Aktuelle Entwicklungen bei der Breitband-Versorgung
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Katrin Kunert, Dr. Barbara Höll, Dr. Petra Sitte, Herbert Behrens, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Lukrezia Jochimsen, Harald Koch, Dorothee Menzner, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach wie vor haben Millionen von Menschen in Deutschland keine Möglichkeit einen schnellen Internetanschluss mit Übertragungsraten ab einem Megabit pro Sekunde zu bekommen. Die Fraktion DIE LINKE. hat im Deutschen Bundestag bereits vor Jahren gefordert, Breitbandanschlüsse als Universaldienst zu definieren. Dann wäre jedem ein zeitgemäßer Internetanschluss garantiert. Die Fraktion DIE LINKE. fordert dabei eine Mindestbandbreite von zwei Megabit pro Sekunde und eine laufende Anpassung.
Verschiedene europäische Länder haben Breitbandanschlüsse mittlerweile in den Universaldienst-Katalog aufgenommen. Der aktuelle spanische, belgische und ungarische EU-Ratsvorsitz hat im Entwurf seines Achtzehnmonatsprogramms angekündigt, sich mit der Ausweitung des Universaldienstes auf Breitbandanschlüsse zu befassen (Ratsdokument 16771/09).
Außerdem hat die Europäische Kommission noch 2009 die Breitbandbeihilferegelung Nr. 115/2008 geändert. Als eine Voraussetzung für staatliche Zuwendungen für den Breitbandausbau ist dort nun festgeschrieben, dass die jeweils angestrebte Breitbandversorgung eine Übertragungsrate von zwei Megabit pro Sekunde haben muss. Wörtlich heißt es dort: „Zwecks Anpassung der angemeldeten Beihilferegelung an die deutsche Beihilferegelung ‚Förderung der Breitbandinfrastruktur in Deutschland’ legt Deutschland fest, dass eine unzureichende Breitbandversorgung vorliegt, wenn eine (Downstream-) Übertragungsrate von mindestens 2 Mbit/s nicht zu erschwinglichen Preisen erhältlich ist“ (KOM(2009) 10669).
Bis jetzt bezieht sich die Bundesregierung bei Angaben zur Unterversorgung auf Übertragungsraten von nur einem Megabit pro Sekunde. Diese Zahlen liegen beispielsweise dem Breitbandatlas zugrunde. Außerdem beziehen sich die Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung auf ein Megabit pro Sekunde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Liegt nach Definition der Bundesregierung eine unzureichende Breitbandversorgung vor, wenn eine (Downstream-)Übertragungsrate von mindestens 2 Mbit/s nicht zu erschwinglichen Preisen erhältlich ist?
Wenn Frage 1 mit nein beantwortet wird, wie verträgt sich das mit der o. g. Änderung der Beihilferegelung?
Wird die Bundesregierung ihre Breitbandstrategie und dabei insbesondere das Ziel der flächendeckenden Versorgung bis Ende 2010 dahingehend ändern, dass künftig eine flächendeckende Versorgung mit 2 Mbit/s anstatt wie bisher mit 1 Mbit/s erreicht werden soll, und wenn ja, wann wird sie diese Änderung vornehmen?
Wenn nein, wie begründet sie ihre Position?
Wird die Bundesregierung ihre Breitbanddefinition im Breitbandatlas von bisher „1 Mbit/s“ in „2 Mbit/s“ abändern, und wenn ja, wann wird sie diese Änderung vornehmen?
Wenn nein, wie begründet sie ihre Position?
Wie viele Haushalte in Deutschland sind im Moment mit Anschlüssen, die mindestens zwei Megabit pro Sekunde im Download ermöglichen versorgt, und wie viele nicht (bitte auf Länder aufschlüsseln)?
Hält die Bundesregierung am Ziel ihrer Breitbandstrategie hinsichtlich der angestrebten Flächendeckung bis Ende 2010 fest, obwohl verschiedene Länder (u. a. Hessen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) öffentlich erklärt haben, die flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen erst nach 2011 abschließen zu können, wie beurteilt sie o. g. Aussagen der Länder, und wie gedenkt sie auf diese Aussagen zu reagieren?
Wie positioniert sich die Bundesregierung in der von der aktuellen EU-Ratspräsidentschaft angeregten Debatte um eine Ausweitung des Universaldienstes?
Sind der Bundesregierung Diskussionen auf europäischer Ebene darum bekannt, ob in Artikel 32 der Universaldienstrichtlinie der Halbsatz „ohne dass in einem solchen Fall jedoch ein Entschädigungsverfahren mit Beteiligung bestimmter Unternehmen vorgeschrieben werden darf“, gestrichen werden sollte, wird sich die Bundesregierung für eine Streichung dieses Halbsatzes einsetzen, und wie begründet sie ihre Position?
In welcher Höhe haben die Länder im gesamten Jahr 2009 Fördermittel in Anspruch genommen (bitte nach Fördertöpfen – GAK, GRW etc. – und Ländern aufschlüsseln), und wie verlief der Mittelabruf durch die Kommunen in den einzelnen Ländern (bitte nach Kommunen aufschlüsseln)?
Erkennt die Bundesregierung, dass von den Kommunen nach wie vor nur zögernd von der Förderung des Breitbandausbaus Gebrauch gemacht wird, und welche Gründe sieht sie dafür?
Wie würde sich nach Ansicht der Bundesregierung eine Aufweichung oder Streichung des „Zusätzlichkeits-Kriteriums“ bei Investitionsvorhaben, die mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II finanziert werden, auf den Breitbandausbau auswirken, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Hält die Bundesregierung mobile Internetanschlüsse, die einer Volumenbeschränkung in Höhe von 5 Gigabyte unterliegen für vollwertige Breitbandanschlüsse, obwohl das durchschnittliche monatliche Datenvolumen laut VATM-Marktstudie mittlerweile bei 11,5 Gigabyte liegt, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Was plant die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass der Trend international zunehmend hin zu einer Glasfaserversorgung der Häuser (FTTB und FTTH) geht, um auch in Deutschland eine solche Versorgung möglichst flächendeckend zu erreichen, wäre die funktionale Trennung von Netz und Betrieb aus der Sicht der Bundesregierung ein gangbarer Weg, und wie sollte dieser ausgestaltet sein?
Wie beurteilt es die Bundesregierung vor dem Hintergrund des bestehenden Atlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, dass verschiedene Bundesländer mittlerweile eigene Breitbandatlanten veröffentlicht haben oder dies planen, und worin liegt nach Ansicht der Bundesregierung der Wert von solchen zusätzlichen Atlanten?
In welcher Höhe und aus welchen Quellen sind seit 2005 Mittel in den Breitbandatlas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und in die bereits veröffentlichten entsprechenden Projekte der Länder (einschließlich begleitender Studien) geflossen?
Wie bewertet die Bundesregierung das zivilgesellschaftliche Engagement der verschiedenen Bürgerinitiativen (z. B. Initiative gegen digitale Spaltung -geteilt.de- u. v. m.), die sich für eine Verbesserung der Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen einsetzen, und wie bezieht die Bundesregierung solche Initiativen in ihre Arbeit zum Thema Breitband ein, gibt es diesbezüglich Multi-Stakeholder-Initiativen, einen „Runden Tisch“ oder ähnliche Kooperationsformen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Welche Unternehmen bzw. Organisationen haben aus welchen Gründen Klage gegen die Bundesnetzagentur im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Digitalen Dividende erhoben?
Wie bewertet die Bundesregierung vorliegende Studien, nach denen das Ausschöpfen der Digitalen Dividende für die mobile Breitbandübertragung massive Störeinstrahlungen sowohl in TV-Kabelanlagen als auch in TV-Endgeräte verursachen wird?
Welche Folgekosten erwartet die Bundesregierung durch die Verlagerung der Frequenzen des Produktions- und Veranstaltungsfunks (Drahtlosmikrophone), und in welcher Höhe werden diese Kosten auf die künftigen Nutzer der Frequenzen umgelegt?
Welche Vereinbarungen wurden zwischen der Bundesnetzagentur und der EU-Kommission im beigelegten Streit um die geplante Auktion von Mobilfunkfrequenzen getroffen?