dreijähriger in Berlin in der maßgeblich für den Bericht zugrunde gelegten „DJI-TAG-Erhebung 2005“ ausgewiesen, und, wenn ja, welche Angaben finden sich dort? Sollte diese Erhebung keine Werte für Berlin ausweisen, von welchen Platzzahlen bzw. welcher Angebotsstruktur geht die Bundesregierung in Berlin aus, und wie finden diese Angaben Eingang in der Berichtsdarstellung des Gesamtangebotes (Kapitel 3.3 und 6)?

4. Wie fielen die in Tabelle 3.5 auf Seite 28 des Berichts dargestellten Versorgungsquoten (Platz-Kind-Relationen), aufgeteilt nach einrichtungsbezogenen Plätzen, nach Plätzen in Kindertagespflege sowie nach Gesamtangebot in den westlichen Bundesländern aus, wenn jene unter Ausschluss des Betreuungsangebotes von Berlin ausgewiesen würden?

5. Warum ist im Bericht keine Darstellung bezogen auf einen Zeitpunkt nach 2002 aufgenommen worden, in welcher in Anlehnung an andere Berichte zur Kindertagesbetreuung, wie etwa des Deutschen Jugendinstitutes oder auch im Nationalen Bildungsbericht 2006, die Angebotsstrukturen der östlichen und westlichen Flächenstaaten sowie der Stadtstaaten getrennt ausgewiesen sind? Inwiefern wäre dies ratsam gewesen angesichts der Tatsache, dass gemäß der letzten amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie anderer Erhebungen die Versorgungsquoten ganz besonders in den westlichen Flächenstaaten klar verbesserungswürdig erschienen und dadurch in öffentlichen Diskussionen das TAG als „West-Gesetz“ klassifiziert wurde?

6. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung hinsichtlich der im Bericht niedergelegten Erkenntnis ergreifen, dass ein erheblicher Teil des Angebotsausbaus über den Ausbau altersübergreifender Gruppen nach Angaben der Kommunen bzw. Jugendämter bewerkstelligt werden soll, die dazu notwendigen pädagogisch-konzeptionellen Veränderungen aber offenbar nicht oder nur unzureichend erfolgen und deshalb, so der Bericht, „die Öffnung für unter 3-jährige Kinder in diesen Fällen eher als fachlich kritisch zu bewertende Strategie gesehen werden [muss]“?

7. Soll die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene „DJI-TAG-Erhebung“ veröffentlicht werden, und wenn ja, wann soll dies geschehen? Wenn keine Veröffentlichung vorgesehen ist, warum nicht?

Fragen7

1

Aus welchen Gründen wird im Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige gemäß dem Tagesbetreuungsausbaugesetz die Angabe der Versorgungsquote für die westlichen Bundesländer einschließlich der Betreuungsplätze in Berlin erhoben, während die bislang maßgebliche amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik seit 1990 die Versorgungsquoten der westlichen und östlichen Bundesländer jeweils ohne Berücksichtigung der Platzzahlen in Berlin ausgewiesen hat?

2

Umfasst der Hinweis „inklusive Berlin“ bei den Versorgungsquoten der westlichen Länder nur Westberlin oder das gesamte Land Berlin?

3

Werden die Platzzahlen und die Versorgungsquote für die Kindertagesbetreuung unter Dreijähriger in Berlin in der maßgeblich für den Bericht zugrunde gelegten „DJI-TAG-Erhebung 2005“ ausgewiesen, und, wenn ja, welche Angaben finden sich dort?

Sollte diese Erhebung keine Werte für Berlin ausweisen, von welchen Platzzahlen bzw. welcher Angebotsstruktur geht die Bundesregierung in Berlin aus, und wie finden diese Angaben Eingang in der Berichtsdarstellung des Gesamtangebotes (Kapitel 3.3 und 6)?

4

Wie fielen die in Tabelle 3.5 auf Seite 28 des Berichts dargestellten Versorgungsquoten (Platz-Kind-Relationen), aufgeteilt nach einrichtungsbezogenen Plätzen, nach Plätzen in Kindertagespflege sowie nach Gesamtangebot in den westlichen Bundesländern aus, wenn jene unter Ausschluss des Betreuungsangebotes von Berlin ausgewiesen würden?

5

Warum ist im Bericht keine Darstellung bezogen auf einen Zeitpunkt nach 2002 aufgenommen worden, in welcher in Anlehnung an andere Berichte zur Kindertagesbetreuung, wie etwa des Deutschen Jugendinstitutes oder auch im Nationalen Bildungsbericht 2006, die Angebotsstrukturen der östlichen und westlichen Flächenstaaten sowie der Stadtstaaten getrennt ausgewiesen sind?

Inwiefern wäre dies ratsam gewesen angesichts der Tatsache, dass gemäß der letzten amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie anderer Erhebungen die Versorgungsquoten ganz besonders in den westlichen Flächenstaaten klar verbesserungswürdig erschienen und dadurch in öffentlichen Diskussionen das TAG als „West-Gesetz“ klassifiziert wurde?

6

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung hinsichtlich der im Bericht niedergelegten Erkenntnis ergreifen, dass ein erheblicher Teil des Angebotsausbaus über den Ausbau altersübergreifender Gruppen nach Angaben der Kommunen bzw. Jugendämter bewerkstelligt werden soll, die dazu notwendigen pädagogisch-konzeptionellen Veränderungen aber offenbar nicht oder nur unzureichend erfolgen und deshalb, so der Bericht, „die Öffnung für unter 3-jährige Kinder in diesen Fällen eher als fachlich kritisch zu bewertende Strategie gesehen werden [muss]“?

7

Soll die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene „DJI-TAG-Erhebung“ veröffentlicht werden, und wenn ja, wann soll dies geschehen?

Wenn keine Veröffentlichung vorgesehen ist, warum nicht?

Berlin, den 14. September 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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