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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Praxis der Anerkennung von Schwerbehindertenausweisen bei Trisomie 21 insbesondere bei Kindern und Jugendlichen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

24.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/478708.10.2018

Praxis der Anerkennung von Schwerbehindertenausweisen bei Trisomie 21 insbesondere bei Kindern und Jugendlichen

der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Jens Beeck, Katja Suding, Michael Theurer, Daniel Föst, Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Thomas L. Kemmerich, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Problematik der unterschiedlichen Rechtsauslegung und Bewilligungspraxis in den Versorgungsämtern vor Ort bei der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen für Menschen mit Trisomie 21 – insbesondere bei Neugeborenen sowie Kindern und Jugendlichen – hat massive Auswirkungen auf die Chancen für einen bestmöglichen Start ins Leben und die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen und Förderungen.

Insbesondere die unkomplizierte und zeitnahe Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ist zentral für den Anspruch auf Leistungen der Frühförderung und der Eingliederungshilfe, welche nicht nur den Neugeborenen und Kleinkindern mit Trisomie 21 zugutekommen. Besonders für die Eltern ist die Gewissheit, dass das eigene Kind den erforderlichen Unterstützungs- und Eingliederungsbedarf erhält, ein wichtiges Signal der Gesellschaft und Entlastung zugleich.

Mit den in der Verordnung zur Durchführung des § 1 Absatz 1 und 3, des § 30 Absatz 1 und des § 35 Absatz 1 des Bundesversorgungsgesetzes, der sogenannten Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), enthaltenen versorgungsmedizinischen Grundsätzen werden die Voraussetzungen für die Gewährung von Graden der Behinderung (GdB) sowie der entsprechenden Merkzeichen geregelt. Die auf Grundlage der VersMedV gewährten Merkzeichen und GdB haben weitreichende Auswirkungen auf das Leben, die Entwicklung und finanzielle Situation sowie die Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen und Leistungen von Sorgeberechtigten und Menschen mit Trisomie 21.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Kinder mit der Diagnose Trisomie 21 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 geboren (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Für wie viele der im Zeitraum von 2013 bis 2018 geborenen Kinder sowie Jugendlichen und über 18-Jährigen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beim zuständigen Versorgungsamt gestellt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Ab welchem Alter können nach Kenntnis der Bundesregierung für Kinder mit Trisomie 21 Schwerbehindertenausweise beantragt werden? Welche konkreten Rechtsnormen bilden hierfür die Grundlage?

4

Wie viele der in Frage 2 genannten Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung positiv beschieden (bitte in absoluten wie prozentualen Zahlen angeben sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?

5

Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen negative Bescheide über die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises im Sinne von Frage 2 eingelegt? Wie viele dieser Widersprüche waren nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgreich?

6

Wie viele der nicht erfolgreichen Widersprüche mündeten nach Kenntnis der Bundesregierung in Gerichtsverfahren? Wie viele dieser Verfahren endeten im Sinne der Betroffenen?

7

Wie viele der auf Grundlage von Trisomie 21 ausgestellten Schwerbehindertenausweise im Zeitraum von 2013 bis 2018 waren nach Kenntnis der Bundesregierung zeitlich unbefristet (bitte nach Alter des Ausweisinhabers aufschlüsseln)?

8

Wie viele der auf Grundlage von Trisomie 21 ausgestellten Schwerbehindertenausweise waren nach Kenntnis der Bundesregierung zeitlich befristet (bitte nach Dauer der Befristung in Jahren und Alter des Ausweisinhabers aufschlüsseln)?

9

Wie viele Widersprüche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen den gewährten GdB eines aufgrund von Trisomie 21 positiv beschiedenen Schwerbehindertenausweisantrages eingelegt? Wie viele dieser Widersprüche führten nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrer Folge zu einem geänderten GdB?

10

Wie viele der auf Grundlage von Trisomie 21 ausgestellten Schwerbehindertenausweise wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung einen GdB von 50 auf? Wie viele wiesen einen abweichenden GdB auf (bitte nach GdB aufschlüsseln)?

11

Welche Angebote und/oder Maßnahmen der Frühdiagnostik und/oder Frühförderung rechtfertigen nach Auffassung der Bundesregierung einen GdB von 50 bei der Diagnose Trisomie 21 an Stelle eines GdB von 100?

12

Welche Erkenntnisse und Bewertungen liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen von Angeboten bzw. Maßnahmen der Frühdiagnostik und/ oder Frühförderung im Zusammenhang mit Trisomie 21 vor (bitte nach Art der Angebote bzw. Maßnahmen aufschlüsseln)?

13

Wie viele der aufgrund der Diagnose Trisomie 21 ausgestellten Schwerbehindertenausweise enthielten nach Kenntnis der Bundesregierung das Merkzeichen „H“ (Hilflosigkeit) (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

14

Wie viele der aufgrund der Diagnose Trisomie 21 ausgestellten Schwerbehindertenausweise enthielten nach Kenntnis der Bundesregierung ein anderes Merkzeichen als das Merkzeichen „H“ (bitte nach Art des Merkzeichens und nach Bundesländern aufschlüsseln)?

15

Wie viele der ausgestellten Schwerbehindertenausweise enthielten nach Kenntnis der Bundesregierung mehr als ein Merkzeichen (bitte nach Art des Merkzeichens aufschlüsseln)?

16

Plant die Bundesregierung eine weitere Änderungsverordnung zur VersMedV? Wenn ja, wie ist der Stand der Beratungen, und wann sollen diese abgeschlossen sein, und wenn nein, bitte begründen.

17

Wann wurden die Versorgungsmedizinischen Grundsätze der VersMedV zuletzt geändert, und ist dies unter Einbeziehung der Behindertenverbände geschehen? Wenn nein, bitte begründen.

18

Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf bei den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen der VersMedV in Bezug auf Kinder mit Trisomie 21? Wenn nein, bitte begründen, und wenn ja, welchen konkreten Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass eine Einstufung von Kindern mit Trisomie 21 mit einem GdB von 50 und bei Nichtzuerkennung des Merkmals „B“ (Begleitperson) für die betroffenen Kinder und ihre Eltern im Einzelfall Härten bedeuten können, insbesondere bei der steuerlichen Berücksichtigung des Hilfeaufwands und durch entfallende Begünstigungen im Personennahverkehr?

Berlin, den 26. September 2018

Christian Lindner und Fraktion

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