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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Untersuchung finanzieller Unregelmäßigkeiten in der deutschen Botschaft in Paris

Missstände um Schwarzgeldzahlungen an Botschaftsmitarbeiter: Untersuchung durch das Auswärtige Amt, Erkenntnisse zur Funktionsweise des Schwarzgeldsystems und zur Abrechnungspraxis, beteiligte Diplomaten und Mitarbeiter, arbeitsrechtliche Konsequenzen, Verbesserung des Controllings, Gerichtsurteil zur Zahlung von Entschädigungsleistungen durch die Bundesregierung, diesbzgl. Konsequenzen<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

25.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/474405.10.2018

Untersuchung finanzieller Unregelmäßigkeiten in der deutschen Botschaft in Paris

der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 19. Juni 2018 hat das Pariser Arbeitsgericht die Bundesregierung wegen Schwarzarbeit zu einer Entschädigungszahlung von 14 694 Euro verurteilt (vgl. www.n-tv.de/politik/Deutschland-muss-fuer-Schwarzarbeit-zahlen-article 20488337.html). Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen einem ehemaligen Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Paris und dem Auswärtigen Amt.

Medienberichten zufolge bestand in der deutschen Botschaft in Paris über Jahre ein System schwarzer Kassen, bei dem Mitarbeiter der Botschaft für Überstunden in bar bezahlt wurden, um Steuern und Sozialabgaben zu umgehen (vgl. u. a. Berliner Zeitung vom 15. November 2017, S. 4). Die Anwältin der Bundesrepublik Deutschland gab zu, dass es Barzahlungen in „geringen Summen“ an das Personal gab (vgl. www.lto.de/recht/nachrichten/n/arbeitsgericht-paris-schwarzarbeitdeutsche-botschaft-zahlungen-bar-mitarbeiter/). Das Auswärtige Amt hat eine Untersuchung der Vorgänge angekündigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Ist die vom Auswärtigen Amt angekündigte interne Untersuchung des Schwarzgeldsystems in der deutschen Botschaft in Paris inzwischen abgeschlossen?

Wenn nein, warum nicht?

2

In welchem Zeitraum bzw. in welchen Zeiträumen haben die Bargeldzahlungen an Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Paris nach Kenntnis der Bundesregierung stattgefunden (bitte mit genauer Spezifizierung der Anfangs- und Enddaten beantworten)?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie genau das Schwarzgeldsystem funktioniert hat?

4

Wer war an der Abwicklung der Schwarzgeldzahlungen beteiligt (bitte namentlich auflisten)?

5

Im Zusammenhang mit welchen Veranstaltungen sind die Bargeldzahlungen geflossen?

6

Wie viele Mitarbeiter der deutschen Botschaft haben Schwarzgeldzahlungen erhalten?

7

Welche Summen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe der Jahre durch das Schwarzgeldsystem in der Pariser Botschaft dem französischen Fiskus und den französischen Sozialversicherungen entgangen (bitte nach Steuergeldern und Sozialabgaben aufschlüsseln)?

8

Unter Leitung welcher Botschafter stand die deutsche Botschaft in Paris in den Jahren, zu denen die Missstände um Schwarzgeldzahlungen an Mitarbeiter bekannt sind (bitte namentlich auflisten)?

9

Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben die Vorgänge für die beteiligten Diplomaten?

10

Gibt es auch Konsequenzen für beteiligte Diplomaten, die inzwischen im Ruhestand sind?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

11

Welche Lehren zieht das Auswärtige Amt aus den Vorgängen im Hinblick auf die Verbesserung des eigenen Controllings?

12

Gibt es ähnliche Untersuchungsverfahren zu arbeitsrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Missständen in anderen deutschen Botschaften?

13

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um ähnliche Vorfälle zukünftig zu verhindern?

14

Welche direkten personalrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus dem Gerichtsurteil vom 19. Juni 2018 für Mitarbeiter des Auswärtigen Amts?

15

Welche direkten Konsequenzen für das Controlling des Auswärtigen Amts (insbesondere der Auslandsvertretungen) ergeben sich aus dem Gerichtsurteil vom 19. Juni 2018?

Berlin, den 25. September 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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