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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bundesprogramm Kommunal-Kombi

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

06.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/467701.10.2018

Bundesprogramm Kommunal-Kombi

der Abgeordneten René Springer, Frank Pasemann, Jörg Schneider, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Einführung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi lag die Idee zugrunde, fehlende Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen durch öffentlich geförderte Beschäftigung auszugleichen und gerade für solche Langzeitarbeitslose eine Beschäftigung zu schaffen, denen trotz guter allgemeiner Arbeitsmarktentwicklung aus strukturellen Gründen der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt versagt blieb (www.esf.de/portal/DE/Ueber-den-ESF/Geschichte-des-ESF/Foerderperiode-2007-2013/ESF-Programme/programme/bmas_kommunalkombi.html). Das Bundesprogramm Kommunal-Kombi startete am 1. Januar 2008. Die Stellenschaffung und die erstmalige Besetzung eines Arbeitsplatzes mussten zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 31. Dezember 2009 erfolgen. Eine Förderung des Arbeitsplatzes war längstens bis zum 31. Dezember 2012 sowie maximal für drei Jahre möglich. Die Beschäftigung sollte vor allem der sozialen Stabilisierung sowie der Wiederherstellung, dem Erhalt und der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Im Idealfall sollte die Beschäftigung dazu führen, dass die Teilnehmer den Leistungsbezug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) verlassen und nach Ende der Maßnahmen in Erwerbstätigkeit übertreten (https://bit.ly/2OpxZA8). Hierfür wurde von der Bundesregierung die Förderung von bis zu 100 000 sozialversicherungspflichtigen zusätzlichen Arbeitsplätzen beschlossen (https://bit.ly/2xf81Ia).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen49

1

Für wie viele der 100 000 von der Bundesregierung beschlossenen Stellen lag nach Kenntnis der Bundesregierung ein entsprechender Finanzrahmen vor (bitte auch in Prozent angeben)?

Aus welchen Gründen wurden die 100 000 beschlossenen Stellen gegebenenfalls nicht vollumfänglich finanziell unterlegt?

2

Wie viele Stellen wurden im Rahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 tatsächlich bewilligt (bitte auch in Prozent angeben)?

Aus welchen Gründen wurden die finanziell unterlegten Stellen gegebenenfalls nicht vollumfänglich besetzt?

3

Führte die Ausweitung der regionalen Förderung auf Kreise mit einer Arbeitslosenquote von 10 Prozent (davor: 15 Prozent) Anfang 2009 zu dem gewünschten Anstieg der bewilligten Anträge beziehungsweise Stellen?

Wenn nicht, worauf ist dies nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen?

4

Wie viele Programmeintritte fanden seit dem Programmstart 2008 bis zum 31. Dezember 2012 statt (bitte auf Monatsbasis nach folgenden Merkmalen getrennt ausweisen: a) Geschlecht b) Alter bei Programmeintritt, unterteilt nach 25 bis 34 Jahre, 35 bis 54 Jahre sowie 55 Jahre und älter c) Staatsangehörigkeit – Deutsche, Ausländer)?

5

Wie viele Programmaustritte fanden seit dem Programmstart bis zum 31. Dezember 2012 statt (bitte auf Monatsbasis nach den in Frage 4 genannten Merkmalen a), b) und c) getrennt ausweisen)?

6

Wie viele Programmaustritte sind seit dem Programmstart bis zum 31. Dezember 2012 auf a) den Teilnehmer, b) den Arbeitgeber beziehungsweise c) das Jobcenter beziehungsweise den zugelassenen kommunalen Träger zurückzuführen (bitte die Anzahl jeweils getrennt nach den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 ausweisen)?

7

Welche Gründe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Teilnehmern angegeben, die zu einer vorzeitigen Beendigung der Teilnahme führten (bitte die Gründe mit der aufgetretenen Häufigkeit in Prozent ausweisen)?

8

Welche Gründe wurden von den Arbeitgebern nach Kenntnis der Bundesregierung angegeben, die zu einer vorzeitigen Kündigung des Teilnehmers führten (bitte die Gründe mit der aufgetretenen Häufigkeit in Prozent ausweisen)?

9

Welche Gründe wurden von den Jobcentern beziehungsweise kommunalen Trägern angegeben nach Kenntnis der Bundesregierung, die zu einer vorzeitigen Beendigung der Teilnahme führten (bitte die Gründe mit der aufgetretenen Häufigkeit in Prozent ausweisen)?

10

Wie viele Programmaustritte sind seit dem Programmstart bis zum 31. Dezember 2012 darauf zurückzuführen, dass Teilnehmer eine nicht geförderte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt angetreten haben (bitte für die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 getrennt ausweisen)?

11

Wie viele Tage waren die Teilnehmer, die das Programm vorzeitig verlassen haben, im Programm durchschnittlich aktiv?

12

Wie viele Teilnehmer waren zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 jeweils a) 30 Wochenstunden, b) 15 bis 29 Wochenstunden beziehungsweise c) weniger als 15 Wochenstunden beschäftigt?

Wie viele Teilnehmer davon lebten in einer Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Kindern (bitte auch in Prozent ausweisen)?

13

Wie viele Personen haben vor der Teilnahme an diesem Programm nach Kenntnis der Bundesregierung bereits an einem oder mehreren anderen geförderten Eingliederungsprogrammen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilgenommen (bitte auch in Prozent ausweisen)?

14

Wie viele Personen haben vor der Teilnahme an diesem Programm nach Kenntnis der Bundesregierung bereits an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) teilgenommen (bitte auch in Prozent ausweisen)?

15

Wie viele Personen haben vor der Teilnahme an diesem Programm nach Kenntnis der Bundesregierung bereits an einer Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) teilgenommen (bitte auch in Prozent ausweisen)?

16

Wie viele Personen haben vor der Teilnahme an diesem Programm nach Kenntnis der Bundesregierung bereits an einer Arbeitsgelegenheit in der Mehraufwandsvariante (AGH MAE/Ein-Euro-Jobs) teilgenommen (bitte auch in Prozent ausweisen)?

17

Wie viele Teilnehmer zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 waren nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Teilnahme am Bundesprogramm Kommunal-Kombi bereits beim selben Arbeitgeber (z. B. im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit oder eines Ehrenamts) tätig (bitte auch in Prozent angeben)?

18

Wie viele Teilnehmer blieben trotz der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Rahmen des Bundesprogramms weiterhin im SGB-II-Leistungsbezug (bitte nach den in Frage 4 genannten Merkmalen a), b) und c) getrennt ausweisen)?

19

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Verlauf der Kommunal-Kombi-Beschäftigung der Anteil der SGB-II-Leistungsbeziehenden mit deutscher Staatsangehörigkeit deutlich stärker zurückgegangen als bei der entsprechenden Gruppe ohne deutsche Staatsangehörigkeit?

Wenn ja, worauf ist dies nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen (bitte auch in Prozent angeben)?

20

Wie viele Teilnehmer zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 waren in den nachfolgenden Beschäftigungsfeldern tätig (bitte auch in Prozent ausweisen): a) Kunst, Kultur und Tourismus b) Umweltschutz, Landschaftspflege, Infrastrukturverbesserung c) Seniorenarbeit, Altenpflege oder Behindertenbetreuung d) Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Jugendhilfe e) Wissenschaft und Forschung f) Beratungsdienste g) Sportbereich h) sonstige Einrichtungen und Bereiche?

21

Wie viele Teilnehmer waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember der Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 bei nachfolgenden Trägern beschäftigt beziehungsweise tätig (bitte auch in Prozent ausweisen): a) Gemeinnützige GmbH, GmbH u. Ä. b) Beschäftigungsgesellschaften c) Kreisangehörige Städte und Gemeinden d) Landkreise, Kreisfreie Städte und Zweckverbände e) Kirchen und kirchliche Organisationen f) Vereine, Genossenschaften und Stiftungen g) sonstige Träger (bitte aufschlüsseln)?

22

Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, wurden nach Maßnahmenende erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt integriert (bitte auch in Prozent ausweisen)?

23

Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, wurden nach Maßnahmenende nachhaltig (d. h. gleichbleibender beobachtbarer Zustand für mindestens 180 Tage) in den ersten Arbeitsmarkt integriert (bitte auch in Prozent ausweisen)?

24

Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, gelang nach Maßnahmenende erfolgreich der Abgang aus dem SGB-II-Leistungsbezug (bitte auch in Prozent ausweisen)?

25

Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, gelang nach Maßnahmenende nachhaltig (d. h. gleichbleibender beobachtbarer Zustand für mindestens 180 Tage) der Abgang aus dem SGB-II-Leistungsbezug (bitte auch in Prozent ausweisen)?

26

Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, erhielten nach Maßnahmenende Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III; bitte auch in Prozent ausweisen)?

27

Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, erhielten 180 Tage nach Beendigung der Maßnahme Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld) nach dem SGB III (bitte auch in Prozent ausweisen)?

28

Aus welchen Gründen wurde das Programm von der Bundesregierung so ausgestaltet, dass Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden mussten, die nach Beendigung der staatlich geförderten Beschäftigung in der Regel zum SGB-III-Leistungsbezug berechtigen, und welche Ziele verfolgte die Bundesregierung damit, und welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung daraus in Hinblick auf zukünftige Programme ab?

29

Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, wurden erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt ohne gleichzeitigen SGB-II-Leistungsbezug integriert (bitte auch in Prozent ausweisen)?

30

Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, wurden nachhaltig (d. h. gleichbleibender beobachtbarer Zustand für mindestens 180 Tage) in den ersten Arbeitsmarkt ohne gleichzeitigen SGB-II-Leistungsbezug integriert (bitte auch in Prozent ausweisen)?

31

Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, gingen nach Beendigung der Maßnahme direkt in eine andere arbeitsmarktpolitische Maßnahme (bitte auch in Prozent ausweisen)?

32

Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, gingen innerhalb der ersten 180 Tage nach Beendigung der Maßnahme in eine andere arbeitsmarktpolitische Maßnahme (bitte auch in Prozent ausweisen)?

33

Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, gingen nach Beendigung der Maßnahme direkt in vorzeitige oder reguläre Altersrente (bitte auch in Prozent ausweisen)?

34

Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, gingen innerhalb der ersten 180 Tage nach Beendigung der Maßnahme in vorzeitige oder reguläre Altersrente (bitte auch in Prozent ausweisen)?

35

Wie viele Personen, die am Programm teilgenommen haben, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in einer nicht geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt (bitte auch in Prozent ausweisen)?

36

Wie hoch sind die Gesamtkosten, die im Rahmen des Programms angefallen sind (bitte für die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 auch getrennt ausweisen)?

37

Welche Kosten sind durchschnittlich pro Monat und Teilnehmer vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2012 angefallen?

38

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung kleinere Träger stärker durch den erforderlichen Bürokratie- beziehungsweise Verwaltungsaufwand des Programms belastet als größere Träger?

a) Wann hat die Bundesregierung davon Kenntnis erlangt?

b) Wenn ja, haben die Träger auf diesen Sachverhalt hingewiesen?

c) Wenn ja, was hat die Bundesregierung dagegen unternommen?

39

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Auswahl der Teilnehmer eine Positivselektion beziehungsweise einen sogenannten „Creaming-Effekt“ (d. h., dass aus der Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen die arbeitsmarktnäheren Personen eher für eine Kommunal-Kombi-Beschäftigung ausgewählt wurden)?

Wenn ja,

a) wann hat die Bundesregierung davon Kenntnis erlangt,

b) worauf ist die Positivselektion nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen,

c) was hat die Bundesregierung dagegen unternommen, und

d) welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung in Hinblick auf zukünftige Programme daraus ab, beziehungsweise wie kann nach Ansicht der Bundesregierung eine Positivselektion zukünftig vermieden werden?

40

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung im Bundesprogramm Kommunal-Kombi auf die sonst übliche „Zuweisung“ der Teilnehmer verzichtet?

41

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Programms einen sogenannten „Lock-in-Effekt“ (d. h., dass sich die Wahrscheinlichkeit für die Aufnahme einer ungeförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung während der Teilnahme an der geförderten Beschäftigung im Vergleich zu einer nicht teilnehmenden, aber vergleichbaren Kontrollgruppe reduziert hat)?

Wenn ja,

a) wann hat die Bundesregierung davon Kenntnis erlangt,

b) worauf ist der Lock-in-Effekt nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen,

c) was hat die Bundesregierung dagegen unternommen,

d) wie entwickelte sich der Lock-in-Effekt mit zunehmender Programmdauer,

e) welche Personengruppen waren vom Lock-in-Effekt besonders betroffen, und

f) welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung in Hinblick auf zukünftige Programme daraus ab, beziehungsweise wie kann nach Ansicht der Bundesregierung ein Lock-in-Effekt zukünftig vermieden werden?

42

Wurde nach Ansicht der Bundesregierung das Ziel erreicht, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer über den gesamten Programmzeitraum signifikant zu verbessern?

Wenn ja, anhand welcher konkreten Kriterien macht die Bundesregierung dies fest?

Wenn nicht,

a) auf welche Ursachen ist dies nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen, und

b) bei wie viel Prozent der Teilnehmer hat sich die Beschäftigungsfähigkeit über den gesamten Programmzeitraum verbessert, verschlechtert beziehungsweise ist konstant geblieben?

43

Worauf ist es nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen, dass sich mit zunehmender Programmdauer der Teilindikator „Gesundheit“ laut dem Endbericht der Evaluation zunehmend und signifikant immer weiter verschlechtert hat?

Was hat die Bundesregierung dagegen unternommen, und welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung daraus ab?

44

Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gesundheitliche Situation der Teilnehmer sechs Monate nach Auslaufen der Förderung verbessert, verschlechtert oder ist sie gegenüber der Beendigung konstant geblieben?

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegebenenfalls eingeleitet?

45

Worauf ist es nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen, dass sich der Indikator „Qualifikation und Kompetenzen“ laut dem Endbericht der Evaluation während der gesamten Programmlaufzeit nicht signifikant verändert hat?

Welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung daraus ab?

46

Worauf ist es nach Ansicht der Bundesregierung zurückzuführen, dass sich der Indikator „Individuelle Ressourcen“ laut dem Endbericht der Evaluation während der gesamten Programmlaufzeit nicht signifikant verändert hat?

Welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung daraus ab?

47

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, dass sich aufgrund des Bundesprogramms in den geförderten Gebieten Substitutions- beziehungsweise Verdrängungseffekte in Form einer Zunahme der Übergänge aus dem ersten Arbeitsmarkt in Arbeitssuche einstellten?

Wenn ja, wie stark war dieser Effekt nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeprägt, und welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung daraus ab?

48

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, dass sich aufgrund des Bundesprogramms in den geförderten Gebieten Mitnahmeeffekte in Form einer Abnahme der Übergänge aus der Arbeitslosigkeit in den ersten Arbeitsmarkt einstellten?

Wenn ja, wie stark war dieser Effekt ausgeprägt, und welche Erkenntnisse leitet die Bundesregierung daraus ab?

49

Wie schätzt die Bundesregierung insgesamt den Erfolg des Bundesprogramms Kommunal-Kombi ein?

Berlin, den 21. September 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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