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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Geplante Einrichtung einer Engagementstiftung des Bundes

Auftrag, Struktur und Steuerungsgremien, interne Arbeitsstruktur, Verhältnis zum Demokratiefördergesetz, Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Beteiligung des Deutschen Bundestages und der Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung des Stiftungskonzepts sowie Berücksichtigung von Erfahrungen der Landesstiftungen, Auswirkungen auf die Arbeit der freien Träger, Zusammensetzung des Budgets, Projekte und Förderinstrumente<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

23.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/477108.10.2018

Geplante Einrichtung einer Engagementstiftung des Bundes

der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Margit Stumpp, Beate Walter Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Freiwilliges Engagement ist das Rückgrat unserer Zivilgesellschaft und stärkt eine lebendige Demokratie. Deswegen ist es nach Auffassung der Fragesteller wichtig, dass der Bund mehr Mittel für die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements bereitstellt. Damit so viel wie möglich bei den ehrenamtlich Engagierten und der Zivilgesellschaft ankommt, ist darauf zu achten, dass nachhaltige Strukturen für zivilgesellschaftliches Engagement gefördert und gestärkt werden.

Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag auf die Gründung einer Ehrenamtsstiftung verständigt. Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2019 sind für eine Engagementstiftung erstmals ca. 30 Mio. Euro vorgesehen. Um die Vor- und Nachteile einer Stiftungslösung bewerten zu können, ist es unerlässlich, dass die geplante Struktur sowie die Aufgaben politisch bewertet und beraten werden können, bevor eine solche Weichenstellung indirekt über den Bundeshaushalt beschlossen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Was wird der Auftrag einer neuen Engagementstiftung sein, und welche konzeptionelle Ausrichtung ist mit dem Wechsel von einer Ehrenamtsstiftung zu einer Engagementstiftung verbunden?

2

In welchem Verhältnis steht die geplante Engagementstiftung des Bundes zu dem von Bundesministerin Dr. Franziska Giffey angekündigten Demokratiefördergesetz, mit dem der Bund dauerhaft in demokratie- und engagementfördernde Projekte und Initiativen investieren könnte?

3

Was soll die geplante Engagementstiftung leisten, was das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) oder das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) oder andere staatliche Behörden nicht leisten können?

4

Wie soll die geplante Engagementstiftung des Bundes mit dem BAFzA zusammenarbeiten bzw. kooperieren?

5

Wie wurden der Deutsche Bundestag und die Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung des Konzepts für die geplante Engagementstiftung beteiligt?

6

Welche Auswirkungen wird die neue Engagementstiftung des Bundes nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Arbeit der freien Träger der Zivilgesellschaft, die ehrenamtliche Arbeit organisieren, haben?

7

Hat die Bundesregierung sich von den Ländern, in denen es bereits vergleichbare Stiftungen gibt, beraten lassen?

8

Was sind aus Sicht der Bundregierung gute und schlechte Erfahrungen der Engagementstiftungen in den Ländern, und was bedeuten diese für die Konzeption der Engagementstiftung des Bundes?

9

Wie soll die Struktur der geplanten Engagementstiftung des Bundes aussehen, welche Steuerungsgremien sind vorgesehen, und wie sollen der Deutsche Bundestag, die Bundesministerien und die Zivilgesellschaft bei Steuerung und Aufsicht beteiligt werden?

10

Wie soll sich das geplante Budget von 30 Mio. Euro für 2019 und dann in den weiteren Jahren für die Stiftung zusammensetzen (Immobilien, Verwaltung, Personal, Projekte)?

11

Wie ist die interne Arbeitsstruktur (inklusive Stellen) für die anvisierte Engagementstiftung geplant, und für welche Aufgaben?

12

Welche bestehenden Projekte und/oder Förderinstrumente im Bereich bürgerschaftliches Engagement des Bundes sollen in Zukunft von der Stiftung betrieben werden?

13

Welche neuen Projekte und/oder Förderinstrumente im Bereich bürgerschaftliches Engagement des Bundes sollen in Zukunft von der Stiftung betrieben werden?

14

Soll die geplante Engagementstiftung Projekte oder Initiativen zeitlich befristet fördern oder ist auch eine strukturelle Förderung geplant?

15

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen der föderalen Ordnung, durch die geplante Engagementstiftung auch strukturelle Beratung und Unterstützung im Bereich Ehrenamt bzw. bürgerschaftliches Engagement vor Ort zu leisten, und strebt die Bundesregierung mit der Engagementstiftung eine solche strukturelle Förderung in den Kommunen an?

Berlin, den 25. September 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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