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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mögliche Konsequenzen aus dem Verkauf der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD an die in der Pharmabranche tätige Careforce-Gruppe

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

18.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/470902.10.2018

Mögliche Konsequenzen aus dem Verkauf der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland UPD an die in der Pharmabranche tätige Careforce-Gruppe

der Abgeordneten Sylvia Gabelmann, Susanne Ferschl, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Privatisierung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) liegt gerade zwei Jahre zurück und hat damals große Bedenken hinsichtlich der Qualität und Patientenorientierung des künftigen Beratungsangebots ausgelöst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13223). Nun wurde bekannt, dass das bisherige Trägerunternehmen der UPD von privaten Investoren gekauft worden ist (vgl. Tageszeitung junge welt vom 20. August 2018; www.jungewelt.de/artikel/ 338764.lobbyarbeit-verraten-und-verkauft.html). Bislang gehörte die UPD gGmbH der Mutterfirma Sanvartis GmbH und somit der dahinter stehenden Sanvartis Group GmbH mit Sitz in der Schweiz. Der jetzt erfolgte Verkauf wurde aus Sicht der Fragesteller vor der Öffentlichkeit dadurch verschleiert, dass als neuer Eigentümer eine neu gegründete Sanvartis Careforce Holding GmbH fungiert, die wiederum alle Anteile der bisherigen Careforce-Gruppe übernahm und eine neue Sanvartis Group GmbH mit Sitz in Duisburg gründete (vgl. Presseerklärung des Verbunds unabhängige Patientenberatung – VuP – vom 29. August 2018). Der geplante Verkauf und auch die Namensgleichheit waren dem GKV-Spitzenverband, der die Fördermittel für die UPD überweist, allerdings schon spätestens seit Anfang August 2018 bekannt, ohne dass der Krankenkassenspitzenverband die Öffentlichkeit informierte oder den geplanten Verkauf stoppte (Briefe der Vendus-Gruppe an den GKV-Spitzenverband vom 6. August 2018 bezüglich des geplanten Verkaufs von Sanvartis und der UPD an das Unternehmen Careforce sowie des GKV-Spitzenverbands an die Vendus-Gruppe vom 23. August 2018 sowie an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung Dr. Ralf Brauksiepe vom 30. August 2018 liegen den Fragestellerinnen und Fragestellern vor).

Der neue Eigentümer Careforce soll den oben genannten Quellen zufolge vornehmlich Pharma-Referentinnen und Pharma-Referenten für die Arzneimittelhersteller rekrutierten und qualifizieren. Dies könnte nach Ansicht der Fragesteller dazu führen, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen hinsichtlich Unabhängigkeit und Neutralität der Anbieter für die UPD weiter unterlaufen werden und es zu Interessenskonflikten beim Betrieb der UPD kommen könnte, wodurch die Qualität für ratsuchende Patientinnen und Patienten leiden würde.

Angesichts dieses Verkaufs sollte darum nach Ansicht der Fragesteller überprüft werden, ob die Bedingungen, die an die Gewährung der Fördergelder für die Patientenberatung gestellt werden, noch eingehalten werden und die Gemeinnützigkeit der UPD fortbestehen kann. Nur so können Sicherheit und Vertrauen bei den Ratsuchenden gefördert werden.

Zusätzlich gibt es Meldungen, die einer Überprüfung bedürfen: So vermeldet der VuP, dass vom GKV-Spitzenverband sowie dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung ein Vertrag mit Sanvartis ausgehandelt worden ist, der eine jährliche Lizenzkostenabgabe aus den Fördermitteln nach § 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) an die Sanvartis GmbH in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro vorsieht. Die Lizenzkosten der Vorgänger-UPD für die gleichen Leistungen lagen hingegen bei weniger als 50 000 Euro (siehe Presseerklärung des VuP vom 29. August 2018). So ist nach Ansicht der Fragesteller fraglich, ob dieser zigfach höhere Preis, den die UPD an die Mutterfirma Sanvartis zahlt, gerechtfertigt ist. Dies ist von großem öffentlichem Interesse, da es sich bei den Fördermitteln für die UPD größtenteils um Beitragsmittel der gesetzlich Versicherten handelt und der GKV-Spitzenverband bei der Vergabe der Mittel für die UPD das Wirtschaftlichkeitsgebot nach SGB V zu beachten hat.

Die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag hatte bereits am 2. August 2017 in ihrer Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung erfragt, ob es denn stimme, dass im Jahr zuvor 1,826 Mio. Euro als Kosten für Hardware, Software, Datenbanken und Qualitätssicherungsinstrumente verausgabt wurden, wobei 1,5 Mio. Euro als jährliche Kosten der UPD an die Muttergesellschaft Sanvartis GmbH gegangen sein sollen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13223). Die Bundesregierung verweigerte damals jegliche Auskunft dazu mit Verweis auf geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Zudem würde der UPD-Beirat nach § 65b SGB V zur Neutralität und Unabhängigkeit sowie zur Qualitätssicherung beraten. Allerdings teilte die Bundesregierung in der Antwort nicht mit, dass sie mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung in eben diesem Beirat den Vorsitz innehat und somit über sämtliche Geschäftszahlen informiert ist, die Beiratsmitglieder jedoch keine Zahlen an die Öffentlichkeit bringen dürfen und insofern auch deren eventuelle Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit und Neutralität kaum nach außen dringen.

Um einerseits die Unabhängigkeit der UPD zu überprüfen, andererseits aber auch um eine wirtschaftliche Mittelverwendung zu gewährleisten – größtenteils handelt es sich um Beitragsgelder der gesetzlich Versicherten, aber auch um Steuermittel –, ist nach Ansicht der Fragestellenden eine öffentliche Aufklärung der Vorfälle rund um die UPD sowie eine Kontrolle durch Aufsichtsorgane, Finanzamt und Bundesrechnungshof erforderlich.

Darüber erlangen – angesichts der aktuellen Ereignisse rund um die privatisierte UPD – Vorschläge, die Patientenberatung wirklich unabhängig und gemeinnützig auszugestalten (vgl. u. a. Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7042), erneut Aktualität. Schließlich hat die unabhängige Patientenberatung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen und sollte nicht der Bereicherung und Profitmaximierung einzelner Betreiberfirmen dienen. Nach Ansicht der Fragestellenden ist eine qualitativ gute, vertrauenswürdige und wirklich unabhängige Patientenberatung nur in der Regie der maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140f SGB V möglich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Vendus Unternehmensgruppe die Sanvartis GmbH bzw. deren Mutterkonzern (Sanvartis Group GmbH in Baar, Schweiz) verkauft hat?

2

Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Unternehmen Careforce mit der Sanvartis GmbH in einer Holding zusammengeführt wurde?

3

Welche Rechtsfolgen haben die strukturellen Veränderungen bei der Sanvartis GmbH für den Fördervertrag mit der UPD nach Einschätzung der Bundesregierung?

4

Hält die Bundesregierung diesen Besitzer- bzw. Eigentümerwechsel und damit den Verkauf der UPD für vertrags- und rechtskonform?

5

Welche Möglichkeiten hatten die Bundesregierung oder der Patientenbeauftragte, gegen den Verkauf Einspruch einzulegen, und inwiefern haben sie davon Gebrauch gemacht?

6

Inwiefern konnte der Verkauf an Bedingungen geknüpft werden, und inwiefern haben die Bundesregierung oder der Patientenbeauftragte davon Gebrauch gemacht?

7

Inwiefern konnte der Verkauf von Seiten des GKV-Spitzenverbandes verhindert oder an Bedingungen geknüpft werden, und inwiefern hat er nach Kenntnis der Bundesregierung davon Gebrauch gemacht?

8

Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die eingangs beschriebene Namensgebung bewusst eine Verschleierung oder Irreführung der Öffentlichkeit erreicht werden sollte?

9

Ist die Careforce Sanvartis Holding GmbH als Mutterfirma der deutschen Sanvartis Group GmbH nach Ansicht der Bundesregierung frei von Interessenkonflikten vor dem Hintergrund, dass der § 65b SGB V den Nachweis der Neutralität und Unabhängigkeit vorsieht?

10

Wie schätzt die Bundesregierung die Außenwirkung der Tatsache ein, dass hinter der UPD zukünftig ein Dienstleister aus der Pharmabranche steht? Welchen Einfluss hat dies nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Bildung einer Vertrauensmarke für unabhängige Beratung? Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Gesellschafter bzw. Besitzer der UPD gGmbH wichtig für das Vertrauen der Ratsuchenden in die UPD als Marke ist?

11

Inwiefern können Beirat und Auditor nach Ansicht der Bundesregierung in ganz konkreten Fällen sicherstellen, dass Patienteninteressen nicht durch kommerzielle Interessen überlagert werden – vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in Stellungnahmen darauf verweist, dass die Unabhängigkeit durch einen Auditor sowie durch einen Beirat sichergestellt würde (vgl. z. B. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13223)?

12

An welche wissenschaftliche Diskussion lehnt sich die Definition der Bundesregierung zu Interessenskonflikten und Unabhängigkeit an? Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Soziologe Derek Thompson Interessenkonflikte definiert „als Gegebenheiten, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln, welche sich auf ein primäres Interesse beziehen, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst werden“ (in: Derek Thompson: „Understanding financial conflicts of interest“. New England Journal of Medicine (329) 1993)?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, dass das UPD-Beiratsmitglied David Klemperer in einer Ausarbeitung zu „Transparenz und Unabhängigkeit der Selbsthilfe“ und zur „Wahrung von Selbstbestimmung und Vermeidung von Interessenkonflikten“ (siehe www.nakos.de/data/Fachpublikationen/2012/ NAKOS-KP-06.pdf) in Anlehnung an die Definition von Thompson betont, „dass es um das Risiko der Beeinflussung und nicht um den Nachweis, dass Beeinflussung erfolgt ist“, geht und dass „dabei die Frage, ob der Interessenkonflikt tatsächlich einen Einfluss auf das Urteil oder das Handeln ausgeübt hat“, keine Bedeutung habe?

14

Stimmt die Bundesregierung daher der Einschätzung der Fragestellenden zu, dass die Unabhängigkeit des UPD-Konstrukts seit der Vergabe an Sanvartis aufgrund der bestehenden Interessenskonflikte (die alte Sanvartis ist u. a. für Krankenkassen und Pharmafirmen aktiv, die Careforce als Eigentümerin vor allem für die Pharmaindustrie) eingeschränkt bzw. nicht gegeben ist, und zwar unabhängig davon, ob Beirat oder Auditorin tatsächliche Einflüsse auf das Handeln der UPD nachweisen konnten oder nicht?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Leistungen von der UPD bei ihrer Mutterfirma Sanvartis eingekauft werden, und ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe Mittel für Software- und Datenbanklizenzen der UPD an die Mutterfirma Sanvartis fließen?

16

Wird oder wurde die Bundesregierung über den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, der in dem Beirat der UPD den Vorsitz hat, über entsprechende Geschäftszahlen informiert? Inwieweit erfährt die Bundesregierung bzw. das Bundesversicherungsamt diese Geschäftszahlen und Ausgaben der UPD, damit geprüft und kontrolliert werden kann, ob die gesetzliche Verpflichtung zur wirtschaftlichen Verwendung der Beitragsmittel eingehalten wird?

17

Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, auf welche Gesamtsumme sich die von der UPD bei ihrer Mutterfirma Sanvartis GmbH eingekauften Leistungen belaufen und um welche weiteren Leistungen jenseits von Software- und Datenbanklizenzen (z. B. Schulungen) es sich handelt?

18

Inwiefern kann die Bundesregierung nachvollziehen, dass die alte UPD Ausgaben für Lizenzkosten in Höhe von weniger als 50 000 Euro hatte, die Sanvartis-UPD jedoch Zeitungsberichten zufolge ca. 1,8 Mio. Euro Lizenzkosten jährlich an die Muttergesellschaft überweisen soll?

19

Inwiefern hält die Bundesregierung Ausgaben der UPD für Lizenzkosten für unverhältnismäßig, vor dem Hintergrund, dass die alte UPD dafür weniger als 50 000 Euro ausgab, die Sanvartis-UPD hingegen Berichten zufolge (siehe z. B. Presseerklärung des VuP vom 29. August 2018) ca. 1,8 Mio. Euro Lizenzkosten jährlich an die Muttergesellschaft und damit mehr als das Dreißigfache gegenüber den Ausgaben der alten UPD überweist?

20

Ist nach Ansicht der Bundesregierung dennoch eine gesetzlich geforderte wirtschaftliche Verausgabung von Versichertengeldern gewährleistet, selbst wenn jeder fünfte Euro, der aus Versichertengeldern für Patientenberatung gezahlt wird, für Software und Lizenzen an den Eigentümer bzw. die Mutterfirma geht? Wie wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit der Mittelverwendung im Bereich der Software- und Datenbanklizenzen sichergestellt?

21

Waren die von der Mutterfirma Sanvartis GmbH für die UPD erbrachten Leistungen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Gegenstand der Leistungsbeschreibung im zurückliegenden Vergabeverfahren bzw. der Bewerbung von Sanvartis, und zwar in der jetzt realisierten Höhe, und wurden die damals gemachten Angaben eingehalten? Falls nein, wurden diese Posten durch die UPD stattdessen zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben?

22

Hatte die Bundesregierung (ggf. über den Patientenbeauftragten der Bundesregierung) zur Zeit der Vergabe an Sanvartis Informationen über die geplante Ausgabenseite im Etat der Sanvartis-UPD? Inwieweit war der Bundesregierung bzw. dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung bei Vertragsabschluss mit dem GKV-Spitzenverband bekannt, dass Lizenzkosten in der Höhe, wie sie nun in der Presse kolportiert werden, an die Sanvartis GmbH abgeführt werden sollten, und wurde dies vergaberechtlich überprüft?

23

Inwiefern entsteht für die UPD nach Einschätzung der Bundesregierung eine Umsatzsteuerpflicht, und ist die Gemeinnützigkeit der UPD gGmbH nach Ansicht der Bundesregierung nach dem jetzt erfolgten Verkauf zu überprüfen?

24

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, in welcher Branche bzw. für welche Unternehmen der neue Eigentümer der UPD tätig ist? Welche Kompetenzen bringt er nach Kenntnis der Bundesregierung als Gesellschafter ein, die als Vorerfahrung zur Darstellung der Seriosität bzw. Erfahrung des Bieters bei dem für den Zuschlag der UPD durchgeführten Vergabeverfahren belegt werden müssen? Schätzt die Bundesregierung nach ihrem heutigen Kenntnisstand die Kompetenzen der neuen Eigentümerin als vergleichbar mit den Kompetenzen der Sanvartis GmbH ein? Inwieweit hätte Careforce nach heutiger Einschätzung der Bundesregierung als Bieter im Vergabeverfahren von 2015 den Zuschlag erhalten können?

25

Wann und in welcher Form ist eine Evaluierung der Beratungsqualität und des Erreichens der Ziele der UPD durch Sanvartis oder Careforce seitens der Bundesregierung geplant?

26

Über welche Erfahrungen verfügt der Careforce-Konzern nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Gebiet der Ansprache besonders vulnerabler Zielgruppen vor dem Hintergrund, dass sich die unabhängige Patientenberatung gemäß § 65b SGB V an Menschen richtet, die besonderer Unterstützung bedürfen oder sich im Konflikt mit einem Akteur des Gesundheitssystems befinden?

27

Inwiefern stellt der Verkauf der UPD nach Ansicht der Bundesregierung einen problematischen Vorgang dar?

28

Inwiefern können nach Einschätzung der Bundesregierung auch sehr kassennahe oder leistungserbringernahe Unternehmen die UPD tragen, wenn formell eine institutionelle Trennung zwischen UPD und Mutterunternehmen gegeben ist?

29

Inwiefern besteht die Möglichkeit, nach dem Verkauf die UPD neu auszuschreiben?

30

Inwiefern erwägt die Bundesregierung, die gesetzlichen Vorgaben zur Vergabe der UPD anzupassen? Wie steht die Bundesregierung insbesondere dazu, den Kreis der möglichen Träger einzugrenzen, die Anforderungen an Unabhängigkeit zu konkretisieren oder die UPD dauerhaft patientennahen und gemeinnützigen Organisationen zu übertragen bzw. zu institutionalisieren?

Berlin, den 17. September 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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