Auffanglager für Flüchtlinge in Afrika und Osteuropa
der Abgeordneten Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Dr. Hakki Keskin, Sevim Dagdelen, Hüseyin-Kenan Aydin, Michael Leutert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedstaaten verständigten sich auf ihrem Treffen Mitte Januar 2006 in Wien darüber, dass die EU möglichst bald damit beginnen solle, in Zusammenarbeit mit der UN so genannte Regionale Schutzzentren in den Heimatregionen von Flüchtlingen zu errichten. Bereits für Juni wurde der Start erster Pilotprojekte angekündigt. Die Vorbereitungen dazu sind in Tansania, in der Ukraine und in Moldawien bereits in vollem Gange. In diesen „Schutzzentren“ wolle man Flüchtlinge „über ihre Situation aufklären und sie davon abbringen, sich auf den gefährlichen Weg nach Europa zu machen“ (tagesschau.de, 13. Januar 2005). Grundlage der Planungen ist die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 1. September 2005 (KOM(2005) 388), in der sie die Einrichtung so genannter Regionaler Schutzprogramme (Regional Protection Programmes; RPP) ankündigt. Diese „Regionalen Schutzprogramme“ sollen, so die Kommission, die „Schutzkapazität von Drittländern“ stärken und zugleich „dem Gastland Nutzen bringen“. Die RPP werden damit zu einem europäischen Beitrag zur Entwicklung der betroffenen Staaten erklärt. Ihre Finanzierung soll aus Mitteln bereits bestehender flüchtlings- und strukturpolitischer Programme (AENEAS, TACIS) erfolgen. In der Mitteilung heißt es weiter: „Ziel sollte sein, die Voraussetzungen für eine der drei dauerhaften Lösungen zu schaffen, d. h. Rückkehr, lokale Integration oder Neuansiedlung.“
Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen lehnen die „Schutzzentren“ als weitere Abschottung des EU-Raums ab. Der Schwerpunkt der RPP liegt offensichtlich weniger auf dem Schutz der Flüchtlinge und der Wahrung und Geltendmachung ihrer Rechte, als vielmehr darauf, sie möglichst davon abzuhalten, nach Europa weiterzureisen. Die EU-Staaten schieben ihre Verantwortung, Flüchtlingen Schutz zu gewähren, von sich weg in Länder, die dieser Verantwortung aufgrund ihrer strukturellen Probleme nicht gerecht werden können, argumentiert beispielsweise Amnesty International. In der Konsequenz würden internationale Standards im Umgang mit Flüchtlingen und grundlegende Rechte von Flüchtlingen in Frage gestellt.
Pro Asyl stellt die Einrichtung der Schutzzentren in den Zusammenhang einer zunehmend restriktiveren EU-Flüchtlingspolitik, wie sie sich unter anderem im Umgang mit Flüchtlingen in Ceuta und Melilla sowie in Lampedusa manifestiert, und resümiert: „Im Zuge der Debatte über diese vermeintlichen ‚Schutzkonzepte‘ hat sich nur die Gewichtung verschoben: Europa baut Menschenrechts- und Schutzstandards ab und verlagert die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Transitstaaten und noch mehr als bisher in die Herkunftsregionen.“
Im selben Zusammenhang weisen Kritiker darauf hin, dass bereits durch bestehende Regelungen zu den so genannten Drittstaaten und „sicheren Herkunftsstaaten“ und die darauf beruhende Asylpraxis Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention (Verbot der Ausweisung und Zurückweisung, so genanntes Refoulement-Verbot) in Frage gestellt ist. Von der jetzt angestrebten Harmonisierung der Europäischen Flüchtlingspolitik, wie sie auf dem Innen- und Justizministertreffen in Wien anvisiert wurde, befürchten sie einen weiteren Abbau von Rechten von Flüchtlingen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Pilotvorhaben zu den „Regionalen Schutzprogrammen“ in 2006 sind von der Europäischen Kommission beim informellen Treffen der Innen- und Justizminister der Europäischen Union in Wien am 13./14. Januar 2006 genannt worden, die mit den Mitteln der AENEAS-Verordnung verwirklicht werden sollen?
In welchen Staaten außer in Libyen gibt es bereits Einrichtungen, die als Vorbild für die genannten „Schutzzentren“ dienen könnten (bitte möglichst genaue Angaben), und wo werden weitere geplant?
Welche Rolle nehmen innerhalb der Planung und Durchführung der „Regionalen Schutzprogramme“ Nichtregierungsorganisationen wie die International Organization for Migration (IOM) und internationale Organisationen wie das UNHCR genau ein?
Plant die Bundesregierung, alle Staaten, in denen solche „Regionalen Schutzzonen“ eingerichtet werden, als „sichere Drittstaaten“ zu deklarieren, und welche Kriterien sollen nach Meinung der Bundesregierung für die Auswahl eines RPP-Standorts herangezogen werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einwand, dass die Flüchtlinge in den „Schutzzentren“, die nicht weit entfernt von den Krisenregionen angesiedelt sind, aus denen sie fliehen, möglicherweise nicht im selben Maße geschützt sind, wie sie es in Europa wären – angesichts von Berichten des UNHCR, dass beispielsweise im Pilotprojekt-Land Tansania Flüchtlinge mit physischer Gewalt, akutem Versorgungsmangel (Betten, Kleidung, Medikamente, Nahrung) und Unsicherheiten bezüglich ihres Status als Flüchtlinge konfrontiert sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einwand, eine große Anzahl an Flüchtlingen, in strukturell bereits unterversorgten Regionen und in der Nähe von Krisengebieten auf engem Raum untergebracht, könnte destabilisierend auf die Gastregion wirken?
Wo und durch die Behörden welches Staates sollen die Antragsstellung und Bearbeitung von Asylanträgen von Flüchtlingen, die in den so genannten Schutzzentren untergebracht sind, stattfinden, und welche staatlichen Stellen welches Landes sollen entscheidungsberechtigt sein?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, mit einer Auslagerung des Asylverfahrens in Drittländer könnten die Garantien und Grundrechte des Individuums, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten festgeschrieben sind und wozu unter anderem das Recht auf Asyl und das Recht, an den Grenzen nicht zurückgewiesen zu werden, gehören, Schaden nehmen?
Welche Erfahrungen aus der diesbezüglichen Zusammenarbeit zwischen Italien und Libyen gibt es, und wie werden sie in der Haltung der Bundesregierung zu den RPP berücksichtigt?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die im Aktionsplan der Europäischen Kommission vorgesehene „lokale Integration“ von Flüchtlingen in den „Regionalen Schutzzonen“ unterstützen und inwiefern plant die Bundesregierung, diese Maßnahmen zum Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit in den betroffenen Ländern zu machen?
Welche Position nimmt die Bundesregierung gegenüber der auf dem oben genannten informellen Treffen geäußerten Forderung des Hohen Flüchtlingskommissars António Guterres ein, die EU-Staaten müssten einen globalen Ansatz zur Bekämpfung der Ursachen von Migration erarbeiten und auch legale Möglichkeiten der Einwanderung schaffen?
Wird es in diesem Zusammenhang gemeinsame Anstrengungen der EU-Staaten geben, mehr Mittel im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung zu stellen, deren Abruf durch die Entwicklungsländer nicht von der Errichtung von „Schutzregionen“ oder sonstiger Zusammenarbeit im Bereich der Flüchtlingspolitik abhängig gemacht wird, wie dies im Rahmen der AENEAS-Verordnung geschieht?
Welche Vorstellungen gibt es seitens der Bundesregierung bezüglich der im Aktionsplan der Europäischen Kommission vorgesehenen Neuansiedlung von Flüchtlingen aus den „Regionalen Schutzzonen“ in Mitgliedstaaten der EU (vgl. KOM(2005)338, S. 4 f.) und der Kriterien, nach denen die in der EU anzusiedelnden Flüchtlinge aus den Schutzzonen bestimmt werden sollen?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass auch Flüchtlinge, die spontan (also nicht im Rahmen der Neuansiedlung) aus den als Schutzzonen deklarierten oder diesen benachbarten Regionen stammen bzw. deren Fluchtweg durch solche Gebiete führte, bei Ankunft in einem Mitgliedstaat der EU keine Überstellung in das betreffende Herkunfts- bzw. Transitland befürchten müssen, dass also in vollem Umfang das Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention greift?
Inwiefern trägt nach Meinung der Bundesregierung die Abschottung des EU-Raums gegenüber Zuwanderung und Migration dazu bei, dass der Weg in die EU-Mitgliedstaaten für Flüchtlinge zu einem gefährlichen Unternehmen wird, wenn die EU mit ihren RPP die Flüchtlinge von dem „gefährlichen Weg nach Europa“ abhalten will (tagesschau.de vom 13. Januar 2005)?